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SGB II / SGB XII: Kosten der Unterkunft Mietobergrenze: Formblatt Einzelfall / Härtefallentscheidung = individuelle Angemessenheit

lt. Schreiben vom 30.09.2019 Ihrer Sachbearbeiterin Frau Christine R. aus dem Sozialreferat Rechtsabteilung S-I-LR besteht obiges Formblatt zur Feststellung der Überschreitung der Mietobergrenzen von bis zu 70% (sowie weitere Ausnahmen).
Da bekanntlich seit Jahren nur ein Teil der tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden, wird um Herausgabe des Formblattes bis zum 15.11.2019 gebeten:
SGB, SGG, IFG, IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG; BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, etc.

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte wurde bereits eingeschaltet und hat Sie zur Herausgabe aufgefordert.

Vielen Dank.

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  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
SGB II / SGB XII: Kosten der Unterkunft Mietobergrenze: Formblatt Einzelfall / Härtefallentscheidung = individuelle Angemessenheit [#169517]
Datum
30. Oktober 2019 11:08
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Schreiben vom 30.09.2019 Ihrer Sachbearbeiterin Frau Christine R. aus dem Sozialreferat Rechtsabteilung S-I-LR besteht obiges Formblatt zur Feststellung der Überschreitung der Mietobergrenzen von bis zu 70% (sowie weitere Ausnahmen). Da bekanntlich seit Jahren nur ein Teil der tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden, wird um Herausgabe des Formblattes bis zum 15.11.2019 gebeten: SGB, SGG, IFG, IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG; BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, etc. Der Bayerische Datenschutzbeauftragte wurde bereits eingeschaltet und hat Sie zur Herausgabe aufgefordert. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Stadtverwaltung München
#169517 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#169517
Datum
3. Dezember 2019 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
19_1471_EA_2.odt
17,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
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