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SGB XI Bemühungen dort, einen eigenen höheren SGB XII Hauptstadtregelsatz Berlin mit auf den Weg zubringen?

In welchen Vorgängen, Aktenten Protokollen ( Geschäftszeichen ) des SGB XII Bereich befinden sich Unterlagen , die darauf schließen lassen das der Leistungsträger verantwortungsvoll sich sachgerecht bemüht , einen eigenen SGB XII Hauptstadtregelsatz mit auf den Weg zubringen?
SGB XII Höhere Regelsätze im SGB XII u.a. aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt Berlin
Warum konkret werden im reichen Berlin , der Hauptstadt keine wesentlich höheren Regelsätze an die Bedürftigen geleistet, warum sort der SGB XII Leistungsträger hierfür nicht konkret mit, welche gesetzlichen Vorgaben hindern diesen daran ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SGB XI Bemühungen dort, einen eigenen höheren SGB XII Hauptstadtregelsatz Berlin mit auf den Weg zubringen? [#181078]
Datum
22. Februar 2020 10:05
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchen Vorgängen, Aktenten Protokollen ( Geschäftszeichen ) des SGB XII Bereich befinden sich Unterlagen , die darauf schließen lassen das der Leistungsträger verantwortungsvoll sich sachgerecht bemüht , einen eigenen SGB XII Hauptstadtregelsatz mit auf den Weg zubringen? SGB XII Höhere Regelsätze im SGB XII u.a. aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt Berlin Warum konkret werden im reichen Berlin , der Hauptstadt keine wesentlich höheren Regelsätze an die Bedürftigen geleistet, warum sort der SGB XII Leistungsträger hierfür nicht konkret mit, welche gesetzlichen Vorgaben hindern diesen daran ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181078 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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