Sicherheitsdienst vertreibt Obdachlose aus Dortmund

Sämtliche Dokumente (Konzepte, Verträge, Rechnungen, interne Kommunikation, Weisungen etc.) und weitere amtliche Information zur Thematik eines durch die Stadt Dortmund an den Cityring vermittelten Sicherheitsdienstes, der die Situation der Obdachlosen in Dortmund kontrollieren soll

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Annika Liebert
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Annika Liebert
Betreff
Sicherheitsdienst vertreibt Obdachlose aus Dortmund [#262763]
Datum
8. November 2022 15:18
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente (Konzepte, Verträge, Rechnungen, interne Kommunikation, Weisungen etc.) und weitere amtliche Information zur Thematik eines durch die Stadt Dortmund an den Cityring vermittelten Sicherheitsdienstes, der die Situation der Obdachlosen in Dortmund kontrollieren soll
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annika Liebert Anfragenr: 262763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262763/ Postanschrift Annika Liebert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Annika Liebert
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 08.11.2022 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, Annika Liebert, hiermit bestätige ich …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 08.11.2022
Datum
9. November 2022 11:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, Annika Liebert, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 08.11.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau Liebert, ich bezieh…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG-Anfrage: Sicherheitsdienst vertreibt Obdachlose aus Dortmund [#262763] ; Hier: Informationsbescheid
Datum
23. November 2022 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte Frau Liebert, ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage vom 08.11.2022 über das Forum fragdenstaat.de zum privaten Sicherheitsdienst des Cityrings. Das Dezernat für Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr hat mich gebeten, Ihnen folgende Informationen zu geben: Seit dem Frühjahr 2022 gehen bei der Stadtverwaltung verstärkt Anfragen/Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Händlerschaft darüber ein, dass Personen im Citybereich sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen Drogen konsumieren und/oder ihre Hinterlassenschaften und Unrat zurücklassen. Die Stadtverwaltung hat reagiert und kontrolliert durch den städtischen Kommunalen Ordnungsdienst verstärkt den öffentlichen Raum im Innenstadtbereich. Im Bereich des Stadtgartens, der zentralen Grünfläche innerhalb des Innenstadtzentrums, ist in den Abendstunden bis 23.00 Uhr ein privater Sicherheitsdienst präsent, der bei ordnungsrechtlichen Störungen die Polizei bzw. das Ordnungsamt informiert. Der private Sicherheitsdienst kann lediglich in Notfällen die sogenannten Jedermannrechte wahrnehmen. Ein Großteil der eingehenden Beschwerden bezieht sich jedoch auf private Flächen, insbesondere die Eingangsbereiche von Geschäften und damit auf Flächen, die erkennbar außerhalb der öffentlichen Wegefläche liegen. Auf diesen Flächen können nur die Ladenbesitzer im Rahmen ihres Hausrechts tätig werden. Die Wahrnehmung des privaten Hausrechts in den Geschäftseingängen durch den kommunalen Ordnungsdienst kam dabei nicht in Betracht. Diesen Standpunkt hat der Rechts- und Ordnungsdezernent auch Vertretern des Cityrings erläutert und aufgezeigt, dass die Ladenbesitzer für die Wahrnehmung des eigenen Hausrechts auf ihrer Privatfläche selbst verantwortlich sind und dieses selbst - durch ihr Personal oder ein beauftragtes Unternehmen - ausüben können. Dem Cityring wurden auf dessen Wunsch hin die Kontaktdaten des von der Stadt Dortmund beauftragten privaten Sicherheitsdienstes im Stadtgarten mitgeteilt. Dies hat folgenden Hintergrund: Die Stadt Dortmund hat bei der Vergabe von Aufträgen sehr hohe Anforderungen an die Auftragsnehmer hinsichtlich der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung. Die Zusammenarbeit der Stadt mit dem im Stadtgarten beauftragten Sicherheitsdienst hat sich bewährt. Mit der separaten Beauftragung dieses Sicherheitsdienstes durch den Cityring sollte vermieden werden, dass ggf. ein anderer, weniger qualifizierter Sicherheitsdienst den Zuschlag erhält. Zudem wurde dem Cityring dargelegt, dass ein von ihm beauftragter Sicherheitsdienst lediglich das private Hausrecht ausüben dürfe und dieses an der jeweiligen Grundstücksgrenze ende. Auch wurde dem Cityring nachstehendes Infoblatt mit einer Auflistung der existenziellen Hilfen für wohnungslose Menschen zur Verfügung gestellt, damit die Sicherheitskräfte dieses an etwaige Obdachlose aushändigen können: (See attached file: Existenzielle Hilfen für wohnungslose Menschen in Dortmund ab 20.Dezember 2021.docx) In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 08.11.2022 wurde die Thematik ebenfalls behandelt. Die dazu vorliegenden Unterlagen stelle ich Ihnen ebenfalls erläuternd zur Verfügung: (See attached file: Anfrage 25188-22-E1.doc.pdf)(See attached file: Beantwortung Anfrage Grüne Sicherheitsdienst Cityring.doc.pdf) Der Stadtverwaltung ist nicht Vertragspartei des zwischen dem Cityring und dem privaten Sicherheitsdienst geschlossenen Vertrags. Dementsprechend liegen ihr weder der Vertrag, noch Rechnungen vor. Gebührenberechnung: Gem. § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) werden für Amtshandlungen Kosten (Gebühren und Auslagen) nach Gebührentarif erhoben. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft in einfachen Fällen werden keine Gebühren erhoben. Für die Ihnen mit diesem Bescheid zur Verfügung gestellten Informationen werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin*des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer*eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren*dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. - 3 - Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW), weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen