SGB und AG SGB , GG
Das BMJ beschreibt explizit in
Kapitel Zehn SGB XII (Vertragsrecht) Paragraph 75(2):
"Sind geeignete Leistungserbringer vorhanden, soll der Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung seiner Aufgaben
eigene Angebote nicht neu schaffen. " Satz 1
1. wer ist Träger genau?
2. wer ist Leistungserbringer?
Es entsteht der Eindruck, daß das hier die Arbeitsanweisungen für die Angestellten städtischer und staatlicher Einrichtungen ist.
3. Ist das richtig?
4. vlg. DAZU das Gesetz zur Ausführung des zB SGB XII.
Ist das richtig?
5. Was bedeutet genau der Paragraph 75(2) o.g. Auszugssatz?
Weiter mit:
Elf erster Abschnitt SGB XII
Paragraph 82 bestimmt was nicht zum Einkommen gehört,
nämlich
§ 82 Begriff des Einkommens
(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Nicht zum Einkommen gehören
1. Leistungen nach diesem Buch,
....weitere Aufzählung
6. WENN Leistungen nach diesem Buch lauten
Zweiten Buches, Sechsten Buches , Zwölften Buches ....
dann ist aktenkundig Auch die Leistungen der EM-Rente und Altersrente inne. Ist das richtig?
7. Diese Leistungen sind auf Antrag gestellt und unterliegen dem SGB, ist das richtig?
8. Diese Leistungen nach diesem Buch dürfen tatsächlich nicht als Einkommen angerechnet werden, ist das richtig?
9. Es handelt sich um Einkommen zusätzlich aus nichtselbständiger oder selbständige Arbeit, ist das richtig? Vlg. 82 sgb XII
9. Was ist, wenn Paragraphen auf Paragraphen bezugnehmend verweisen, die weggefallen sind?
10. Lt. einheitlicher Rechtsprechung (G.a.a.O.) ist mit weggefallenen Paragraphen (außer Kraft) die strenge Form der Gesetzeskette unterbrochen und nicht mehr anzuwenden.
Ist das richtig?
11. Anträge formlos sind gültig und binnen per SGB der Arbeitsanweisungen binnen 3er -Wochen -Frist zu entscheiden, ist das richtig?
12. Die Antragsvordrucke der Einrichtungen sind eigene Angebote, ist das richtig? (Vlg. Bestellnr)
13. Von Amts wegen wird permanent die Paragraph 126 BGB Schriftform abverlangt.
Das ist ein privat rechtlicher Vertrag und nur bindend , wenn
NICHT im Auftrag unterschrieben ist, ist das richtig?
Hierzu gibt es die einheitliche Rechtsprechung unterwandert
in Verb. Paragraph 11 StGB in Verb.
BVerfG: Öffentliche Unternehmen können sich nicht auf die Grundrechte berufen. Öffentliche Unternehmen sind zwar an die Grundrechte gebunden, können sich jedoch ihrerseits nicht auf diese berufen. Dies betonte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 10.5.2016 (Az. 1 BvR 2871/13).
Ist das richtig?
14. Die Arbeitsgrundlage der Einrichtungen ist das Grundrecht in Verb.
14a) BGB?
14b) VwVfG?
Aktuelle Rechtssprechungen sind zu erwarten um den
Dienstleistern der staatlichen und städtischer Einrichtungen
Ihrer eigenen Angebote erfunden die Hände zu binden, denn der 11er StGB ist in vielen anderen Gesetzen zitiert zu finden.
15. Welche dieser Gesetze , die in Schriftsätzen der Einrichtungen angewandt werden, befinden sich noch in der
Bundesrechtsdatenbank?
15a) welche davon schränken die Grundrechte entgegen
o.g. Beschluß BverfG weiterhin ein?
16. Wer ist die Fachdienstaufsicht?
17. Welche Rechtsaufsicht zu Schützen bedienen Sie, das BAS, von Amts wegen genau?
17a)daß die Rechte der Betroffenen nicht auszuhöhlen
17b) die pol. u. wirtschaftlichen Intressen der Einrichtungen ?
18. WENN die Einrichtungen nicht auf "Rückfragen" antworten, dennoch in ihren Schriftsätzen sich diesbezüglich "gern zur Verfügung "stellen ist das bereits eine Täuschung im Rechtsverkehr?
Vielen Dank für Ihre schnelle, freundliche und punktuelle Antwort binnen 14 Tagen!
Andernfalls Genehmigungsfiktion! (VwVfG)
Freundlicher Gruß
Anfrage abgelehnt
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Datum3. Mai 2023
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6. Juni 2023
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