Sicherheitsbefinden im ÖPNV

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um im ÖPNV ein subjektives Sicherheitsgefühl zu gewährleisten. Die Anzahl (aggressiver) Bettler und Obdachloser an den Haltestellen und Zügen der U- und S-Bahn (insbesondere im innenstädtischen Bereich) hat über die letzten Monate hinweg stark zugenommen.
Wird mehr Sicherheitspersonal ausgebildet, eingestellt und letztlich an den Brennpunkten eingesetzt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsbefinden im ÖPNV [#279088]
Datum
17. Mai 2023 00:05
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um im ÖPNV ein subjektives Sicherheitsgefühl zu gewährleisten. Die Anzahl (aggressiver) Bettler und Obdachloser an den Haltestellen und Zügen der U- und S-Bahn (insbesondere im innenstädtischen Bereich) hat über die letzten Monate hinweg stark zugenommen. Wird mehr Sicherheitspersonal ausgebildet, eingestellt und letztlich an den Brennpunkten eingesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279088/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag. Leider ist die Senatskanzlei nicht zu…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Sicherheitsbefinden im ÖPNV [#279088]
Datum
17. Mai 2023 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag. Leider ist die Senatskanzlei nicht zuständig für Ihren Antrag, daher ist Ihr Antrag an dieser Stelle abzulehnen. Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Daher würde ich Ihnen empfehlen, einen entsprechenden Antrag dort zu stellen. Ich weise darauf hin, dass ich mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten nicht einverstanden bin. Mit freundlichem Gruß