Sichere/Unsichere Herkunftsstaaten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Laut https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/erinnern-und-gedenken/sichere-herkunftsstaaten-moldau-georgien-2216818
"gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten: die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal sowie Serbien."!
Gelten die über 100 anderen Staaten (u.a. USA, Kanada, Türkei, Australien) der Welt folglich als "Unsichere Herkunftsstaaten" oder gibt es weitere Abstufungen?
Müsste es für diese Länder dann nicht auch eine Reisewarnung an alle Urlauber geben, weil "unsicher"?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut https://www.bundesregierung.de/b…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sichere/Unsichere Herkunftsstaaten [#292524]
Datum
16. November 2023 18:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/erinnern-und-gedenken/sichere-herkunftsstaaten-moldau-georgien-2216818 "gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten: die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal sowie Serbien."! Gelten die über 100 anderen Staaten (u.a. USA, Kanada, Türkei, Australien) der Welt folglich als "Unsichere Herkunftsstaaten" oder gibt es weitere Abstufungen? Müsste es für diese Länder dann nicht auch eine Reisewarnung an alle Urlauber geben, weil "unsicher"?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292524/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Nachricht an das Auswärtige Amt, die be…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Sichere/Unsichere Herkunftsstaaten [#292524]
Datum
20. November 2023 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Nachricht an das Auswärtige Amt, die beim Team für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen ist. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u. U. gebührenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass es sich bei Ihrer Nachricht um eine Anfrage im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Frage direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts zu richten, den Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular erreichen. In diesem Fall erhalten Sie von dort auch eine individuelle Referenznummer, die Ihnen eventuelle spätere Nachfragen erleichtert. Mit freundlichen Grüßen