Sicherheit der Bürger

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Informationen über Maßnahmen ,die die städtische Verwaltung verbindlich getroffen hat,um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde vom ehemaligen OB beantwortet.er verwies auf den jetzigen Oberbürgermeister.Meine Anfrage wurde nicht weiter geleitet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Informationen über Ma…
An Der Oberbürgermeister - Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheit der Bürger [#286547]
Datum
21. August 2023 11:26
An
Der Oberbürgermeister - Neunkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Informationen über Maßnahmen ,die die städtische Verwaltung verbindlich getroffen hat,um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286547/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Der Oberbürgermeister - Neunkirchen
Sehr geehrte Damen und Herren, zum 30.09.2019 endete mein Dienst als Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen…
Von
Der Oberbürgermeister - Neunkirchen
Betreff
Dienstende [Sicherheit der Bürger [#286547]]
Datum
21. August 2023 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, zum 30.09.2019 endete mein Dienst als Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer e-Mail an den künftigen Oberbürgermeister Jörg Aumann unter <<E-Mail-Adresse>> oder 06821-202 201 oder an das Sekretariat unter <<E-Mail-Adresse>>. Nachrichten zum Thema Günter-Rohrbach-Filmpreis und Stiftung richten Sie bitte an <<E-Mail-Adresse>> Nachrichten an mich persönlich richten Sie bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit der Bürger“ vom 21.08.2023 (#286547) wurde von Ihnen ni…
An Der Oberbürgermeister - Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstende [Sicherheit der Bürger [#286547]] [#286547]
Datum
7. Oktober 2023 13:10
An
Der Oberbürgermeister - Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit der Bürger“ vom 21.08.2023 (#286547) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Oberbürgermeister - Neunkirchen
Guten Tag << Antragsteller:in >> heute hat Ihre "Anfrage" das Ordnungsamt erreicht. Leide…
Von
Der Oberbürgermeister - Neunkirchen
Betreff
WG: Dienstende [Sicherheit der Bürger [#286547]] [#286547]
Datum
9. Oktober 2023 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> heute hat Ihre "Anfrage" das Ordnungsamt erreicht. Leider ist mir eine Beantwortung der Fragestellung "Ich bitte um Informationen über Maßnahmen ,die die städtische Verwaltung verbindlich getroffen hat, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten" nicht möglich. Bitte konkretisieren Sie die Fragestellung/ Ihr Informationsbedürfnis. Was verstehen Sie unter "verbindlich" getroffenen Maßnahmen?  Auf welche Handlungsfelder kommunaler Entscheidungskompetenz bezieht sich Ihr Informationsinteresse? Fragestellungen hinsichtlich der "inneren Sicherheit" oder des "staatlichen Gewaltmonopols" richten Sie bitte an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Mit freundlichen Grüßen