Sicherheit der kritischen Infrastruktur

gibt es Planungen die kritische Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Wenn ja, auf welche Weise geschieht das? Welche Branchen betrifft das? Ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Ben Reimers
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gibt es Planungen die kritische Infra…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
Ben Reimers
Betreff
Sicherheit der kritischen Infrastruktur [#277951]
Datum
3. Mai 2023 22:54
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gibt es Planungen die kritische Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Wenn ja, auf welche Weise geschieht das? Welche Branchen betrifft das? Ist
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers Anfragenr: 277951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277951/ Postanschrift Ben Reimers << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Reimers, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Zugang nach Informationen nach §…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
20230504 Ben Reimers - Sicherheit der kritischen Infrastruktur [#277951]
Datum
9. Mai 2023 10:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Reimers, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Tatsächlich ist die Staatskanzlei für das von Ihnen begehrte Auskunftsersuchen nicht zuständig, sondern das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS). Aus diesem Grunde habe ich Ihren Antrag - wie gewünscht - an das MIKWS weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Reimers, mit Ihrer Nachricht vom 3.5.2023 haben Sie bei der Staatskanzlei des Landes Schleswi…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
AW: 20230504 Ben Reimers - Sicherheit der kritischen Infrastruktur [#277951]
Datum
1. Juni 2023 18:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
32,6 KB


Sehr geehrter Herr Reimers, mit Ihrer Nachricht vom 3.5.2023 haben Sie bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz SH gestellt. Diesen Antrag hat die Staatskanzlei an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport abgegeben (§ 4 Abs. 3 IZG SH). Mit Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu Informationen über Planungen im Bereich der Kritischen Infrastrukturen. Auf Ihren Antrag stelle ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung: Von der Alarmierung von Rettungskräften über die Stromversorgung bis zum Zahlungsverkehr – Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Die aktuellen Krisen wie die COVID-19-Pandemie oder die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und Sabotageakte wie jüngst bei der Deutschen Bahn und den Gaspipelines Nord Stream haben die Bedeutung und die Verwundbarkeit der Kritischen Infrastrukturen sowie die damit einhergehenden gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen verdeutlicht. Die Resilienz von KRITIS ist für den Schutz und die Handlungsfähigkeit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat in Deutschland essentiell. Im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen gibt es mit dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) sowie der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) bereits umfassende Regelungen. Jenseits dieser Regulierung im Bereich Cybersicherheit gibt es jedoch in Deutschland bislang kein sektoren- und gefahrenübergreifendes „Gesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“. Gesetzliche Regelungen mit explizitem Bezug zum physischen Schutz spezifischer Kritischer Infrastrukturen finden sich vereinzelt und in unterschiedlicher Regelungstiefe in Fachgesetzen. Teilweise werden dabei abstrakte Zielsetzungen formuliert, Befugnisse von Behörden festgeschrieben oder konkrete Vorgaben für Betreiber gemacht. Darüber hinaus fördert eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Regelungen, Normen und Standards mittelbar auch den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen, wie etwa bautechnische Vorschriften. Aufgrund vielfältiger Verflechtungen ergeben sich aber Fragestellungen, die über Ressort- und Sektorengrenzen hinweg diskutiert und bearbeitet werden müssen. Die Abhängigkeiten der Sektoren untereinander stellen komplexe Herausforderungen dar. Gibt es Ausfälle in einem Sektor, etwa Energie, IT oder Logistik, kann dies schwere Auswirkungen auch auf andere Sektoren und damit auf die gesamte Wertschöpfungskette haben. Vor dem Hintergrund uneinheitlicher bzw. fehlender Regelungen für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen und angesichts sektoren- sowie länderübergreifender Abhängigkeiten wird mit dem sich derzeit in der Abstimmung befindenden KRITIS-Dachgesetz des Bundes zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland in den Blick genommen und gesetzlich geregelt. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt damit auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen und trägt zu einem kohärenten und resilienten System bei. Das sektoren- und gefahrenübergreifende KRITIS-Dachgesetz ordnet ein und ergänzt sektoren-spezifische gesetzliche und nicht-gesetzliche Regelungen. Auf Grundlage des KRITIS-Dachgesetzes sollen wertvolle Erkenntnisse zur Lage in den einzelnen KRITIS-Sektoren als Teil eines umfassenden Lagebildes gewonnen werden. Zudem soll mit dem KRITIS-Dachgesetz die Zusammenarbeit der am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern verbessert und klarer strukturiert werden. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der staatstragenden Parteien der Bundesregierung realisiert. Außerdem soll das Gesetz die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resi-lience / CER-Richtlinie) umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird. Der deutsche Rechtsrahmen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen wird somit in ein europäisches Gesamtsystem eingebettet. Durch europaweit einheitliche Mindestvorgaben und verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird die Versorgungssicherheit in Deutschland und in Europa gestärkt. Mit freundlichen Grüßen