Showroom der Bundeswehr

Die Verträge rund um die Anmietung des Bundeswehr Showrooms in der Friedrichsstraße in Berlin Mitte. Darunter verstehe ich den Mietvertrag, die Aufstellung der Kosten für Umbau und Einrichtung, das Konzeptpapier zur Gestaltung und Einrichtung und mit Fremdfirmen abgeschlossene Verträge rund um das Objekt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2014
  • Frist
    23. Dezember 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verträge run…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Showroom der Bundeswehr [#8041]
Datum
19. November 2014 21:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge rund um die Anmietung des Bundeswehr Showrooms in der Friedrichsstraße in Berlin Mitte. Darunter verstehe ich den Mietvertrag, die Aufstellung der Kosten für Umbau und Einrichtung, das Konzeptpapier zur Gestaltung und Einrichtung und mit Fremdfirmen abgeschlossene Verträge rund um das Objekt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre o.g. Anfrage ist eingegangen und zuständigkeitshalber an das Bundesamt…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Ihre Anfrage zum Thema "Showroom der Bundeswehr"
Datum
21. November 2014 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre o.g. Anfrage ist eingegangen und zuständigkeitshalber an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) weitergeleitet worden. Sie befindet sich derzeit in Bearbeitung. Sobald diese abgeschlossen ist, erhalten Sie weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem IFG vom 19. November 2014 wird durch das BAPersBw wie aus…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), Ihre Anfrage zum Thema "Showroom der Bundeswehr"
Datum
12. Dezember 2014 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem IFG vom 19. November 2014 wird durch das BAPersBw wie aus dem beigefügten Anschreiben ersichtlich beantwortet: In diesem Antwortschreiben befinden sich auch die Ausführungen zu den entstandenen Kosten für Umbau und Einrichtung sowie zum Mietvertrag. Weitere Verträge mit Fremdfirmen sind derzeit nicht abgeschlossen. Die gewünschten Dokumente zum Showroom in der Friedrichstraße in Berlin Mitte, darunter Mietvertrag und Konzeptpapier, entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Mit freundlichen Grüßen