Sicherheitslücke Sharepoint, Office, Outlook

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Sind durch die jüngst bekannt gewordene Sicherheitslücke durch den von
Storm-0558 gestohlenen OpenID Signing Key Daten der Hamburger Verwaltung abgeflossen?

Informationen hierzu:
https://www.heise.de/news/Neue-Erkenntnisse-Microsofts-Cloud-Luecken-viel-groesser-als-angenommen-9224640.html

Werden Maßnahmen ergriffen, die weitere Sicherheitslücken dieser Art verhindern, wie beispielsweise die Nutzung von Open source software statt geschlossener propietärer Software?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitslücke Sharepoint, Office, Outlook [#284671]
Datum
25. Juli 2023 19:44
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sind durch die jüngst bekannt gewordene Sicherheitslücke durch den von Storm-0558 gestohlenen OpenID Signing Key Daten der Hamburger Verwaltung abgeflossen? Informationen hierzu: https://www.heise.de/news/Neue-Erkenntnisse-Microsofts-Cloud-Luecken-viel-groesser-als-angenommen-9224640.html Werden Maßnahmen ergriffen, die weitere Sicherheitslücken dieser Art verhindern, wie beispielsweise die Nutzung von Open source software statt geschlossener propietärer Software?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284671 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284671/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr [geschwärzt], Sie haben am 25.07.2023 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Da…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN] Sicherheitslücke Sharepoint, Office, Outlook [#284671]
Datum
29. August 2023 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Sie haben am 25.07.2023 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für Ihr Interesse. Nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Soweit Unterlagen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Amt ITD vorliegen, ist der Zugang zu diesen Informationen nach kursorischer Prüfung abzulehnen, da sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG und § 7 Abs. 1 HmbTG voraussichtlich von der Informationspflicht ausgenommen sind. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und nennen uns eine zustellungsfähige Postanschrift. Wir weisen Sie darauf hin, dass bereits Informationen zur der von Ihnen genannten Sicherheitslücke abrufbar sind, beispielsweise in einem Bericht der Tagesschau https://www.tagesschau.de/ausland/microsoft-china-hackerangriff-100.html. Es besteht auch die Möglichkeit sich direkt beim Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu informieren https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Kontakt/kontakt_node.html. Zudem stellt das Computer Emergency Response Team für Bundesbehörden (CERT-Bund) umfangreiche Informationen über aktuelle Attacken durch Schadsoftware sowie über Sicherheitslücken in Computeranwendungen im Rahmen des Bürger-CERT zur Verfügung Bürger-CERT (BSI): Aktuelle Warnungen zu Schadprogrammen und Sicherheitslücken | Deutschland sicher im Netz (sicher-im-netz.de). Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]