Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen

Wie wird aktuell das Unterschreiten des Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher festgestellt?
Welche Weisungen an die Polizei und Gerichte liegen diesbezüglich vor?

Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat leider keine Informationen darüber (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsabstand-zu-radfahrer-innen/). Deswegen meine Anfrage.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird aktuell das Unterschreiten des…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen [#289606]
Datum
5. Oktober 2023 17:34
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird aktuell das Unterschreiten des Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen beweissicher festgestellt? Welche Weisungen an die Polizei und Gerichte liegen diesbezüglich vor? Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat leider keine Informationen darüber (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheitsabstand-zu-radfahrer-innen/). Deswegen meine Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289606/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Justizministerium
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese als Bürgeranfrage behandelt…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen [#289606]
Datum
6. Oktober 2023 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese als Bürgeranfrage behandelt, weil die von Ihnen genannten rechtlichen Grundlagen nicht einschlägig sind. In der Sache kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Weisungen an die Gerichte, wie eventuelle Verstöße gegen § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO, der den einzuhaltenden Abstand beim Überholen von Radfahrenden (und weiteren Gruppen von Verkehrsteilnehmern) regelt, festzustellen sind, bestehen nicht. Das wäre aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Gerichte auch nicht zulässig. Das Gericht kann in jedem Einzelfall im Rahmen der Beweiserhebung auf alle gesetzlich vorgesehenen Beweismittel zurückgreifen. Soweit es um das Vorgehen der Polizei geht, möchte ich Sie bitten, sich ggf. an das sachlich zuständige Innenministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die Informationen und Ihre Arbeit. Mit freundliche…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sicherheitsabstand zu Radfahrer*innen [#289606]
Datum
9. Oktober 2023 13:24
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für die Informationen und Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289606/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>