SGB XII: höherer Regelsatz aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München
bekanntlich wird im SGB XII 3. und 4. Kapitel ein höherer Regelsatz aufgrund höherer Lebenshaltungskosten in München bewilligt:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_trefferliste.jsp?trl=1&erw=null&txtSuchbegriff=regelsatz%20sgb%20xii&txtVon=tt.mm.jjjj&txtBis=tt.mm.jjjj&selWahlperiode=0&selReferat=Sozialreferat&but1=Suche%20starten
Durch unzulässige Unterstellung können Rentner zu einer Bedarfsgemeinschaft im SGB II werden (ab Seite 29):
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SGB_II_Folien__17.01.2020.pdf
Hierbei berücksichtigt das Jobcenter München nur den Regelsatz nach SGB II (ab Seite 48)
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/SGB_II_Folien__17.01.2020.pdf
Damit besteht ein ergänzender Anspruch nach SGB XII auf den erhöhten Münchner SGB XII-Regelsatz wie es das Bundessozialgericht auch umgekehrt bestätigt hat, so dass diese wieder aus der Bedarfs-/Einstandsgemeinschaft herausfallen:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_11_28_B_04_AS_46_17_R.html
Meine Fragen:
1) Herausgabe der internen Weisungen der Landeshauptstadt München bzw. Jobcenter München zum erhöhten Regelsatz SGB XII.
2) Werden im SGB XII ergänzende Leistungen auf den erhöhten Regelsatz im SGB XII bewilligt oder abgelehnt?
3) Bestehen beim Sozialgericht / Landessozialgericht offene Verfahren zu diesem speziellen Sachverhalt?
Anfrage erfolgreich
-
Datum22. Januar 2020
-
25. Februar 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!