SGB II / SGB XII: Kosten der Unterkunft Mietobergrenze: Formblatt Einzelfall / Härtefallentscheidung = individuelle Angemessenheit
lt. Schreiben vom 30.09.2019 Ihrer Sachbearbeiterin Frau Christine R. aus dem Sozialreferat Rechtsabteilung S-I-LR besteht obiges Formblatt zur Feststellung der Überschreitung der Mietobergrenzen von bis zu 70% (sowie weitere Ausnahmen).
Da bekanntlich seit Jahren nur ein Teil der tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden, wird um Herausgabe des Formblattes bis zum 15.11.2019 gebeten:
SGB, SGG, IFG, IFG LHM, EU-DSGVO, DSGVO, BDSG; BayVwVfG, VwVfG, BayDSG, BayVerF, GG, etc.
Der Bayerische Datenschutzbeauftragte wurde bereits eingeschaltet und hat Sie zur Herausgabe aufgefordert.
Vielen Dank.
Information nicht vorhanden
-
Datum30. Oktober 2019
-
3. Dezember 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!