Sehr
geehrtAntragsteller/in
ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 8. September 2016.
Zunächst bitte ich, die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen.
In der Sache selbst kann ich Ihnen folgendes sagen:
Die Sicherheitskonzeption des Bundesministeriums für Gesundheit wie auch die Sicherheitskonzeptionen der anderen Bundesbehörden richten sich nach den Festlegungen des im Bundesministerium des Innern etablierten Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik gemäß der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland. Die Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland hat u.a. die Stärkung der IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung zum Ziel. Das Bundesministerium des Innern ist für die IT-Sicherheit zuständig und damit auch für die IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung. Unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik werden im IT-Rat mit den Vertretern der anderen Bundesministerien die ressortübergreifen Strategien, Architekturen und Standards für die Informationstechnik der Bundesverwaltung festgelegt und beschlossen. Dies umfasst auch die Sicherheitskonzeption für das Regierungsnetz im Rahmen des Projekts Netze des Bundes, an das die Bundesbehörden angeschlossen sind, sowie das strategische Thema IT- und Cybersicherheit, für das das dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Rahmen des sog. IT-Grundschutzes zahlreiche Sicherheitshinweise zum Schutz von PCs und Netzwerken entwickelt hat.
Ausführliche Informationen zum Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, zur Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland, zur Sicherheitskonzeption des Regierungsnetzes sowie zur Zusammenarbeit der Bundesministerien im IT-Rat finden sich im Internet auf der Seite
www.cio.bund.de. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unter
www.bsi.bund.de finden sich ausführliche Informationen zum IT-Grundschutz inklusive zahlreicher Sicherheitshinweise zum Schutz von PCs und Netzwerken. Das Angebot des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik richte sich dabei nicht nur an Bundesbehörden sondern explizit auch an Bürger.
ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.
Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtstage und alles Gute für 2017.
Mit freundlichen Grüßen