SF6-Gasisolierte Umspannanlage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
Schwefelhexafluorid oder SF6 kommt als Isolations- und Schaltmedium in Betriebsmitteln der Elektroindustrie zum Einsatz. Aufgrund des sehr hohen Treibhauspotenzials (GWP; 1kg SF6 = 23,500 kg CO2-Äq) muss SF6 ersetzt werden, um die Klimaziele Deutschlands zu unterstützen und zu erreichen. Infolgedessen wurde herstellerübergreifend massiv in die Entwicklung von SF6-Alternativen investiert als auch bei den Übertragungsnetzbetreibern das strikte Management des SF6-Gases eingeführt.
Auch die Aktualisierung der EU-Verordnung für F-Gase (EU Verordnung 517/2014) greift das Thema auf. Hierbei ist eine neue Diskussion bezüglich der maximal zulässigen Klimaauswirkungen (Global Warming Potential oder kurz GWP) der jeweiligen alternativen Technologien in der Branche entbrannt. Die Übertragungsnetzbetreiber möchten zügig und flächendeckend auf die alternativen Technologien in Projekten umsteigen, die für die Umsetzung der Energiewende erforderlich sind, und haben als Unterstützung der Diskussionen eine gemeinsame mittel- und langfristige Sichtweise entwickelt.
Die Kernaussagen sind dabei:
Langfristiges Ziel der Übertragungsnetzbetreiber ist die ausschließliche Nutzung von natürlichen Gasen als Alternative zu SF6.
Die Übertragungsnetzbetreiber streben die Pilotierung von SF6-freien alternativen Technologien an, um zügig, flächendeckend und nachhaltig die Treibhausgasemissionen zu minimieren.
(Quelle: netztransparenz.de)
Aus den auch von Amprion unterzeichneten Petitionen geht u.a. auch hervor, dass es durch die geplante Aktualisierung der EU-Verordnung für F-Gase (517/2014) bei bestehenden SF6 gasisolierten Umspannanlagen im Reparaturfall zu Versorgungsproblemen kommen kann.
Bitte teilen Sie mir auf Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze mit, ob an den Planungen für den Neubau einer mit SF6-Gas-isolierten Umspannanlage in Kreuztal- Junkernhees trotzdem festgehalten wird, obwohl durch die Erweiterung einer bestehenden Freiluftanlage eine kostengünstigere, klimafreundlichere und auch (Versorgungs-) sichere Alternative besteht.
Gerade unter Berücksichtigung der den ÜNB bekannten und befürchteten Problemen (Netzstabilität, Versorgungssicherheit bei evtl. Markt-Einschränkung von Ersatzteilen, etc.) stellt sich die Frage, ob die Pläne für eine SF6-GIS-Anlange in Kreuztal-Junkernhees (sofern daran festgehalten wird) nicht überholt und leichtsinnig wären. Außerdem widersprächen Sie auch den veröffentlichten Zielen und publizierten Sichtweisen...
Sofern Sie von den Plänen Abstand genommen haben, bitte ich um kurze Info über die nun geplante Technologie. Wenn Sie weiterhin an den bekannten Planungen festhalten, bitte ich um Begründung und Stellungnahme, wie diese Planungen mit den veröffentlichen Statements zum SF6-Gas Management vereinbar sind.
Vielen Dank.
Die auch von Amprion unterzeichneten Petitionen sind auf den Internet-Seiten der anderen 3 ÜBN Tennet, 50Hertz und TransnetBW zumindest verlinkt, aber bei Amprion konnte ich keinen Hinweis zu dem angestrebten Ziel, nachhaltig die Treibhausgasemissionen zu minimieren, finden. Steht Amprion doch nicht hinter diesem Ziel?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Abgelehnt wg. lfd. Klageverfahren
Anfrage abgelehnt
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Datum29. Februar 2024
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3. April 2024
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