SGB II Darlehensstatistik 2005-2013

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom 10.05.2014 über einen Anstieg der Darlehen für Anschaffungen wie Kühlschränke und Waschmaschine um 38% von 2007 auf 2013 (Vgl. Quadbeck, Eva (10. 05.2014): Immer mehr Hartz-IV-Empfänger nehmen Notkredite in Anspruch, Rheinische Post. Link: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/hartz-iv-jobcenter-vergeben-mehr-notkredite-aid-1.4230638). Vor diesem Hintergrund übersende Sie bitte eine Statistik ür die Jahre 2005 bis 2013 über

• die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern pro Jahr
• die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern differenziert nach Bedarfsgemeinschaftsgröße pro Jahr
• die durchschnittliche Darlehenssumme pro Jahr
• die Gesamtdarlehenssumme pro Jahr

für die Darlehensarten

1. Leistungen zur Eingliederung Selbständiger (§ 16 c Abs. 2 SGB II)
2. Darlehen für Eigenheimbesitzer bei Instandhaltung und Reparatur (§22 Abs. 2 S. 2 SGB II)
3. Darlehen für Kautionen und Genossenschaftsanteile (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II)
4. Darlehen bei Wohnraumsicherung (§22 Abs. 8 SGB II)
5. Darlehen für Anschaffungen (§ 24 Abs. 1 SGB II)
6. Darlehen bei voraussichtlichem Einkommen (§ 24 Abs. 4 SGB II)
7. Darlehen wegen Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB II)
8. Darlehen für Auszubildende bei besonderer Härte (§27 Abs. 4 SGB II)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2014
  • Frist
    14. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SGB II Darlehensstatistik 2005-2013 [#6422]
Datum
13. Mai 2014 21:35
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom 10.05.2014 über einen Anstieg der Darlehen für Anschaffungen wie Kühlschränke und Waschmaschine um 38% von 2007 auf 2013 (Vgl. Quadbeck, Eva (10. 05.2014): Immer mehr Hartz-IV-Empfänger nehmen Notkredite in Anspruch, Rheinische Post. Link: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/hartz-iv-jobcenter-vergeben-mehr-notkredite-aid-1.4230638). Vor diesem Hintergrund übersende Sie bitte eine Statistik ür die Jahre 2005 bis 2013 über • die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern pro Jahr • die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern differenziert nach Bedarfsgemeinschaftsgröße pro Jahr • die durchschnittliche Darlehenssumme pro Jahr • die Gesamtdarlehenssumme pro Jahr für die Darlehensarten 1. Leistungen zur Eingliederung Selbständiger (§ 16 c Abs. 2 SGB II) 2. Darlehen für Eigenheimbesitzer bei Instandhaltung und Reparatur (§22 Abs. 2 S. 2 SGB II) 3. Darlehen für Kautionen und Genossenschaftsanteile (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II) 4. Darlehen bei Wohnraumsicherung (§22 Abs. 8 SGB II) 5. Darlehen für Anschaffungen (§ 24 Abs. 1 SGB II) 6. Darlehen bei voraussichtlichem Einkommen (§ 24 Abs. 4 SGB II) 7. Darlehen wegen Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB II) 8. Darlehen für Auszubildende bei besonderer Härte (§27 Abs. 4 SGB II) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei die Auswertung, wie Sie auch der Rheinischen Post vorgelegen hat. In…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: WG: Antragsteller/in_Antragsteller/in_781866z WG: SGB II Darlehensstatistik 2005-2013 [#6422]
Datum
30. Mai 2014 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anbei die Auswertung, wie Sie auch der Rheinischen Post vorgelegen hat. Informationen zur Inanspruchnahme von Darlehen können nur näherungsweise über eine Auswertung der Leistungsart § 24(1) SGB II dargestellt werden. Zahlungsansprüche nach § 24(1) SGB II werden allerdings nicht ausschließlich als Darlehen gewährt, da durch Umbuchung auch eine Gewährung der Leistung als Zuschuss (z.B. Gewährung eines Lebensmittelgutscheins bei Sanktion) möglich ist. Eine weitere Differenzierung nach Darlehensart ist leider nicht möglich. Außerdem können Informationen zu § 24 (1) SGB II erst seit Januar 2007 ausgewertet werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die § 24 (1) Darlehensstatistik. Meine ursprüngliche Anfrage ist d…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antragsteller/in_Antragsteller/in_781866z WG: SGB II Darlehensstatistik 2005-2013 [#6422]
Datum
30. Mai 2014 23:20
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die § 24 (1) Darlehensstatistik. Meine ursprüngliche Anfrage ist damit jedoch nicht beantwortet. Nachdem ich aber gesehen, welches Zahlenmaterial Ihnen vorliegt und wie es aufgebaut ist, fasse ich meine ursprüngliche Anfrage enger. Bitte übersenden Sie mir eine im Stil der § 24 (1) Darlehensstatistik aufgebaute und auf die Jahre 2007-2013 begrenzte Statistik für die Darlehensarten: 1. Leistungen zur Eingliederung Selbständiger (§ 16 c Abs. 2 SGB II), 2. Darlehen für Eigenheimbesitzer bei Instandhaltung und Reparatur (§22 Abs. 2 S. 2 SGB II), 3. Darlehen für Kautionen und Genossenschaftsanteile (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II), 4. Darlehen bei Wohnraumsicherung (§22 Abs. 8 SGB II), 5. Darlehen bei voraussichtlichem Einkommen (§ 24 Abs. 4 SGB II), 6. Darlehen wegen Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB II) und 7. Darlehen für Auszubildende bei besonderer Härte (§27 Abs. 4 SGB II). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesagentur für Arbeit
Hallo Herr Antragsteller/in, Informationen nach einzelnen Darlehensarten liegen uns leider nicht vor. Eventuell …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Antragsteller/in_Antragsteller/in_781866z WG: SGB II Darlehensstatistik 2005-2013 [#6422]
Datum
4. Juni 2014 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Antragsteller/in, Informationen nach einzelnen Darlehensarten liegen uns leider nicht vor. Eventuell werden diese Daten zwar operativ erfasst, diese sind für die BA-Statistik aber nicht auswertbar. Und die Näherungslösung über die Auswertung der § 24(1) SGB II-Leistungsfälle kann leider ebenfalls nicht nach Darlehensarten differenziert werden. Informationen zu den Leistungen zur Eingliederung Selbständiger finden Sie unter http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31934/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17450&year_month=aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen "Bund/West/Ost", Tabellenblatt "D Be", Zeile 62. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen