Sicherheit

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die in Ihrem Geschäftsbereich geltenden Beförderungsbedingungen durchzusetzen?

Leider ist für Außenstehende kein Konzept erkennbar; ein Aufenthalt in Ihrem Geschäftsbereich, ohne (unfreiwillig) Zeuge von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die hvv-Beförderungsbedingungen zu werden, ist kaum möglich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Hamburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheit [#303499]
Datum
18. März 2024 18:27
An
Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Hamburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die in Ihrem Geschäftsbereich geltenden Beförderungsbedingungen durchzusetzen? Leider ist für Außenstehende kein Konzept erkennbar; ein Aufenthalt in Ihrem Geschäftsbereich, ohne (unfreiwillig) Zeuge von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die hvv-Beförderungsbedingungen zu werden, ist kaum möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303499/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit“ vom 18.03.2024 (#303499) wurde von Ihnen nicht in der …
An Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Hamburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sicherheit [#303499]
Datum
24. April 2024 17:40
An
Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Hamburg GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit“ vom 18.03.2024 (#303499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Hamburger Hochbahn AG
Ihre Eingabe Sehr << Antragsteller:in >> ich versuche mich kurzzufassen. Der ZOB hat keine Beförderun…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Ihre Eingabe
Datum
25. April 2024 10:20
Status
image001.png
2,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich versuche mich kurzzufassen. Der ZOB hat keine Beförderungsbedingungen, da wir kein Busunternehmen sind. Somit haben wir auch nichts durchzusetzen. Wir haben lediglich eine sogenannte Benutzungsordnung. Diese ist für jeden auf unserer Homepage ersichtlich. Zudem verwahre ich mich gegen Ihre Aussage.... "ein Aufenthalt in Ihrem Geschäftsbereich, ohne (unfreiwillig) Zeuge von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die hvv-Beförderungsbedingungen zu werden, ist kaum möglich." Auch wenn sich die ZOB-Anlage in einem "problematischem Umfeld" befindet, wird nicht jeder Wartende zugleich Zeuge von Straftaten. Diese Stigmatisierung verbiete ich mir. Weiterhin gelten die hvv-Beförderungsbedingungen nur in deren Bussen bzw. Umsteigeanlagen, wozu der ZOB als eigenständige Gesellschaft nicht gehört. Thorsten Rath Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sicherheit" vom 18.03.2024 (#303499) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen