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SGB XII: verspätete Weitergabe von Widersprüchen / Überprüfungsanträgen an die Regierung von Oberbayern ROB

bereits mehrfach wurden Widersprüche durch das Sozialreferat nicht an die zuständige Bearbeitungsstelle ROB Regierung von Oberbayern weitergeleitet, so dass trotz Erinnerung Untätigkeitsklagen beim Sozialgericht München eingereicht werden mussten.

Bestätigung Schreiben ROB vom 20.11.2019 gemäß Anlage.

Die Verspätung eines positiven oder negativen Widerspruchsbescheides ist nicht mit § 88 SGG zu rechtfertigen:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
Eine Überlastung kann aufgrund der vielen neuen Stellenbewilligungen im Sozialreferat durch den Stadtrat nicht vorliegen.

Die Kosten für Untätigkeitsklagen sind von der LHM bzw. ROB zu tragen, da die gesetzlichen Fristen mit 3 bzw 6 Monaten im SGB / SGG klar definiert sind.

Bei Anwälten sind Untätigkeitsklagen extrem beliebt, da schnelles und leicht verdientes Geld durch ein standardisiertes Schreiben mit einer Vergütung von rd. Euro 500,00.

Meine Fragen:

1) Wie viele Widersprüche / Überprüfungsanträge wurden verspätet an die ROB weitergeleitet?
2) Wie viele Untätigkeitsklagen wurden deshalb eingereicht?
3) Welche Kosten sind beim Sozialreferat sowie Gericht und Anwalt Kläger hierfür angefallen?
4) Was sind die Gründe für die verspätete Weitergabe?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SGB XII: verspätete Weitergabe von Widersprüchen / Überprüfungsanträgen an die Regierung von Oberbayern ROB [#171797]
Datum
9. Dezember 2019 11:13
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bereits mehrfach wurden Widersprüche durch das Sozialreferat nicht an die zuständige Bearbeitungsstelle ROB Regierung von Oberbayern weitergeleitet, so dass trotz Erinnerung Untätigkeitsklagen beim Sozialgericht München eingereicht werden mussten. Bestätigung Schreiben ROB vom 20.11.2019 gemäß Anlage. Die Verspätung eines positiven oder negativen Widerspruchsbescheides ist nicht mit § 88 SGG zu rechtfertigen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html Eine Überlastung kann aufgrund der vielen neuen Stellenbewilligungen im Sozialreferat durch den Stadtrat nicht vorliegen. Die Kosten für Untätigkeitsklagen sind von der LHM bzw. ROB zu tragen, da die gesetzlichen Fristen mit 3 bzw 6 Monaten im SGB / SGG klar definiert sind. Bei Anwälten sind Untätigkeitsklagen extrem beliebt, da schnelles und leicht verdientes Geld durch ein standardisiertes Schreiben mit einer Vergütung von rd. Euro 500,00. Meine Fragen: 1) Wie viele Widersprüche / Überprüfungsanträge wurden verspätet an die ROB weitergeleitet? 2) Wie viele Untätigkeitsklagen wurden deshalb eingereicht? 3) Welche Kosten sind beim Sozialreferat sowie Gericht und Anwalt Kläger hierfür angefallen? 4) Was sind die Gründe für die verspätete Weitergabe?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171797 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
verspätete Weitergabe Brief vom 20.11.2019 ROB Regierung von Oberbayern an das LSG Bayerische Landessozialgericht…
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
verspätete Weitergabe
Datum
9. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Brief vom 20.11.2019 ROB Regierung von Oberbayern an das LSG Bayerische Landessozialgericht München
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: SGB XII: verspätete Weitergabe von Widersprüchen / Überprüfungsanträgen an die Regierung von Oberbayern ROB [#171797]
Datum
12. Dezember 2019 11:38
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem IFS-Antrag verweisen Sie auf eine Anlage, die leider der Zuleitung an die …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: SGB XII: verspätete Weitergabe von Widersprüchen / Überprüfungsanträgen an die Regierung von Oberbayern ROB [#171797]
Datum
13. Dezember 2019 11:11
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem IFS-Antrag verweisen Sie auf eine Anlage, die leider der Zuleitung an die Landeshauptstadt München nicht beiliegt. (vgl. "Bestätigung Schreiben ROB vom 20.11.2019 gemäß Anlage") Bitte leiten Sie mir diese Anlage zu, damit Ihre Anfrage umfassend bearbeitet werden kann. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. zu Frage 1) Hierzu führt das Amt für Soziale Sicherun…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: SGB XII: verspätete Weitergabe von Widersprüchen / Überprüfungsanträgen an die Regierung von Oberbayern ROB (#171797)
Datum
8. Januar 2020 10:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. zu Frage 1) Hierzu führt das Amt für Soziale Sicherung keine Statistik. Die Information kann nach der IFS somit nicht gegeben werden. zu Frage 2) Hierzu führt das Amt für Soziale Sicherung keine Statistik. Die Information kann nach der IFS somit nicht gegeben werden. zu Frage 3) Hierzu führt das Amt für Soziale Sicherung keine Statistik. Die Information kann nach der IFS somit nicht gegeben werden. zu Frage 4) Hierzu führt das Amt für Soziale Sicherung keine Statistik. Die Information kann nach der IFS somit nicht gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.