SGB II - Arbeitshilfe „Schwankendes Einkommen und vorläufige Bewilligung“
Anfrage an:
Bundesagentur für Arbeit
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Der Bundesrechnungshof hat noch Defizite im Bereich der Einkommensermittlung bei schwankendem Einkommen festgestellt.
Bitte übersenden Sie mir die Arbeitshilfe „Schwankendes Einkommen und vorläufige Bewilligung“ (HEGA 05/14 - 04)
Ergebnis der Anfrage
Die Arbeitshilfe ist nicht veröffentlicht, sondern im Intranet der BA verfügbar.
Gemäß der Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit ist eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Mai 2014
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27. Juni 2014
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