SGB II Darlehensstatistik 2005-2013

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom 10.05.2014 über einen Anstieg der Darlehen für Anschaffungen wie Kühlschränke und Waschmaschine um 38% von 2007 auf 2013 (Vgl. Quadbeck, Eva (10. 05.2014): Immer mehr Hartz-IV-Empfänger nehmen Notkredite in Anspruch, Rheinische Post. Link: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/hartz-iv-jobcenter-vergeben-mehr-notkredite-aid-1.4230638). Vor diesem Hintergrund übersende Sie bitte eine Statistik ür die Jahre 2005 bis 2013 über

• die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern pro Jahr
• die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern differenziert nach Bedarfsgemeinschaftsgröße pro Jahr
• die durchschnittliche Darlehenssumme pro Jahr
• die Gesamtdarlehenssumme pro Jahr

für die Darlehensarten

1. Leistungen zur Eingliederung Selbständiger (§ 16 c Abs. 2 SGB II)
2. Darlehen für Eigenheimbesitzer bei Instandhaltung und Reparatur (§22 Abs. 2 S. 2 SGB II)
3. Darlehen für Kautionen und Genossenschaftsanteile (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II)
4. Darlehen bei Wohnraumsicherung (§22 Abs. 8 SGB II)
5. Darlehen für Anschaffungen (§ 24 Abs. 1 SGB II)
6. Darlehen bei voraussichtlichem Einkommen (§ 24 Abs. 4 SGB II)
7. Darlehen wegen Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB II)
8. Darlehen für Auszubildende bei besonderer Härte (§27 Abs. 4 SGB II)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2014
  • Frist
    14. Juni 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SGB II Darlehensstatistik 2005-2013 [#6421]
Datum
13. Mai 2014 21:35
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Rheinische Post berichtete in ihrer Ausgabe vom 10.05.2014 über einen Anstieg der Darlehen für Anschaffungen wie Kühlschränke und Waschmaschine um 38% von 2007 auf 2013 (Vgl. Quadbeck, Eva (10. 05.2014): Immer mehr Hartz-IV-Empfänger nehmen Notkredite in Anspruch, Rheinische Post. Link: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/hartz-iv-jobcenter-vergeben-mehr-notkredite-aid-1.4230638). Vor diesem Hintergrund übersende Sie bitte eine Statistik ür die Jahre 2005 bis 2013 über • die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern pro Jahr • die Anzahl von SGB-II Darlehensnehmern differenziert nach Bedarfsgemeinschaftsgröße pro Jahr • die durchschnittliche Darlehenssumme pro Jahr • die Gesamtdarlehenssumme pro Jahr für die Darlehensarten 1. Leistungen zur Eingliederung Selbständiger (§ 16 c Abs. 2 SGB II) 2. Darlehen für Eigenheimbesitzer bei Instandhaltung und Reparatur (§22 Abs. 2 S. 2 SGB II) 3. Darlehen für Kautionen und Genossenschaftsanteile (§ 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II) 4. Darlehen bei Wohnraumsicherung (§22 Abs. 8 SGB II) 5. Darlehen für Anschaffungen (§ 24 Abs. 1 SGB II) 6. Darlehen bei voraussichtlichem Einkommen (§ 24 Abs. 4 SGB II) 7. Darlehen wegen Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB II) 8. Darlehen für Auszubildende bei besonderer Härte (§27 Abs. 4 SGB II) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: STL[IVBV] SGB II Darlehensstatistik 2005-2013 [#6421]
Datum
14. Mai 2014 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie finden die Antwort auf Ihre Anfrage vom 13. Mai 2014 anbei. Mit freund…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
SGB II Darlehensstatistik 2005-2013
Datum
19. Mai 2014 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie finden die Antwort auf Ihre Anfrage vom 13. Mai 2014 anbei. Mit freundlichen Grüßen