Sichergestellte/Beschlagnahmte Gegenstände (Mobiltelefone, Smartphones)

Wie viele Mobiltelefone (Smartphones) wurden die letzten drei Jahre durchsucht bzw. sichergestellt, hier möchte ich differenzieren zwischen Mobiltelefonen, die sichergestellt und denen die beschlagnahmt wurden. Auch bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie viele davon Repressiv, also zur Aufklärung bereits begangener Straftaten: Die Rechtsgrundlagen hierzu sind in der Strafprozessordnung (StPO) und Präventiv, also zur Abwendung von Gefahren, unter anderem auch Straftaten die nach Landespolizeigesetze und des BKA-Gesetz sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden.

Wie viele Mobiltelefone davon waren verschlüsselt und wie oft konnte die Verschlüsselung durch Experten der Polizei oder von der Behörde beauftragte Unternehmen gehackt, geknackt oder umgangen werden. Auch bitte ich Sie mir in aufgelisteter Form mitzuteilen, welche Forensik-Tools oder Telefon-Cracker in den oben genannten Fällen eingesetzt wurden.

Teilen Sie mir bitte auch die durchschnittliche Aufbewahrungszeit der Asservate mit und wie viele davon, nach richterlicher Prüfung innerhalb einer Woche an die Beschuldigten wieder zurück gegeben wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sichergestellte/Beschlagnahmte Gegenstände (Mobiltelefone, Smartphones) [#34729]
Datum
17. November 2018 00:59
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Mobiltelefone (Smartphones) wurden die letzten drei Jahre durchsucht bzw. sichergestellt, hier möchte ich differenzieren zwischen Mobiltelefonen, die sichergestellt und denen die beschlagnahmt wurden. Auch bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie viele davon Repressiv, also zur Aufklärung bereits begangener Straftaten: Die Rechtsgrundlagen hierzu sind in der Strafprozessordnung (StPO) und Präventiv, also zur Abwendung von Gefahren, unter anderem auch Straftaten die nach Landespolizeigesetze und des BKA-Gesetz sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden. Wie viele Mobiltelefone davon waren verschlüsselt und wie oft konnte die Verschlüsselung durch Experten der Polizei oder von der Behörde beauftragte Unternehmen gehackt, geknackt oder umgangen werden. Auch bitte ich Sie mir in aufgelisteter Form mitzuteilen, welche Forensik-Tools oder Telefon-Cracker in den oben genannten Fällen eingesetzt wurden. Teilen Sie mir bitte auch die durchschnittliche Aufbewahrungszeit der Asservate mit und wie viele davon, nach richterlicher Prüfung innerhalb einer Woche an die Beschuldigten wieder zurück gegeben wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen:
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Via
Briefpost
Betreff
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen:
Datum
19. November 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
7,0 MB
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Anfrage nach dem IFG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, da am gestrigen Tage das Portal "fragdenstaat" …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
20. November 2018 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, da am gestrigen Tage das Portal "fragdenstaat" per Mail nicht erreichbar war, habe ich dem Petenten das Anwortschreiben gestern auf dem Postwege zukommen lassen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG NRW [#34729] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um die Beantwortung meiner Anf…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW [#34729]
Datum
21. November 2018 15:54
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um die Beantwortung meiner Anfrage. Diese habe ich in 7 Punkte unterteilt, da nicht klar ist, für welchen Teil es keine Informationsbeschaffungsplicht geben soll, siehe (ifg_antwort_geschwaerzt.pdf.) Ausschlussgründe sehe ich bei dieser Anfrage keine, es liegt hier insbesondere keine Gefährdung internationaler Beziehungen, Sicherheitsbelange, nachteilige Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren oder Vorschriften zu Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten. Die Informationen liegen Ihnen vor. Es ist nicht erforderlich, ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend zu machen. Das Auskunftsinteresse als solches ist bereits als Begründung hinreichend. Belange Dritter stehen einer Veröffentlichung nicht entgegen. Alle verwahrten Asservate werden im Asservatenbuch aufgelistet. Auch sollte daraus ersichtlich sein welche Smartphones zur Gefahrenabwehr oder zur Beweissicherung sichergestellt wurden. Die Informationen liegen tatsächlich und dauerhaft gespeichert bei Ihrer Behörde vor und sind Bestandteil der Verwaltungsvorgänge geworden. Jedes Asservat hat genaue Daten, damit alles exakt zugeordnet werden kann. Asservate werden meist nur so lange aufbewahrt, bis das betreffende Straf- oder Bußgeldverfahren abgeschlossen ist. Damit liegen auch Daten zur Aufbewahrungsdauer vor. Danach werden sie entweder vernichtet oder an den Besitzer zurückgegeben. Beantworten Sie mir bitte folgende Fragen: 1. Welche Forensik Tools und Telefon Cracker werden bei der Polizei in Siegen eingesetzt? 2. Wie oft wurden die o.g. Tools eingesetzt? 3. Wie viele Smartphones wurden sichergestellt? 4. Wie viele Smartphones wurden beschlagnahmt? 5. Wie viele von den Smartphones waren verschlüsselt? 6. Wie viele davon wurden entschlüsselt? 7. Wie viele Smartphones wurden innerhalb einer Woche wieder an die Besitzer zurück gegeben? Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, mir diese Informationen zur Verfügung zu stellen, bitte ich Sie mir zu ermöglichen entsprechende Akten einzusehen, aus denen meine Fragen beantwortet werden können. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Meine Email finden Sie in der Eingangsbestätigung vom 17.11.2018, die ich aufgrund der von Ihnen berichteten Problemen zur Nachrichtenzustellung auf dieser Plattform, in weiser Voraussicht persönlich in der Wache abgegeben habe. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
AW: Anfrage nach dem IFG NRW [#34729] Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang der Anfrage. Mit fre…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW [#34729]
Datum
23. November 2018 09:46
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang der Anfrage. Mit freundlichem Gruß

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Antwort IFG-Anfrage Antragsteller/in
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Betreff
Antwort IFG-Anfrage Antragsteller/in
Datum
26. November 2018 15:27
Status