Sexualdelikte iV Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Wie viele Menschen haben in den letzten zehn Jahren Anzeige erstattet wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung / des sexuellen Missbrauchs im Zustand der Widerstandsunfähigkeit (§§ 177 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F.) ?

In wie vielen Fällen ist es zur Anklage gekommen ? Und in wie vielen dann auch zur Verurteilung?

In den Fällen, in denen es nicht zur Anklage gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ?

In den Fällen, in denen es nicht zur Verurteilung gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Laura Kruse
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Menschen haben in den letzt…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Laura Kruse
Betreff
Sexualdelikte iV Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit [#281234]
Datum
15. Juni 2023 17:07
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Menschen haben in den letzten zehn Jahren Anzeige erstattet wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung / des sexuellen Missbrauchs im Zustand der Widerstandsunfähigkeit (§§ 177 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F.) ? In wie vielen Fällen ist es zur Anklage gekommen ? Und in wie vielen dann auch zur Verurteilung? In den Fällen, in denen es nicht zur Anklage gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ? In den Fällen, in denen es nicht zur Verurteilung gekommen ist: Nach welcher Norm und mit welchen Begründungen sind die Verfahren eingestellt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 281234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281234/
Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse
Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Frau Kruse, der Bescheid in Erledigung Ihres Auskunftsersuchens liegt zum Versand bereit. Leider …
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Sexualdelikte iV Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit [#281234] - V 2023-0016515532
Datum
19. Juni 2023 12:52
Status
Warte auf Antwort
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835 Bytes
Sehr geehrter Frau Kruse, der Bescheid in Erledigung Ihres Auskunftsersuchens liegt zum Versand bereit. Leider liegt dem BKA jedoch keine zustellfähige Adresse vor. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz1Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich werde die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort zurückstellen. Mit freundlichen Grüßen
Laura Kruse
Guten Tag, bitte seien Sie so nett und veröffentlichen das Dokument hier online. Es geht ja auch Transparenz. Mi…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Laura Kruse
Betreff
AW: Sexualdelikte iV Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit [#281234] - V 2023-0016515532 [#281234]
Datum
19. Juni 2023 16:52
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte seien Sie so nett und veröffentlichen das Dokument hier online. Es geht ja auch Transparenz. Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 281234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281234/
Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Frau Kruse, hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens verweisen wir auf die Mail vom 19.06.2023. In die…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Sexualdelikte iV Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit [#281234] - V 2023-0016515532
Datum
20. Juni 2023 12:44
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.sig
835 Bytes
Sehr geehrter Frau Kruse, hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens verweisen wir auf die Mail vom 19.06.2023. In dieser baten wir Sie, uns Ihre Postanschrift zur Beantwortung Ihres Informationsersuchen zukommen zu lassen, sofern Sie uns darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird bis zum Eingang Ihrer Antwort zurückgestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Laura Kruse
Guten Tag, ich bitte Sie nochmals, ihre Antwort hier hochzuladen. Ich finde es etwas albern, was Sie hier machen.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Laura Kruse
Betreff
AW: Sexualdelikte iV Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit [#281234] - V 2023-0016515532 [#281234]
Datum
20. Juni 2023 13:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie nochmals, ihre Antwort hier hochzuladen. Ich finde es etwas albern, was Sie hier machen. Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 281234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281234/