Sexualdelikte iVm Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit

sehen Sie sich gern meine Anfragen an das Statistische Bundesamt (#281231) sowie die StA Frankfurt bzw. den Hessischen Datenschutzbeauftragten an (#278681).

Ich möchte eine Arbeit erstellen, in der ich darstelle, ob und inwiefern unterschiedliche Anklagebehörden unterschiedliche Einstellungs - bzw. Anklagepraktiken in Bezug auf Sexualdelikte haben, die im Zustand der Schockstarre u.Ä. (§ 179 Abs. 1 StGB a.F. oder auch § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.) erfolgten.

Es ist bislang EINZIG das Land Hessen bzw. die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die sich weigert, diese Informationen herauszugeben.

So ein unkooperatives Verhalten von Behörden ist nicht nur befremdlich, es ist regelrecht peinlich. Und vor allem erweckt es den Anschein, dass man vorliegend etwas zu verbergen hat. Eventuell ist man eine Behörde, die statistisch negativ hervorsticht? Das würde das Verhalten wenigstens erklären.

Insoweit bitte ich Sie, Maßnahmen zu treffen, die es den Bürgern ermöglichen, staatliches Handeln zu kontrollieren. Wie Sie wissen, obliegt es den Strafverfolgungsorganen, mit den Mitteln des Strafrechts die praktische Wirksamkeit der Grundrechte sicherzustellen. Statistische Erhebungen sind ein vorzügliches Mittel um dem Bürger (und auch dem Staat, etwa der Regierung, der Politik und sogar dem Bundesverfassungsgericht) zu kontrollieren, ob man dem Schutz- und Strafverfolgungsauftrag gerecht wird, wer da „aus der Reihe tanzt“ und wer vielleicht sogar besonders hervorstechende Statistiken aufzuweisen hat (positiv wie negativ) . Von daher sollten diese Informationen auch herausgegeben werden.

Daher bitte ich Sie als Justizministerium, entsprechende Verwaltungsvorschriften und dienstliche Weisungen zu erteilen, zumindest anzugeben, welche statistischen Daten zu den verschiedenen Straftaten / Dezernaten überhaupt erhoben werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
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Laura Kruse
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sehen Sie sich gern meine Anfrage…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
Laura Kruse
Betreff
Sexualdelikte iVm Schockstarre / Widerstandsunfähigkeit [#281235]
Datum
15. Juni 2023 17:10
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sehen Sie sich gern meine Anfragen an das Statistische Bundesamt (#281231) sowie die StA Frankfurt bzw. den Hessischen Datenschutzbeauftragten an (#278681). Ich möchte eine Arbeit erstellen, in der ich darstelle, ob und inwiefern unterschiedliche Anklagebehörden unterschiedliche Einstellungs - bzw. Anklagepraktiken in Bezug auf Sexualdelikte haben, die im Zustand der Schockstarre u.Ä. (§ 179 Abs. 1 StGB a.F. oder auch § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.) erfolgten. Es ist bislang EINZIG das Land Hessen bzw. die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die sich weigert, diese Informationen herauszugeben. So ein unkooperatives Verhalten von Behörden ist nicht nur befremdlich, es ist regelrecht peinlich. Und vor allem erweckt es den Anschein, dass man vorliegend etwas zu verbergen hat. Eventuell ist man eine Behörde, die statistisch negativ hervorsticht? Das würde das Verhalten wenigstens erklären. Insoweit bitte ich Sie, Maßnahmen zu treffen, die es den Bürgern ermöglichen, staatliches Handeln zu kontrollieren. Wie Sie wissen, obliegt es den Strafverfolgungsorganen, mit den Mitteln des Strafrechts die praktische Wirksamkeit der Grundrechte sicherzustellen. Statistische Erhebungen sind ein vorzügliches Mittel um dem Bürger (und auch dem Staat, etwa der Regierung, der Politik und sogar dem Bundesverfassungsgericht) zu kontrollieren, ob man dem Schutz- und Strafverfolgungsauftrag gerecht wird, wer da „aus der Reihe tanzt“ und wer vielleicht sogar besonders hervorstechende Statistiken aufzuweisen hat (positiv wie negativ) . Von daher sollten diese Informationen auch herausgegeben werden. Daher bitte ich Sie als Justizministerium, entsprechende Verwaltungsvorschriften und dienstliche Weisungen zu erteilen, zumindest anzugeben, welche statistischen Daten zu den verschiedenen Straftaten / Dezernaten überhaupt erhoben werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse Anfragenr: 281235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281235/
Mit freundlichen Grüßen Laura Kruse
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 15. Juni 2023 Sehr geehrte Frau Kruse, anliegendes Schreibe…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 15. Juni 2023
Datum
20. Juni 2023 14:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 15. Juni 2023 Sehr geehrte Frau Kruse, anliegendes Schreibe…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach § 80 HDSIG vom 15. Juni 2023
Datum
29. Juni 2023 09:13
Status
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