Sicherheitsrisiko am Flughafen

Immer häufiger ist zu lesen, dass sogenannte "Klimakleber" sich auf Flughafen Landebahnen festkleben. Wie auch heute (13.07.2023) in den Medien zu lesen war, haben sich diese "Spezialisten" auf der Landebahn des Hamburger und Düsseldorfer Flughafens festgeklebt und es mussten mehrere Flüge gestrichen werden.

Laut Focus Artikel vom 13.07.2023: https://www.focus.de/panorama/welt/in-hamburg-und-duesseldorf-zum-ferienstart-letzte-generation-blockiert-flughaefen_id_198961743.html " Offenbar sind mehrere Aktivisten durch Sicherheitszäune auf das Flughafengelände in den beiden Städten gedrungen."

Jetzt stellt sich mir folgende Frage:
Aus verständlichen und sicherheitsrelevanten Aspekten müssen alle Passagiere mitsamt Gepäck sowie "Klimakleber im Urlaub" die ein Flugzeug betreten, selbstverständlich erst durch Sicherheitskontrollen, es dürfen bestimmte Mengen an Flüssigkeiten und dergleichen nicht mitgenommen werden. Teilweise werden schon vor dem Check-In (bspw. Flüge in die USA) Passagiere überprüft.
Es ist also so gut wie unmöglich, ungeprüft vom Flughafenterminal zum Flugzeug zu kommen.
Wieso ist es so einfach, dass sich solche Gestalten auf dem Flughafengelände zu schaffen machen und durch "Sicherheitszäune" dringen können?
Dieses Sicherheitsrisiko besteht m. E. auch unter der Prämisse von Anschlägen anderer Organisationen. Es müssten doch mittlerweile erhebliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um solchen Vorkommnissen entgegenzutreten?
Wird daran gedacht? Auch bundesweit?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Max Mad
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Details
Von
Max Mad
Betreff
Sicherheitsrisiko am Flughafen [#283840]
Datum
13. Juli 2023 11:33
An
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Immer häufiger ist zu lesen, dass sogenannte "Klimakleber" sich auf Flughafen Landebahnen festkleben. Wie auch heute (13.07.2023) in den Medien zu lesen war, haben sich diese "Spezialisten" auf der Landebahn des Hamburger und Düsseldorfer Flughafens festgeklebt und es mussten mehrere Flüge gestrichen werden. Laut Focus Artikel vom 13.07.2023: https://www.focus.de/panorama/welt/in-hamburg-und-duesseldorf-zum-ferienstart-letzte-generation-blockiert-flughaefen_id_198961743.html " Offenbar sind mehrere Aktivisten durch Sicherheitszäune auf das Flughafengelände in den beiden Städten gedrungen." Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Aus verständlichen und sicherheitsrelevanten Aspekten müssen alle Passagiere mitsamt Gepäck sowie "Klimakleber im Urlaub" die ein Flugzeug betreten, selbstverständlich erst durch Sicherheitskontrollen, es dürfen bestimmte Mengen an Flüssigkeiten und dergleichen nicht mitgenommen werden. Teilweise werden schon vor dem Check-In (bspw. Flüge in die USA) Passagiere überprüft. Es ist also so gut wie unmöglich, ungeprüft vom Flughafenterminal zum Flugzeug zu kommen. Wieso ist es so einfach, dass sich solche Gestalten auf dem Flughafengelände zu schaffen machen und durch "Sicherheitszäune" dringen können? Dieses Sicherheitsrisiko besteht m. E. auch unter der Prämisse von Anschlägen anderer Organisationen. Es müssten doch mittlerweile erhebliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um solchen Vorkommnissen entgegenzutreten? Wird daran gedacht? Auch bundesweit?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Mad Anfragenr: 283840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283840/
Mit freundlichen Grüßen Max Mad

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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
20230718_210400_Ihre E-Mail an die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg vom 13.07.2023 Bundespolizeiinspektio…
Von
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Betreff
20230718_210400_Ihre E-Mail an die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg vom 13.07.2023
Datum
18. Juli 2023 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Öffentlichkeitsarbeit ÖA - 210400 Guten Tag, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 13.07.2023 an die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg. Die Regularien für Sicherheitsstandards – diese gelten EU-weit für alle internationalen Flughäfen gleichermaßen – sind grundsätzlich im Luftsicherheitsgesetz und darüber hinaus in internationalen Abkommen über die Zivilluftfahrt festgeschrieben. Es schreibt dabei auch vor, dass die jeweils zuständigen Behörden und Partner an den Flughäfen in einem engen Austausch miteinander über Sicherheitsaspekte zu beraten haben. Dabei werden alle bekannten Szenarien miteinbezogen. Flughafenareale haben regelmäßig eine signifikante Größe. Potentielle Schwachstellen müssen in engem Zusammenwirken identifiziert und beseitigt werden. Es gibt jedoch keine lückenlose Sicherheit. Wenn es zu Zwischenfällen kommt, werden diese entsprechend bei Auftreten zügig und professionell abgearbeitet. Im Anschluss werden Zwischenfälle analysiert, aufgearbeitet und bei Bedarf behördenübergreifend entsprechende Maßnahmen ergriffen. Bei den konkreten Fällen von Aktionen der „Letzten Generation“ am 13.07.2023 lässt sich folgendes festhalten: Die Mitglieder der Gruppierung "Letzte Generation" verschafften sich unrechtmäßigen Zutritt zu dem Flughafengelände des Hamburg Airports. Aufgrund der daraus resultierenden Gefährdung für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Protestteilnehmer selbst, aber auch der Fluggäste in startenden und landenden Flugzeugen musste der Flugverkehr durch die Deutsche Flugsicherung eingestellt werden. Diese hohe Gefährdungslage für bedeutende Rechtsgüter (hier: Leib und Leben von Personen) ließ eine niedrigschwelligere Maßnahme ausscheiden. Die Maßnahmen der Bundespolizei wurden professionell, sorgfältig und zügig abgearbeitet. Alle Sicherheitsmaßnahmen für den Flughafen Hamburg wurde zur Eröffnung und auch im weiteren Betrieb fortwährend geprüft und erfüllten die rechtlichen Vorgaben zum Betrieb eines Flughafens. Die Bundespolizei beobachtet die bisherigen und aktuellen Vorkommnisse sehr genau und bewertet die sich daraus ergebende Lage fortlaufend neu. Die polizeiliche Lage wurde am Hamburg Airport in engem Zusammenwirken mit den benachbarten Behörden und Sicherheitspartnern bewältigt. In diesem Zusammenhang hat sich bewährt, dass nach den Klimaprotesten auf den Flughäfen Berlin/Brandenburg und München im vergangenen Jahr unmittelbar mit allen Beteiligten relevante Informationen ausgetauscht und Einsatzmaßnahmen im Vorfeld abgestimmt wurden. Mit freundlichen Grüßen