Sicherheitsmaßnahmen FSRU

Nach den Anschlägen auf Nordstream 1 und 2, jetzt nach dem vermuteten Anschlag auf die Gaspipeline zw. Estland und Finnland, ergibt sich die Frage, wie geschützt sind die FSRUs in Deutschland? zB. fährt nur ein kleiner Schlepper vor der FSRU in Brunsbüttel „Wache“. Wie werden die FSRUs vor Anschlägen gesichert? Wie kann eine Gefährdung der Bevölkerung verhindert/ausgeschlossen werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Norbert Pralow
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach den Anschlägen auf Nordstream 1 …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Norbert Pralow
Betreff
Sicherheitsmaßnahmen FSRU [#289961]
Datum
11. Oktober 2023 10:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach den Anschlägen auf Nordstream 1 und 2, jetzt nach dem vermuteten Anschlag auf die Gaspipeline zw. Estland und Finnland, ergibt sich die Frage, wie geschützt sind die FSRUs in Deutschland? zB. fährt nur ein kleiner Schlepper vor der FSRU in Brunsbüttel „Wache“. Wie werden die FSRUs vor Anschlägen gesichert? Wie kann eine Gefährdung der Bevölkerung verhindert/ausgeschlossen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Pralow Anfragenr: 289961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289961/ Postanschrift Norbert Pralow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Pralow
Norbert Pralow
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheitsmaßnahmen FSRU“ vom 11.10.2023 (#289961) wurde von Ihne…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Norbert Pralow
Betreff
AW: Sicherheitsmaßnahmen FSRU [#289961]
Datum
22. November 2023 21:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheitsmaßnahmen FSRU“ vom 11.10.2023 (#289961) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Pralow
Norbert Pralow
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheitsmaßnahmen FSRU“ vom 11.10.2023 (#289961) wurde von Ihne…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Norbert Pralow
Betreff
AW: Sicherheitsmaßnahmen FSRU [#289961]
Datum
22. November 2023 21:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherheitsmaßnahmen FSRU“ vom 11.10.2023 (#289961) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Pralow

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Pralow, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Oktober 2023, deren Eingang wir gerne bestätige…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Sicherheitsmaßnahmen FSRU [#289961]
Datum
1. Februar 2024 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Pralow, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Oktober 2023, deren Eingang wir gerne bestätigen. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), wie geschützt die FSRUs in Deutschland angesichts der Anschläge auf Nordstream 1 und 2 sowie dem vermuteten Anschlag auf die Gaspipeline zwischen Estland und Finnland sind, wie die FSRUs vor Anschlägen gesichert sind und wie eine Gefährdung der Bevölkerung verhindert/ausgeschlossen werden kann ? Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Zur Abwehr von terroristischen Gefahren in Häfen, an Hafenanlagen und an Schiffen existieren internationale Regelwerke, wie der Internationale Code für Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (sog. "ISPS-Code"), der auf europäischer Ebene durch Verordnungen und Richtlinien und auf nationaler Ebene in Deutschland durch die Hafensicherheitsgesetze einzelner Bundesländer umgesetzt wurde. Nach den Hafensicherheitsgesetzen der Bundesländer gibt es für die Sicherheit von Hafenanlagen und Schiffen grundsätzlich eine zuständige Behörde (sog. Hafensicherheit), die für alle betroffenen Anlagen eine Risikoanalyse durchführt. In der Risikobewertung werden verschiedene Szenarien terroristischer Angriffe betrachtet und in ihren möglichen Auswirkungen u.a. auf Personenschäden, Symbolik, wirtschaftlichen Betrieb der Hafenanlage und Umwelt bewertet. Vor dem Hintergrund vorhandener Vorkehrungen der Hafenanlagen erfolgt sodann eine Bestimmung von präventiven Sicherheitsmaßnahmen in den Gefahrenstufen 1 bis 3. Das Ergebnis der Risikoanalyse und die Bestimmung der Sicherheitsmaßnahmen werden in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht ist schließlich Grundlage für die Erstellung eines konkreten Planes zur Gefahrenabwehr in der jeweiligen Hafenanlage durch den Betreiber der Hafenanlage. Für weitergehende Informationen zu konkret bestehenden Gefahrenabwehrplänen und Sicherheitsmaßnahmen in den jeweiligen Häfen, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Hafensicherheitsbehörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen