Sicherheit von Daten

Anfrage an: Finanzamt Gütersloh

In den letzten Wochen diskutiert die Republik die Überwachungspraktiken der USA gegenüber der Bundesrepublik. Es heißt, Millionen Daten wurden gefiltert, überprüft und gespeichert. Daten der Bundesbürger. Dies führt mich zu der Frage, wie sicher eigentlich die Daten der Finanzämter sind. Wo speichern Sie diese Daten eigentlich und wer garantiert die Sicherheit? Gibt es einen eigenen Datenschutzbeauftragten für Finanzämter und gibt es darüber einen eigenen, öffentlichen Bericht?

Über die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2013
  • Frist
    3. September 2013
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Finanzamt Gütersloh
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Finanzamt Gütersloh
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
1. August 2013 21:31
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mail.fin-nrw.de[193.109.238.66] said: 550 5.0.0 <<Name und E-Mail-Adresse>>... Mailbox disabled for this recipient (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten Wochen diskutiert die Republik die Überwachungspraktiken der USA gegenüber der Bundesrepublik. Es heißt, Millionen Daten wurden gefiltert, überprüft und gespeichert. Daten der Bundesbürger. Dies führt mich zu der Frage, wie sicher eigentlich die Daten der Finanzämter sind. Wo speichern Sie diese Daten eigentlich und wer garantiert die Sicherheit? Gibt es einen eigenen Datenschutzbeauftragten für Finanzämter und gibt es darüber einen eigenen, öffentlichen Bericht? Über die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anke Dr. Knopp Initiative "Demokratie wagen!"
Anke Dr. Knopp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Finanzamt Gütersloh Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
Sicherheit von Daten
Datum
1. August 2013 21:31
An
Finanzamt Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Wochen diskutiert die Republik die Überwachungspraktiken der USA gegenüber der Bundesrepublik. Es heißt, Millionen Daten wurden gefiltert, überprüft und gespeichert. Daten der Bundesbürger. Dies führt mich zu der Frage, wie sicher eigentlich die Daten der Finanzämter sind. Wo speichern Sie diese Daten eigentlich und wer garantiert die Sicherheit? Gibt es einen eigenen Datenschutzbeauftragten für Finanzämter und gibt es darüber einen eigenen, öffentlichen Bericht? Über die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anke Dr. Knopp Initiative "Demokratie wagen!"
Mit freundlichen Grüßen Anke Dr. Knopp

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Finanzamt Gütersloh
Sicherheit der Daten -- Ihre Anfrage vom 5. August 2013 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Dü…
Von
Finanzamt Gütersloh
Betreff
Sicherheit der Daten -- Ihre Anfrage vom 5. August 2013
Datum
4. September 2013 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 04.09.2013 Aktenzeichen: O 1986 - 1 - II C 2 Tel: 0211 / 4972-0 Frau Dr. Anke Knopp Sieweckestraße 59 33330 Gütersloh Datensicherheit in den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen Ihre E-Mail vom 5. August 2013 an das Finanzamt Gütersloh Sehr geehrte Frau Dr. Knopp, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Finanzamt Gütersloh hat mir diese Mail zur Beantwortung weitergleitet. Zu den in diesem Schreiben aufgeworfenen Fragen möchte ich Ihnen folgende Informationen geben: Die elektronische Speicherung steuerlicher Daten erfolgt in Nordrhein-Westfalen landesweit zentral auf den Servern des Rechenzentrums der Finanzverwaltung (RZF) in Düsseldorf. Zusätzlich werden die fallbezogenen Daten auf dem jeweiligen Server des für die Bearbeitung des Steuerfalls zuständigen Finanzamts gespeichert. Die Serverräume - sowohl in den Finanzämtern, also auch im RZF - sind gegen den Zutritt unbefugter Personen gesichert. Die mit der Bearbeitung der Steuerfälle betrauten Beschäftigten der Finanzämter haben - nach einer Authentifizierung mittels Passwort - jeweils nur Zugriff auf die in Ihren persönlichen Zuständigkeitsbereich fallenden Steuerfälle. Für Datenübertragungen zwischen den Finanzämtern und dem RZF steht ein eigenes, von der Finanzverwaltung betriebenes Netz, zur Verfügung. Auf dieses Netz haben Dritte keinen Zugriff. Diese Daten werden nicht über das Internet übertragen. Soweit Beschäftigte der Steuerverwaltung außerhalb Ihrer Dienststelle tätig werden (z. B. Betriebsprüfung, Heimarbeit) und Ihnen mobile Dienstgeräte (Laptops) zur Verfügung stehen, sind diese Geräte durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff geschützt. Die Daten auf diesen Rechnern sind verschlüsselt. Ein Online-Zugriff auf Daten der Dienststelle über das Internet ist von diesen Geräten möglich. Er erfolgt über ein sicheres Verschlüsselungsverfahren (VPN-Tunnel). Die Sicherheit der Daten wird durch die vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen - Abschottung des Netzes nach außen, Schutz der Server, Authentifizierung und Verschlüsselung - gewährleistet. In jeder Dienststelle der Finanzverwaltung ist entsprechend der Regelung im Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ein Beschäftigter als behördlicher Datenschutzbeauftragter bestellt. Es ist nicht vorgesehen, dass diese Personen eigene Tätigkeitsberichte veröffentlichen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrich Hirschberg