Sicherheit der Schutzmasken

Auf der Seite des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin befindet sich eine Datenbank mit einer „gefährliche Produkte in Deutschland“-Liste von 105 erhältlichen Masken:

https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Produktsicherheit/Produktinformation/Datenbank/Produktsicherheit_form.html?resourceId=8684882&input_=8684884&pageLocale=de&searchEngineQueryString=Schutzmaske&meldev=&meldev.GROUP=1&prodkat=&prodkat.GROUP=1&meldedatumVon=&meldedatumBis=&submit=Suchen.

Ich habe bisher noch keine Mitteilung von offizieller Ebene gesehen, in der vor diesen ausdrücklich gewarnt wird bzw. bestimmte Masken empfohlen wurden. Ich gehe davon aus, dass dem größten Teil der Bevölkerung diese nicht bekannt ist.

Ist die Informierung der Bevölkerung diesbezüglich noch vorgesehen?

Gibt es spezielle Masken die explizit für Kinder vorgesehen sind und geprüft wurden, dass sie auch keine gesundheitlichen Nachteile für Kinder bedeuten, wenn sie sie Schlimmstenfalls ganztags in der Schule tragen müssen?

Bitte senden Sie mir - sofern existent - neben der Beantwortung meiner Fragen entsprechende Unterlagen mit geprüften Produkten zu, damit ich meine Kinder guten Gewissens damit versorgen kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Seite des B…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheit der Schutzmasken [#195071]
Datum
13. August 2020 10:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Seite des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin befindet sich eine Datenbank mit einer „gefährliche Produkte in Deutschland“-Liste von 105 erhältlichen Masken: https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Produktsicherheit/Produktinformation/Datenbank/Produktsicherheit_form.html?resourceId=8684882&input_=8684884&pageLocale=de&searchEngineQueryString=Schutzmaske&meldev=&meldev.GROUP=1&prodkat=&prodkat.GROUP=1&meldedatumVon=&meldedatumBis=&submit=Suchen. Ich habe bisher noch keine Mitteilung von offizieller Ebene gesehen, in der vor diesen ausdrücklich gewarnt wird bzw. bestimmte Masken empfohlen wurden. Ich gehe davon aus, dass dem größten Teil der Bevölkerung diese nicht bekannt ist. Ist die Informierung der Bevölkerung diesbezüglich noch vorgesehen? Gibt es spezielle Masken die explizit für Kinder vorgesehen sind und geprüft wurden, dass sie auch keine gesundheitlichen Nachteile für Kinder bedeuten, wenn sie sie Schlimmstenfalls ganztags in der Schule tragen müssen? Bitte senden Sie mir - sofern existent - neben der Beantwortung meiner Fragen entsprechende Unterlagen mit geprüften Produkten zu, damit ich meine Kinder guten Gewissens damit versorgen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195071/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer beigefügten Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Sicherheit der Schutzmasken [#195071]
Datum
13. August 2020 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer beigefügten Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen