Sicherheit des Bürgerportals

der im Juni 2021 veröffentlichte Entwurf zu einer Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund) – PVV ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/verordnung-gewahrleistung-it-sicherheit-im-portalverbund.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist für einen datenschutzinteressierten Bürger unbefriedigend, denn §2 (2) in Verbindung mit Anlage 1 der PVV adressiert nur kleine Ausschnitte statt ein ganzheitliches Konzept zum Schutz der personenbezogenen Daten darzustellen. Auch die in §2 (6) geforderten Penetrationstests oder die Eigenerklärung in §2 (8) sind meiner Meinung nach nicht geeignet, die Sicherheit insgesamt entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten. Vermutungen statt Konzepte?

Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie mit Ihrem/n Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen Sie selbst vorsehen, sofern Sie das Portal selbst betreiben. Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits.

Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    1000,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
10. August 2021 20:41
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der im Juni 2021 veröffentlichte Entwurf zu einer Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund) – PVV ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/verordnung-gewahrleistung-it-sicherheit-im-portalverbund.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist für einen datenschutzinteressierten Bürger unbefriedigend, denn §2 (2) in Verbindung mit Anlage 1 der PVV adressiert nur kleine Ausschnitte statt ein ganzheitliches Konzept zum Schutz der personenbezogenen Daten darzustellen. Auch die in §2 (6) geforderten Penetrationstests oder die Eigenerklärung in §2 (8) sind meiner Meinung nach nicht geeignet, die Sicherheit insgesamt entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten. Vermutungen statt Konzepte? Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie mit Ihrem/n Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen Sie selbst vorsehen, sofern Sie das Portal selbst betreiben. Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits. Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226522/ Postanschrift Veronika Maier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Maier, aus Ihrer Anfrage geht nicht eindeutig hervor, ob Sie sich nur auf das Landesservicepor…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: EILT - AW: Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
9. September 2021 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maier, aus Ihrer Anfrage geht nicht eindeutig hervor, ob Sie sich nur auf das Landesserviceportal lt. OZG oder auch auf andere IT-(Basis-)Komponenten des Landes beziehen. Im Land Brandenburg werden nach § 2 OZG in Verbindung mit § 11 Absatz 1 des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) vom 23. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 28]) mehrere IT-Basiskomponenten vom Land bereitgestellt. Für die Zusammenstellung der relevanten Informationen wird darum gebeten, Ihre Anfrage zu präzisieren und genau zu benennen, zu welchen IT-Basiskomponenten Sie Informationen benötigen. Erst mit der Präzisierung kann abschließend über die in Betracht kommenden Informationen befunden werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass gemäß § 11 Absatz 3 BbgEGovG der Brandenburgische IT-Dienstleister für die Bereitstellung der IT-Basiskomponenten verantwortlich ist. Für die Zusammenstellung der angeforderten Informationen sowie der notwendigen Aussonderung von Daten zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen (§§ 4 und 5 AIG) ist von einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand auszugehen. Je nach Umfang Ihrer Anfrage ist daher mit Gebühren von 500 bis 1000 EUR laut AIGGebO zu rechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass aus selbigem Grund eine Beantwortung nicht innerhalb der Frist von einem Monat möglich sein wird. Es wird darum gebeten, Ihre Anfrage bis zum 9. Oktober 2021 zu präzisieren. Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, ob Sie dem Grunde nach bereit sind, die ggf. anfallenden Gebühren zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, Geheimnisse, wie die Daten der Bürger verarbeitet werden? Das ist meiner Meinung n…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: WG: EILT - AW: Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
9. September 2021 11:36
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Geheimnisse, wie die Daten der Bürger verarbeitet werden? Das ist meiner Meinung nach eines freiheitlichen und demokratischen Staats unwürdig. Auch habe ich schon einige Auftragsverarbeitungsverträge gesehen, aber Betriebsgeheimnisse fanden sich da bisher nie. Bitte erläutern Sie mir, was da Geheimhaltung - Ihr Hinweis auf §§ 4 und 5 AIG - verdient, oder besser, revidieren Sie Ihre Meinung. Auch halte ich es für fragwürdig, wenn Sie für verschieden Dienste oder Verfahren unterschiedliche Verträge mit unterschiedlichen technischen und organisatorische Maßnahmen festgelegt haben - allenfalls die Unterscheidung nach Schutzbedarf Standard und Hoch verstehe ich. Bitte erläutern Sie mir, wie Sie diese Komplexität beherrschen - im Vertragsmanagement, Softwareentwicklung, und Betrieb. Leider sieht das Brandenburgische AIG und die AIGGebO keine Gebührenbefreiung im öffentlichen Interesse vor - wie das andere Bundesländer tun. Daher möchte ich Sie bitten eine Ausnahme zu machen, denn meiner Meinung nach muss der Staat transparent sein, wie er mit den Daten der Bürger umgeht. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226522/
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit des Bürgerportals“ vom 10.08.2021 (…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: WG: EILT - AW: Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
25. September 2021 19:22
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheit des Bürgerportals“ vom 10.08.2021 (#226522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten und auch meine letzte Frage vom 9.9.2021 - https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-3/#nachricht-627495 - nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226522/
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Maier, Ihre zweite Anfrage vom 09.09.2021 ist in meinem Referat bedauerlicherweise nicht eingeg…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
4. Oktober 2021 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maier, Ihre zweite Anfrage vom 09.09.2021 ist in meinem Referat bedauerlicherweise nicht eingegangen. Wir prüfen den Sachverhalt derzeit nochmals auch inhaltlich und werden kurzfristig unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Dabei gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage nur auf das Landesserviceportal Brandenburg bezieht. Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sicherheit des Bürgerportals“ [#226522]
Datum
16. Oktober 2021 14:56
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226522/ Alle bisherigen Antworten sind ausweichend. Ich muss daraus schließen dass keine Sicherheitskonzepte oder Auftragsverarbeitungsverträge entsprechend dem Stand der Technik existieren, mithin ein Fall für die Datenschutzaufsicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anhänge: - 226522.pdf Anfragenr: 226522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226522/
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Maier, unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 04.10.2021 leite ich Ihnen anliegend Unterlagen zu…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
18. Oktober 2021 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maier, unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 04.10.2021 leite ich Ihnen anliegend Unterlagen zur Sicherheit des Landesserviceportals Brandenburg zu. Gebühren werden hierzu nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr << Anrede >> In den von von Ihnen übermittelten TOMs steht von Notebooks abgesehen überhaupt nic…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
18. Oktober 2021 20:02
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> In den von von Ihnen übermittelten TOMs steht von Notebooks abgesehen überhaupt nichts von Verschlüsselung, weder bei der Übertragung noch der Speicherung. Verschlüsselung nach dem Stand der Technik muss man nach Art 32 DSGVO als erforderlich ansehen, auch der Grundschutz und das SDM sieht das bei hohem Schutzbedarf vor - wobei man darüber streiten kann ob das wirklich erst bei hohem Schutzbedarf erforderlich ist. Wieso wurden entsprechende Maßnahmen nicht vereinbart? Oder welchen Schutzbedarf haben Sie für das brandenburger Verwaltungsportal (nach dem OZG) ermittelt? Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226522/
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Meier, gerne lasse ich Ihnen weitere Informationen zukommen. Bisher haben Sie das Dokument zu …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
2. November 2021 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Meier, gerne lasse ich Ihnen weitere Informationen zukommen. Bisher haben Sie das Dokument zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Bereitstellung und den Betrieb des Nutzerkontos nach dem OZG (Onlinezugangsgesetz) sowie die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit unserem Auftragnehmer, der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), hierzu erhalten. Ihre ursprüngliche Anfrage vom 10.08.21 haben wir nunmehr konkretisiert auf Informationen zum Serviceportal verstanden. 1. Sie möchten gerne wissen, „[…] welche technischen und organisatorischen Maßnahmen [wir] mit [unserem] Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen [wir] selbst vorsehen, sofern [wir] das Portal selbst betreiben.“ Antwort: Das von Ihnen und im OZG als Bürgerportal bezeichnete elektronische Verwaltungsangebot, wird in Brandenburg als Serviceportal bezeichnet. Das Serviceportal (erreichbar unter: service.brandenburg.de) ist mit dem Schutzbedarf: „normal“ eingestuft. Die darin enthaltenen Daten stehen auch sonst der Öffentlichkeit zur Verfügung und werden im Serviceportal zentral aufgeführt. Entsprechend dem festgestellten Schutzbedarf werden im ZIT-BB eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen vorgenommen, die auf behördenübergreifenden Richtlinien und hauseigenen Dienstanweisungen beruhen. Der Gegenstand der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist standardisiert und beruht auf der Umsetzung des BSI-Grundschutz. Folgende, nicht abschließende Maßnahmen und Regelungen, werden hierzu angewandt: - die Verfahrensrichtlinie - die Dienstanweisung Datenschutz - die Dienstanweisung Datenlöschung - Maßnahmen der Gebäudesicherung - die IT-Sicherheitsleitlinie - die Passwortrichtlinie - die Definition der Schutzbedarfskategorien - die Richtlinie zur Verschlüsselung und Kryptokonzept - die Richtlinie Incident Management +DA Incident Management Prozess - Vorgaben zu Sicherheitsdomänen und Netzübergänge - Richtlinie zur Datentrennung und Virtualisierung - Richtlinie zur Risikoanalyse + Anlage zur Richtlinie Risikoanalyse - die IS Revision auf Basis von IT-Grundschutz - das Betriebshandbuch ISMS - die Richtlinie zur Fernwartung von Benutzerarbeitsplätzen - die Richtlinie zur Dokumentenlenkung - das Sicherheitskonzept Virenschutz - die Leitlinie Notfallmanagement - die Technische Richtlinie Virenschutz - die Definition der Schadenskategorien - die Protokollierungsrichtlinie - die Verantwortlichkeiten beim Sicherheitskonzept - die Richtlinie zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen und Schwachstellen - die Richtlinie zur E-Mail Nutzung - die Richtlinie zur Verhinderung ungesicherter Netzzugänge - die Technische Richtlinie für Datenbanksicherheit 2. Ihre Frage: „[…] Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits. […]“ Auftragsverarbeitungsverträge i.S.d. Art. 28 DSGVO sind nicht vorhanden. Es werden keine personenbezogenen Daten durch externe Stellen im Auftrag verarbeitet. Als personenbezogenes Datum wird beim Aufruf der Internetseite des Serviceportals (https://service.brandenburg.de/servic...) die IP-Adresse des Besuchers beim ZIT-BB verarbeitet. Hierfür ist der ZIT-BB selbst gem. § 11 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m Abs. 3 BbgEGovG (Brandenburgisches E-Governmentgesetz) i.V.m. § 2 Abs. 2 eIDITBV (eID- und IT-Basiskomponentenverordnung) datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. Über den Inhalt der Verarbeitung gibt die im Anhang beiliegende Datenschutzerklärung weiteren Aufschluss. Sie kann auch auf dem Serviceportal abgerufen werden. Zum Serviceportal wurden keine externen Audits durchgeführt. Zertifizierungen sind nicht vorhanden. 3. In Ihrer weitergehenden Anfrage vom 18.10.21 bitten Sie um Auskunft zur Verschlüsselung des Serviceportals. Beim Serviceportal erfolgt lediglich eine Transportverschlüsselung. Die Transportverschlüsselung erfolgt nach HTTPS, wie Sie auch dem Aufruf der Internetseite des Serviceportals (https://service.brandenburg.de/servic...) entnehmen können. Eine weitere Verschlüsselung wird nach dem Stand der Technik zur Erreichung des Zwecks nicht erforderlich gehalten. Der Zweck ist, anders als das Nutzerkonto, nicht auf eine Authentisierung des Bürgers nach einem bestimmten Vertrauensniveau gerichtet. Vielmehr werden im Serviceportal lediglich breitstehende Verwaltungsleistungen abrufbar aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Sehr << Anrede >> schön dass Sie Richtlinien aufzählen, aber das beantwortet meine Frage nach Verträg…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: WG: Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
3. November 2021 10:20
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> schön dass Sie Richtlinien aufzählen, aber das beantwortet meine Frage nach Verträgen oder konkreten Maßnahmen nicht, und Gebäudesicherheit ist wirklich der unwichtigste Maßnahmenkatalog überhaupt. Offen gesagt - dass Sie auf einzelne Teile abstellen, anstelle alle Kompontenten Ihres Verwaltungsportals einheitlich darzustellen, das verwirrt nur. Können Sie bitte eine Liste aller Komponenten erstellen, die zur Erfüllung des OZGs und BbgEGovG beitragen? und dann die zugehörigen Schutzbedarfe darstellen? Schon allein, dass Sie das Serviceportal als normal statt hoch einstufen, obwohl mit aller Wahrscheinlichkeit die Authentifizierung - der selbst Schutzbedarf hoch zugeschrieben wird - verwendet oder weiterverarbeitet wird - das kann nicht richtig und sicher nach dem Stand der Technik sein. Bitte veröffentlichen Sie die Richtlinien und stellen Sie dar, welche Komponenten welche Richtlinie erfüllen. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226522/
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrte Frau Maier, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 6 AIG informiere ich Sie darüber, dass ich Ihre weitere vertiefend…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: WG: Sicherheit des Bürgerportals [#226522]
Datum
10. November 2021 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Maier, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 6 AIG informiere ich Sie darüber, dass ich Ihre weitere vertiefende Anfrage an den Brandenburgischen IT-Dienstleister abgegeben habe, da dieser für die Bereitstellung der IT-Basiskomponenten des Landes Brandenburg zuständig ist (§ 11 Abs. 3 BbgEGovG). Sie erhalten von dort weitere Sachauskünfte. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg v 10.08.21…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg v 10.08.21, # 226522
Datum
3. Februar 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Maier, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg v 10.0…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Veronika Maier (Der Staat mauert, er ist intransparent)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg v 10.08.21, # 226522 [#226522]
Datum
15. Februar 2022 10:59
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie sich selbst denn mit diesen Informationen davon überzeugen, dass Artikel 28 und Artikel 32 DSGVO erfüllt werden? Ich glaube nicht daran. Mit freundlichen Grüßen Veronika Maier Anfragenr: 226522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226522/

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informtionszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Bbg v. 10.08.2021, # 22…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informtionszugang beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Bbg v. 10.08.2021, # 226522
Datum
15. März 2022 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Maier, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen Me/002/21/1820 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen