Sicherheit im Straßenverkehr

laut EU- Richtlinie müssen alle dort zugelassenen LKW über einen auf 90 km/h eingestellten Tempobegrenzer verfügen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW liegt in der BRD laut STVO bei 80 km/h. Wie entsteht diese Differenz?

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  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
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Helmut Treubel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut EU- Richtlin…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Helmut Treubel
Betreff
Sicherheit im Straßenverkehr [#262873]
Datum
9. November 2022 19:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut EU- Richtlinie müssen alle dort zugelassenen LKW über einen auf 90 km/h eingestellten Tempobegrenzer verfügen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW liegt in der BRD laut STVO bei 80 km/h. Wie entsteht diese Differenz?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel Anfragenr: 262873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262873/ Postanschrift Helmut Treubel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - Treubel, Helmut Sehr geehrter Herr Treubel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.11.2022 …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221110, Treubel, Helmut, Antrag bezüglich der Übermittlung von Daten zur Sicherheit im Straßenverkehr
Datum
10. November 2022 13:06
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4-12017/1#1 - Treubel, Helmut Sehr geehrter Herr Treubel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.11.2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Sie bitten um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: Zu Ihrem angesprochenen Thema „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung für zugelassene LKW“ ist das BMI nicht der zuständige Ansprechpartner. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) federführend zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher unmittelbar an das BMDV. Die Erreichbarkeiten finden Sie unter: bmdv.bund.de ( https://bmdv.bund.de/DE/Meta/Buergerservice/buergerservice.html ) Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antwort des BM für Verkehr und Digitales
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antwort des BM für Verkehr und Digitales
Datum
6. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
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