Sicherheitslücke bei Dubidoc

Ich bitte um die Zusendung von Dokumente, die Informationen zum Thema Sicherheitslücke bei Dubidoc enthalten. (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/dubidoc-fast-eine-million-patienten-von-sicherheitsluecke-betroffen-zugang-zu-system-postfach-und-datenbank-a-70c902f9-729b-4608-8c26-1d0774483d8b).

Beispielsweise Ergebnisse der Prüfung, Berichte, Stellungnahmen etc.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitslücke bei Dubidoc [#300309]
Datum
16. Februar 2024 13:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Zusendung von Dokumente, die Informationen zum Thema Sicherheitslücke bei Dubidoc enthalten. (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/dubidoc-fast-eine-million-patienten-von-sicherheitsluecke-betroffen-zugang-zu-system-postfach-und-datenbank-a-70c902f9-729b-4608-8c26-1d0774483d8b). Beispielsweise Ergebnisse der Prüfung, Berichte, Stellungnahmen etc.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300309/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.02.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sicherheitslücke bei Dubidoc [#300309]
Datum
19. Februar 2024 07:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.02.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugang…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
23.T5.1.3-1334/24 - WG: Sicherheitslücke bei Dubidoc [#300309]
Datum
27. Februar 2024 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) vom 16. Februar 2024. Die Takuta GmbH hat uns gemeldet, dass sie von einem sog. White-Hat-Hacker über eine Sicherheitslücke bei ihrem Produkt dubidoc informiert wurde. Takuta hat nach den uns vorliegenden Informationen die Sicherheitslücke inzwischen geschlossen und Maßnahmen getroffen, um eine Wiederholung eines solchen Vorfalls zu verhindern. Takuta bietet das Produkt dubidoc als Auftragsverarbeiter an. Wir haben Takuta deshalb darauf hingewiesen, dass die Meldepflicht bei ihren Kund*innen liegt und sie diese nach Art. 33 Abs. 2 DS-GVO informieren muss. Die ist nach den uns vorliegenden Informationen geschehen. Es steht noch eine Stellungnahme aus zu der Frage, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um zu prüfen, ob weitere Dritte Zugriff auf die Daten hatten. Weitergehende Informationen könnten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW klassifiziert werden. Sofern Sie den Zugang zu weitergehenden Informationen begehren, werde ich der Takuta GmbH die Gelegenheit zur Stellungnahme und Schwärzung etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geben. Mit freundlichen Grüßen