Sicherheitskonzept der Automaten zur Biometrie-Erfassung in Bürgerämtern

Dokumente aus denen das IT-Sicherheitskonzept für die Automaten zur biometrischen Passbild-Erstellung und Fingerabdruck-Abnahme (z. B. "Speed Capture SCK-1000" der Firma Speed Identity AB) hervorgeht.

Insbesondere interessiert mich der Schutz gegen physische Manipulation der, in weiten Teilen unbeobachtet stehenden, Geräte.

Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
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Thomas Sänger
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Thomas Sänger
Betreff
Sicherheitskonzept der Automaten zur Biometrie-Erfassung in Bürgerämtern [#251915]
Datum
22. Juni 2022 01:22
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen das IT-Sicherheitskonzept für die Automaten zur biometrischen Passbild-Erstellung und Fingerabdruck-Abnahme (z. B. "Speed Capture SCK-1000" der Firma Speed Identity AB) hervorgeht. Insbesondere interessiert mich der Schutz gegen physische Manipulation der, in weiten Teilen unbeobachtet stehenden, Geräte. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Sänger Anfragenr: 251915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251915/ Postanschrift Thomas Sänger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Sänger
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Sänger, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2022. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Sicherheitskonzept der Automaten zur Biometrie-Erfassung in Bürgerämtern [#251915]
Datum
1. Juli 2022 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sänger, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Sänger, in Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Gerät Speed C…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
WG: Sicherheitskonzept der Automaten zur Biometrie-Erfassung in Bürgerämtern [#251915]
Datum
14. Juli 2022 09:22
Status
Sehr geehrter Herr Sänger, in Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Das Gerät Speed Capture der Fa. Speed Biometrics (im Bezirk Reinickendorf verwendete Geräte, werden im Folgenden "Automaten" genannt) steht im Eigentum der Fa. Speed Biometrics. Im Bezirk Reinickendorf werden die Automaten im Rahmen eines Konzessionsmodells betrieben. Daher ist der Bezirk nicht der Betreiber dieser Automaten. Um Ihren Informationsbedürfnis über die gesetzlichen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes hinaus dennoch entsprechen zu können, habe ich mit der Fa. Speed Biometrics Kontakt aufgenommen und entsprechende Informationen eingeholt. Informationen zur Datenverarbeitung können sie der angehängten Datei sowie der Website des Konzessionsnehmers (https://www.speed-biometrics.de/ueber...) entnehmen. Als Betriebssystem wird auf dem Automaten Windows 10 IoT Enterprise eingesetzt. Das Betriebssystem ist durch verschiedene Maßnahmen gehärtet. Hierzu zählen u.a. Secure Boot, BDE, Deinstallation/Deaktivierung nicht benötigter Features/Funktionen/Programme/Systemdienste, AppLocker, Windows Firewall mit restriktiven Regeln für eingehende Verbindungen. Die Software zur Erfassung der biometrischen Daten wird unter einem Standard-Benutzerkonto ausgeführt, dessen Funktionalität zusätzlich durch die lokale Non-Admin-Richtlinie erheblich beschnitten ist. Standardanwendungen (E-Mail-Client, Internet-Browser, Office, Fachanwendungen und dgl.) werden auf dem „Automaten“ nicht ausgeführt; es erfolgt kein Zugriff auf das Internet. Der „Automat“ kann daher als geschlossenes System ohne gewöhnliche Benutzerinteraktion betrachtet werden. Geräteseitig gibt es keine offen zugänglichen Anschlüsse. Da die Kosten für die Einholung der Informationen so gering waren, werden diese nicht geltend gemacht. Ich hoffe, dass ich Ihrem Informationsbedürfnis nachkommen konnte und verbleibe Mit freundlichen Grüßen