Sicherheitsüberprüfung Mitarbeiter FIU – § 1 Nr. 6 SÜFV, § 10 Nr. 3 SÜG, § 34 SÜG

Wie viele Mitarbeiter (Stammbeschäftigte) der FIU haben keine Sicherheitsüberprüfung, wie viele eine nach § 8 SÜG, wie viele nach § 9 SÜG, wie viele nach § 10 SÜG?

Wie verteilen sich die über die Stammbeschäftigten hinaus eingesetzten Beamten auf die genannten vier Kategorien?

(Vergleiche https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-881252)

Gemäß § 1 Nr. 6 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) nimmt die FIU Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes wahr. Die SÜFV definiert nach § 34 SÜG, welche Behörden Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) wahrnehmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    32,50 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Mitarbeiter (Stammbeschäfti…
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Von
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Betreff
Sicherheitsüberprüfung Mitarbeiter FIU – § 1 Nr. 6 SÜFV, § 10 Nr. 3 SÜG, § 34 SÜG [#279983]
Datum
29. Mai 2023 11:20
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Mitarbeiter (Stammbeschäftigte) der FIU haben keine Sicherheitsüberprüfung, wie viele eine nach § 8 SÜG, wie viele nach § 9 SÜG, wie viele nach § 10 SÜG? Wie verteilen sich die über die Stammbeschäftigten hinaus eingesetzten Beamten auf die genannten vier Kategorien? (Vergleiche https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-881252) Gemäß § 1 Nr. 6 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) nimmt die FIU Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes wahr. Die SÜFV definiert nach § 34 SÜG, welche Behörden Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) wahrnehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279983/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
[Ticket#2023052903000362] Sicherheitsüberprüfu [...] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Ausk…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
[Ticket#2023052903000362] Sicherheitsüberprüfu [...]
Datum
29. Mai 2023 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Auskunft FIU eingegangen und unter der Ticketnummer 2023052903000362 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Sofern es sich bei Ihrer Mitteilung um eine Verdachtsmeldung handelt, wird die FIU nur bei Bedarf auf Sie zukommen.  Mit freundlichen Grüßen
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit Genera…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit
Datum
31. Mai 2023 10:24
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00047-DI.B.16 (202300131377) Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 29. Mai 2023 bezüglich der Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] __________________________________ Generalzolldirektion Arbeitsbereich DI.B.16 Krelingstraße 50 90408 Nürnberg Telefon: [geschwärzt] E-Mail: DIB16.gzd@zoll.bund.de [geschwärzt] De-Mail: DIB16.gzd@zoll.de-mail.de
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Verteilung §§ 8,9,10 SÜG Zitat "grundsätzlich alle Beschäftigten der FIU nach Maßgabe des SÜG sicherheitsüber…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Via
Briefpost
Betreff
Verteilung §§ 8,9,10 SÜG
Datum
14. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Zitat "grundsätzlich alle Beschäftigten der FIU nach Maßgabe des SÜG sicherheitsüberprüft werden. Für die Stammbeschäftigten stellt sich die Verteilung auf die unterschiedlichen Stufen der Sicherheitsüberprüfung (sowohl abgeschlossene Überprüfungen, als auch noch andauernde) nach aktuellem Stand wie folgt dar: - ca. 8 % gemäß § 8 SÜG - ca. 86 % gemäß § 9 SÜG - ca. 7 % gemäß § 10 SÜG. Auch die bei der FIU temporär eingesetzten Geschäftsaushilfen der Zollverwaltung werden ebenfalls nach den § 8 und § 9 SÜG sicherheitsüberprüft. Die Verteilung (sowohl abgeschlossene Überprüfungen, als auch noch andauernde) gestaltet sich bei den Geschäftsaushilfen nach aktuellem Stand wie folgt: - ca. 34 % gemäß § 8 SÜG, - ca. 66 % gemäß § 9 SÜG."
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verteilung §§ 8,9,10 SÜG [#279983] Guten Tag, Mit Anfrage vom 29.05.2023 fragte ich Sie: "Wie viele Mita…
An Financial Intelligence Unit Germany (FIU) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verteilung §§ 8,9,10 SÜG [#279983]
Datum
27. Juni 2023 14:25
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Mit Anfrage vom 29.05.2023 fragte ich Sie: "Wie viele Mitarbeiter (Stammbeschäftigte) der FIU haben keine Sicherheitsüberprüfung"? Vielen Dank für Ihren Bescheid GZ O1004-2023.00047-DI.B.16 (202300142255), in dem Sie die Antwort auf diese Frage nicht wirklich geben bzw. verweigern. Ihr Bescheid und dessen Begründung bezieht sich letztlich jedoch nur auf den Teil der FIU, nennen wir diesen Teil "ND". Es gibt jedoch auch einen anderen Teil der FIU, ich begründe im Folgenden, warum ich ihn "auskunftspflichtig" nennen möchte: Soweit die FIU keine "Aufgaben nach §28 GwG wahrnimmt" ODER keine "dauerhafte Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten des Bundes erfolgt", nimmt dieser Teil der FIU NICHT nach § 1 Nr. 6 SÜFV "Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes" wahr. Folglich ist dieser Teil der FIU NICHT von § 10 Nr. 3 SÜG erfasst und folglich gilt für diesen Teil der FIU NICHT die Teilbereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. (A) Es ist bisher nicht substantiiert dargelegt, dass es diesen "auskunftspflichtigen" Teil der FIU überhaupt NICHT gibt. Sobald er Mitarbeiter umfasst, ist über diese Auskunft zu geben. Hier könnte es sich insbesondere um Hausmeister, Reinigungspersonal, Küchenpersonal für die Kantine und Gartenpflegekräfte handeln. Die Mitarbeiter dieses Teils der FIU können trotzdem Sicherheitsüberprüft sein, sie nehmen aber keine den Nachrichtendiensten vergleichbare Aufgaben wahr. (B) Es ist ferner anzunehmen, dass jeder Mitarbeiter, der keine Überprüfung nach §§8-10 SÜG hat, eben zu diesem "auskunftspflichtigen" Teil der FIU gehört. Folglich ist zumindest die Anzahl der Mitarbeiter der FIU, die keine Überprüfung nach §§8-10 SÜG haben, mitzuteilen. Ihrer Formulierung "grundsätzlich" ist nicht zu entnehmen, dass es keine gibt. Sollte die Gesamtzahl der Mitarbeiter der FIU bekannt sein und sich dadurch Rückschlüsse auf den ND-Teil der FIU ziehen lassen, liegt der Fehler daran, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter nicht geheim gehalten wurde. Dieser Fehler der FIU ist aber nicht dem Antragsteller anzulasten. Bei diesem Schreiben handelt es sich zwar irgendwie um einen "Widerspruch", wobei es jedoch eher darum geht, dass der Bescheid sich zu einem Teilbereich "ausschweigt" und somit noch gar keine Grundentscheidung ergangen ist. Damit wir uns nicht später darüber unterhalten müssen, ob diese E-Mail tatsächlich bei Ihnen angekommen ist, und ob sie die formalen Kriterien eines Widerspruchs erfüllt, ist sie Ihnen gerade zusätzlich per De-Mail an <<E-Mail-Adresse>> zugegangen, die ID der Nachricht lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279983/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Noch mal eloquenter als PDF per De-Mail den obigen Widerspruch wiederholt.
An Financial Intelligence Unit Germany (FIU) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
27. Juni 2023
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
Noch mal eloquenter als PDF per De-Mail den obigen Widerspruch wiederholt.
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU) …
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU)
Datum
28. Juni 2023 14:02
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00047-DI.B.16 (202300157817) Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Widerspruch vom 27. Juni 2023, fragdenstaat.de/a/279983, ist im Arbeitsbereich DI.B.16 eingegangen und wird unter den oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU) …
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU)
Datum
26. Juli 2023 14:27
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00047-DI.B.16 (202300185704) Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezug auf Ihren Widerspruch vom 27. Juni 2023, fragdenstaat.de/a/279983, teile ich mit, dass sämtliche Bereiche der FIU sicherheitsüberprüft sind bzw. werden, unabhängig davon, ob sie mit den Nachrichtendiensten dauerhaft zusammenarbeiten. Aufgrund der üblichen Personalfluktuationen ist ein gewisser Teil der Sicherheitsüberprüfung der Beschäftigten der FIU noch nicht abgeschlossen. Dieser Anteil ist dynamisch und unterliegt daher Schwankungen. Beschäftigten, deren Sicherheitsüberprüfung noch nicht abgeschlossen ist, erhalten bis zum Abschluss der Überprüfung auch keinen Zugang zu sensiblen Informationen. Vor dem Hintergrund dieser Informationen bitte ich um Mitteilung, ob Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (F…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU) [#279983]
Datum
26. Juli 2023 20:56
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Juli 2023 14:27 Uhr mit Aktenzeichen O 1004-2023.00047-DI.B.16 (202300185704) und die neuen Informationen darin. Herzlichen Dank dafür. Zu Ihrer Nachfrage: Der Umfang des Teils der Mitarbeit der FIU, die nicht "mit den Nachrichtendiensten dauerhaft zusammenarbeiten", ist weiterhin unklar. Und ein Grund, warum Sie diesen nicht mitteilen könnten oder dürften, ist bislang auch nicht ersichtlich. Meinen Widerspruch bzw. meinen Wunsch nach einer Grundentscheidung, da sich der Bescheid zu diesem Teilbereich "ausschweigt", erhalte ich daher aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279983/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (F…
An Financial Intelligence Unit Germany (FIU) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU) [#279983]
Datum
29. August 2023 08:52
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Meine Anfrage vom 29.05.2023, mein Zeichen #279983 in Gestalt meines Widerspruchs vom 27.06.2023 ist bislang unbeantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ausführlicher Sachverhalt: Mit Anfrage vom 29.05.2023 fragte ich Sie, wie viele Mitarbeiter der FIU eine Sicherheitsüberprüfung haben. Vielen Dank für Ihren Bescheid vom 14.06.2023, GZ O1004-2023.00047-DI.B.16 (202300142255), in dem Sie die ANZAHL der Mitarbeiter NICHT mitteilen. Ich legte daher am 27.06.2023 Widerspruch per De-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ein, die ID der Nachricht lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.07.2023 14:27 Uhr mit Aktenzeichen O 1004-2023.00047-DI.B.16 (202300185704), in dem Sie mitteilen, "dass sämtliche Bereiche der FIU sicherheitsüberprüft sind bzw. werden... Aufgrund der üblichen Personalfluktuationen ist ein gewisser Teil der Sicherheitsüberprüfung der Beschäftigten der FIU noch nicht abgeschlossen. Diese ... erhalten bis zum Abschluss der Überprüfung auch keinen Zugang zu sensiblen Informationen." Mit Schreiben vom 26.07.2023 20:56 Uhr teilte ich Ihnen mit, dass ich trotz dieser Informationen meinen Widerspruch aufrecht erhalte, weiterhin aufgrund der bereits im Widerspruch vom 27.06.2023 genannten Begründung: Soweit die FIU keine "Aufgaben nach §28 GwG wahrnimmt" ODER keine "dauerhafte Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten des Bundes erfolgt", nimmt dieser Teil der FIU NICHT nach § 1 Nr. 6 SÜFV "Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes" wahr. Folglich ist dieser Teil der FIU NICHT von § 10 Nr. 3 SÜG erfasst und folglich gilt für diesen Teil der FIU NICHT die Teilbereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Für diesen Teil der FIU ist also die Anzahl der Mitarbeiter mitzuteilen. Sollte die Gesamtzahl der Mitarbeiter der FIU bekannt sein und sich dadurch Rückschlüsse auf diesen Teil der FIU ziehen lassen, liegt der Fehler daran, dass die Gesamtzahl der Mitarbeiter nicht geheim gehalten wurde. Dieser Fehler der FIU ist aber nicht dem Antragsteller anzulasten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU) …
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten der Financial Intelligence Unit (FIU)
Datum
29. August 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00047-DI.B.16 Sehr << Antragsteller:in >> an Ihrem Widerspruch wird intensiv gearbeitet. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
wären für die vollständige oder teilweise Zurückweisung des Widerspruchs Gebühren i. H. v. mindestens 30,00 EUR z…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
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Briefpost
Betreff
Datum
4. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
wären für die vollständige oder teilweise Zurückweisung des Widerspruchs Gebühren i. H. v. mindestens 30,00 EUR zu erheben. Eine Rücknahme des Widerspruchs vor Entscheidung der Widerspruchsbehörde ist dagegen kostenfrei. ... Vor einer Entscheidung über den Widerspruch möchte ich Ihnen daher nochmals die Sach- und Rechtslage erläutern und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. ... Dem von Ihnen begehrten Informationszugang stehen jedoch die Ausschlussgründe des § 3 Nr. 4 Alt. 2, Nr. 8 IFG entgegen. ... Die Einstufung der Geheimschutzdokumentation, die die begehrten Informationen enthält, ist auch erforderlich, da andernfalls außenstehende Dritte fundierte Einblicke in die die Arbeitsweise der zuständigen Geheimschutzstelle und den Grad der Absicherung der Geheimschutzangelegenheiten der GZD erhalten würden. ... Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen stehen (teilweise) im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 1 Nr. 6 SÜFV bzw. § 28 GwG genannten Aufgaben. Die konkretere Darlegung der Daten zur Sicherheitsüberprüfung hinsichtlich der Beschäftigten der FIU würde Rückschlüsse auf die personelle Besetzung in Bezug auf solche sensiblen Bereiche der FIU ermöglichen, die mit den Verfassungsschutzbehörden dauerhaft zusammenarbeiten. Eine Offenlegung der genauen Daten stellt deshalb einen erheblichen Einblick in die Sicherheitsüberprüfungsstrukturen der FIU dar. ... Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen und unter Hinweis auf eine ggf. entstehende Gebühr für die etwaige Zurückweisung des Widerspruchs wird um schriftliche Mitteilung bis zum 13. Oktober 2023 ... gebeten. Sollte ich bis zum vorgenannten Datum keine Mitteilung erhalten, werde ich über Ihren Widerspruch nach Aktenlage entscheiden. ...
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: O 1004-2023.00047-DI.B.16 Mein Zeichen: 279983 [#279983]
Guten Tag, vielen Dank für Ihre umfangreich…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen: O 1004-2023.00047-DI.B.16 Mein Zeichen: 279983 [#279983]
Datum
25. September 2023 17:24
An
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre umfangreiches Schreiben vom 04.09.2023. Ihre juristischen Ausführungen sind alle klar strukturiert und gut nachvollziehbar. Pustet man jedoch einmal alles juristische Paragraphen-Gerede weg, bleiben letztlich nur wenig inhaltliche Argumente über: (1) Nach VSA kommt die Einstufung als VS-NfD "zum Beispiel in Betracht für: Geheimschutzdokumentationen". Das heißt aber insbesondere nicht, dass jede Geheimschutzdokumentation entsprechend einzustufen wäre. Stattdessen ist schon explizit darzulegen, warum VS-NfD hier wirklich notwendig ist. Dann machen Sie letztlich zwei Dinge geltend: (2) "fundierte Einblicke in die die Arbeitsweise der zuständigen Geheimschutzstelle und den Grad der Absicherung der Geheimschutzangelegenheiten der GZD erhalten" (3) "Rückschlüsse auf die personelle Besetzung in Bezug auf solche sensiblen Bereiche der FIU ermöglichen, die mit den Verfassungsschutzbehörden dauerhaft zusammenarbeiten. ... erheblichen Einblick in die Sicherheitsüberprüfungsstrukturen der FIU dar." Die FIU verschiedener Staaten sind sehr unterschiedlich mit Personal ausgestattet, das ist im Allgemeinen schon bekannt, ohne dass das jetzt konkrete bekannte Auswirkungen hat. Die genaue Einstufung, wie viele Mitarbeiter welche Geheimschutzstufe haben, soll wie von Dritten zum Nachteil der BRD ausgenutzt werden? Man wüsste ganz ungefähr wie viele Mitarbeiter woran arbeiten? Nein. Also selbst, wenn ich die gewünschten Information jetzt habe, weiß ich absolut nicht, wie daraus Nachteile für die BRD oder eines ihrer Länder entstehen sollen. Dieser Zusammenhang wird mir in keinerlei Weise klar. Und ich glaube, diesen Zusammenhang müssten sie schon irgendwie in Ihrem Bescheid darlegen. Die Abgrenzung "Geheimdienst-Zusammenarbeit" oder eben nicht, ist doch auch extrem willkürlich, was verraten sie denn wirklich? Und es spricht ja nichts dagegen, mehr Mitarbeiter stärker sicherheits-zu-überprüfen als wirklich für deren Arbeit zwingend nötig. Auch hier wird ja kaum wirklich eine Aussage gemacht, die man irgendwie zum Nachteil der BRD verwenden kann. Und wenn irgendwelche EU-Vorschriften verlangen, dass Sie mindestens so und so viele Mitarbeiter mit der und der Geheimschutz-Stufe haben, dann sollten Sie das doch auch beantworten, dass sie derartige Regeln auch tatsächlich erfüllen... Ich hoffe und erwarte, dass Sie in Ihrem Widerspruchsbescheid auf diese Aspekte, also auf die konkreten Nachteile, die durch die Beantwortung erwachsen könnten, näher eingehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Zitat: "Der Widerspruch wird zurückgewiesen. ... Ausschlussgründe ... 1. ... Geheimschutzdokumentation. ..…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Zitat: "Der Widerspruch wird zurückgewiesen. ... Ausschlussgründe ... 1. ... Geheimschutzdokumentation. ... umfasst ... die Auflistung aller sicherheitsempfindlichen Dienstposten der jeweiligen Dienststelle inklusive der Art der Sicherheitsüberprüfung sowie die Auflistung der ... ermächtigten und ... zugelassenen Personen. ... als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD") eingestuft. ... Einstufung der Sicherheitsdokumentation regelmäßig als VS-NfD ... geheimhaltungsbedürftige Tatsachen im öffentlichen Interesse zum Schutz des Wohls des Bundes oder eines Landes. ... Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. ... erforderlich und konsequent. Erkenntnisse über die Arbeitsweise der FIU, welche sowohl den Umfang der aktuellen Geheimschutzabsicherung der Behörde, zu der auch die Kenntnis über die noch nicht abschließend sicherheitsüberprüften Beschäftigten gehört, als auch die Tätigkeitsfelder der dortigen Beschäftigten beinhaltet, könnten bei ausländischen Diensten ggf. Interesse in Bezug auf Anbahnungsversuche hervorrufen und somit zu Nachteilen der Bundesrepublik Deutschland führen. Insofern würde die Eröffnung des begehrten Informationszugangs fundierte Einblicke in die Arbeitsweise der zuständigen Geheimschutzstelle und den Grad der Absicherung der Geheimschutzangelegenheiten der GZD ermöglichen. ... kommt somit auch eine Offenlegung der Anzahl der aktuell (noch) nicht endgültig sicherheitsüberprüften Beschäftigten nicht in Betracht. 2. ... besteht gegenüber den Nachrichtendiensten - von vornherein und generell - kein Anspruch auf Informationszugang. Das gilt unabhängig davon, ob der beantragte Informationszugang im konkreten Fall sicherheitsrelevante Informationen betrifft oder nicht, ... ... gehört die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu den Behörden des Bundes, die Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes wahrnehmen, soweit sie Aufgaben ... zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wahrnimmt und eine dauerhafte Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten des Bundes erfolgt. Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen stehen (teilweise) im unmittelbaren Zusammenhang mit den ... Aufgaben. Die konkretere Darlegung der Daten zur Sicherheitsüberprüfung hinsichtlich der Beschäftigten der FIU würde Rückschlüsse auf die personelle Besetzung in Bezug auf solche sensiblen Bereiche der FIU ermöglichen, die mit den Verfassungsschutzbehörden dauerhaft zusammenarbeiten. Eine Offenlegung der genauen Daten stellt deshalb einen erheblichen Einblick ni die Sicherheitsüberprüfungsstrukturen der FIU dar."
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Forderungen/Gebühren Insgesamt sofort zu zahlen EUR 30,00 Bitte überweisen Sie ... Ich weise darauf hin, dass bis …
Von
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Forderungen/Gebühren Insgesamt sofort zu zahlen EUR 30,00 Bitte überweisen Sie ... Ich weise darauf hin, dass bis zum Zahlungseingang noch Verzugszinsen/Säumniszuschläge anfallen können, die ggf. gesondert angefordert werden.
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
+ Mahnkosten 2,50 Euro
Von
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
+ Mahnkosten 2,50 Euro

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Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Ich soll für ein Aktenzeichen, welches auf -0038 endet, bezahlen. Ich habe nur einen Bescheid mit Aktenzeichen, we…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Februar 2024
Status
Ich soll für ein Aktenzeichen, welches auf -0038 endet, bezahlen. Ich habe nur einen Bescheid mit Aktenzeichen, welches auf -0036 endet, erhalten.