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Sicherheitsstudien und Einsatzreaktionszeiten der Polizei

Als Bürger habe auch ich angesichts der Zahlen der Kriminalstatistik 2011 im Kreis Kleve und der täglichen Zeitungsmeldungen zu Straftaten und Vandalismus in meiner Heimatstadt ein zunehmend subjektives Gefühl der Unsicherheit. Die Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei und Stadt ist offenbar verbesserungswürdig.

Ich habe hierzu folgende Fragen:

Ist beabsichtigt, in NRW die Sicherheitspartnerschaft zwischen der Polizei, der Stadt und dem Bürger vor Ort zukünftig durch die Nutzung moderner sozialer Netzwerke oder Medien (Facebook, Twitter, SMS-Alarm, etc.) zu verbessern?

Gibt es hierzu aktuelle Studien seitens des Landes NRW oder sind solche beabsichtigt? Liegen bereits Ergebnisse vor? Wenn ja, welche und wie werden sie umgesetzt?

Ist die Polizeiwache in Emmerich am Rhein rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche personell besetzt und in der Lage, nach Informationen und Hinweisen durch die Bürger schnell, d.h. innerhalb weniger Minuten am Einsatzort zu sein und angemessen zu reagieren?

Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei in Emmerich am Rhein und im Kreis Kleve

1. bei einem Notruf 110?
2. bei Einsätzen mit Tätern am Ort?
3. bei außenveranlassten Einsätzen im täglichen Dienst?
4. bei einem Verkehrsunfall mit gemeldetem Personenschaden?

Ich denke diese für die breite Öffentlichkeit sehr interessanten Informationen dürften vorhanden bzw. ohne höheren Arbeitsaufwand zu ermitteln sein.

Antwort verspätet

  • Datum
    18. Mai 2012
  • Frist
    8. August 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Rege…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsstudien und Einsatzreaktionszeiten der Polizei
Datum
18. Mai 2012 07:35
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Aktenauskunft sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Als Bürger habe auch ich angesichts der Zahlen der Kriminalstatistik 2011 im Kreis Kleve und der täglichen Zeitungsmeldungen zu Straftaten und Vandalismus in meiner Heimatstadt ein zunehmend subjektives Gefühl der Unsicherheit. Die Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizei und Stadt ist offenbar verbesserungswürdig. Ich habe hierzu folgende Fragen: Ist beabsichtigt, in NRW die Sicherheitspartnerschaft zwischen der Polizei, der Stadt und dem Bürger vor Ort zukünftig durch die Nutzung moderner sozialer Netzwerke oder Medien (Facebook, Twitter, SMS-Alarm, etc.) zu verbessern? Gibt es hierzu aktuelle Studien seitens des Landes NRW oder sind solche beabsichtigt? Liegen bereits Ergebnisse vor? Wenn ja, welche und wie werden sie umgesetzt? Ist die Polizeiwache in Emmerich am Rhein rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche personell besetzt und in der Lage, nach Informationen und Hinweisen durch die Bürger schnell, d.h. innerhalb weniger Minuten am Einsatzort zu sein und angemessen zu reagieren? Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei in Emmerich am Rhein und im Kreis Kleve 1. bei einem Notruf 110? 2. bei Einsätzen mit Tätern am Ort? 3. bei außenveranlassten Einsätzen im täglichen Dienst? 4. bei einem Verkehrsunfall mit gemeldetem Personenschaden? Ich denke diese für die breite Öffentlichkeit sehr interessanten Informationen dürften vorhanden bzw. ohne höheren Arbeitsaufwand zu ermitteln sein.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
1. Juni 2012 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer schriftlichen Eingabe. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre schriftliche Eingabe vom 18. Mai 2012 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen ein Schre…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre schriftliche Eingabe vom 18. Mai 2012
Datum
2. Juli 2012 09:27
Status
Unbekannt
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen ein Schreiben der Kreispolizeibehörde Kleve anlässlich Ihrer schriftlichen Eingabe. Mit freundlichen Grüßen
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