SGB XII: verspätete Weitergabe von Widersprüchen / Überprüfungsanträgen an die Regierung von Oberbayern ROB
bereits mehrfach wurden Widersprüche durch das Sozialreferat nicht an die zuständige Bearbeitungsstelle ROB Regierung von Oberbayern weitergeleitet, so dass trotz Erinnerung Untätigkeitsklagen beim Sozialgericht München eingereicht werden mussten.
Bestätigung Schreiben ROB vom 20.11.2019 gemäß Anlage.
Die Verspätung eines positiven oder negativen Widerspruchsbescheides ist nicht mit § 88 SGG zu rechtfertigen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Eine Überlastung kann aufgrund der vielen neuen Stellenbewilligungen im Sozialreferat durch den Stadtrat nicht vorliegen.
Die Kosten für Untätigkeitsklagen sind von der LHM bzw. ROB zu tragen, da die gesetzlichen Fristen mit 3 bzw 6 Monaten im SGB / SGG klar definiert sind.
Bei Anwälten sind Untätigkeitsklagen extrem beliebt, da schnelles und leicht verdientes Geld durch ein standardisiertes Schreiben mit einer Vergütung von rd. Euro 500,00.
Meine Fragen:
1) Wie viele Widersprüche / Überprüfungsanträge wurden verspätet an die ROB weitergeleitet?
2) Wie viele Untätigkeitsklagen wurden deshalb eingereicht?
3) Welche Kosten sind beim Sozialreferat sowie Gericht und Anwalt Kläger hierfür angefallen?
4) Was sind die Gründe für die verspätete Weitergabe?
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Dezember 2019
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11. Januar 2020
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