Sicherheit am Aradosee

Der Weg um den Aradosee ist seit der Bombenentschärfung 2020 gesperrt. An beiden Seiten wurden Absperrungen angebracht, weil der Weg durch die Sprengung lebensgefährlich beschädigt wurde. Jetzt ist die Absperrung an einem Ende entfernt worden und am anderen Ende liegt sie in den Büschen, obwohl der Weg nicht repariert wurde. Es ist also eine große Gefahrenquelle für alle Wanderer!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Barbara Weber
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit Details
Von
Barbara Weber
Betreff
Sicherheit am Aradosee [#217606]
Datum
7. April 2021 09:34
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Weg um den Aradosee ist seit der Bombenentschärfung 2020 gesperrt. An beiden Seiten wurden Absperrungen angebracht, weil der Weg durch die Sprengung lebensgefährlich beschädigt wurde. Jetzt ist die Absperrung an einem Ende entfernt worden und am anderen Ende liegt sie in den Büschen, obwohl der Weg nicht repariert wurde. Es ist also eine große Gefahrenquelle für alle Wanderer!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Barbara Weber Anfragenr: 217606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217606/ Postanschrift Barbara Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Barbara Weber

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Sehr geehrte Frau Weber, ich beziehe mich auf Ihre unten angehängte Mail. Ihre Mail habe ich zuständigkeitshal…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Betreff
AW: Sicherheit am Aradosee [#217606]
Datum
7. April 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Weber, ich beziehe mich auf Ihre unten angehängte Mail. Ihre Mail habe ich zuständigkeitshalber an den Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur weitergeleitet. Kontaktdaten Telefon +49 331 289-2711 Telefax +49 331 289-2715 E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen