Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Bremen

Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk:

Im "Nutzungs- und Betriebshandbuch NBHB-kurz" heißt es auf Seite 15 ff:

"
5.1.8 Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Jedes Vorkommnis, welches im Ergebnis eine Sicherheitsregelung im Bereich der BDBOS [Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben] verletzen könnte, ist zu melden.
Für die entdeckende Person des Vorkommnisses genügt die Vermutung, dass es sich um einen Sicherheitsvorfall handelt, um das Vorkommnis prozessauslösend an die zuständige AS [Autorisierte Stelle] zu melden.

Ziele

Ziel des beschriebenen Meldeverfahrens ist es, Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunks BOS bei der BDBOS zunächst zu melden, und schnellstmöglich allen am Digitalfunk BOS Beteiligten bei Bund und Ländern Informationen zur Verfügung zu stellen, um durch gezieltes Agieren jegliche Gefährdung bzw. Einschränkung der bestimmungsgemäßen Funktion des Digitalfunks BOS zu vermeiden.

Inhalt

Typische Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Digitalfunk BOS sind beispielsweise Verlust oder Diebstahl des Funkgerätes und/oder der Sicherheitskarte.

Verantwortliche

Für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen im Geschäftsbereich des Bundes ist die BDBOS für den Digitalfunk BOS verantwortlich.
Auf Länderseite ist die jeweilige oberste Landesbehörde verantwortlich.

Unabhängig davon gilt der Grundsatz, dass alle, die in einem Vorkommnis einen Sicherheitsvorfall vermuten, ihrer Verantwortung zur Meldung nachzukommen haben.
Bund und Länder benennen jeweils eine Kontaktstelle mit 24/7-Verfügbarkeit.

Ablauf des Meldeverfahrens

Ein Sicherheitsvorfall oder der Verdacht eines Sicherheitsvorfalls ist an die Kontaktstelle mit Verfügbarkeit (24/7) zwingend und unverzüglich zu melden.
"

Die BDBOS unterteilt die Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS in die folgenden Kategorien:
- Diebstahl/Verlust von Endgeräten
- Diebstahl/Verlust Sicherheitskarte
- Diebstahl/Verlust VS-Vertr.-Benutzerkarten
- Sonstiger Diebstahl/Verlust
- Nicht autorisierter Zutritt / Einbruchmeldealarm
- Nicht autorisierte Verwendung von Ressourcen
- Sabotage / Physikalische Beschädigung
- Informationsabfluss
- Hacking / Ausspähung von Daten
- fahrlässiges Handeln
- Feuer
- Wasser
- Blitz
- Unfall
- Bauarbeiten
- Sonstiger Sicherheitsvorfall

Mein Anliegen:

1) Bitte nennen Sie die Gesamtzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

2) Bitte nennen Sie die Anzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS je oben genannter Kategorie im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Bremen [#273885]
Datum
24. März 2023 08:02
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Im "Nutzungs- und Betriebshandbuch NBHB-kurz" heißt es auf Seite 15 ff:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> 5.1.8 Umgang mit Sicherheitsvorfällen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Jedes Vorkommnis, welches im Ergebnis eine Sicherheitsregelung im Bereich der BDBOS [Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben] verletzen könnte, ist zu melden. << Antragsteller:in >> Für die entdeckende Person des Vorkommnisses genügt die Vermutung, dass es sich um einen Sicherheitsvorfall handelt, um das Vorkommnis prozessauslösend an die zuständige AS [Autorisierte Stelle] zu melden.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ziele<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ziel des beschriebenen Meldeverfahrens ist es, Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunks BOS bei der BDBOS zunächst zu melden, und schnellstmöglich allen am Digitalfunk BOS Beteiligten bei Bund und Ländern Informationen zur Verfügung zu stellen, um durch gezieltes Agieren jegliche Gefährdung bzw. Einschränkung der bestimmungsgemäßen Funktion des Digitalfunks BOS zu vermeiden.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Inhalt<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Typische Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Digitalfunk BOS sind beispielsweise Verlust oder Diebstahl des Funkgerätes und/oder der Sicherheitskarte.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Verantwortliche<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen im Geschäftsbereich des Bundes ist die BDBOS für den Digitalfunk BOS verantwortlich. << Antragsteller:in >> Auf Länderseite ist die jeweilige oberste Landesbehörde verantwortlich.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Unabhängig davon gilt der Grundsatz, dass alle, die in einem Vorkommnis einen Sicherheitsvorfall vermuten, ihrer Verantwortung zur Meldung nachzukommen haben.<< Antragsteller:in >> Bund und Länder benennen jeweils eine Kontaktstelle mit 24/7-Verfügbarkeit.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ablauf des Meldeverfahrens<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ein Sicherheitsvorfall oder der Verdacht eines Sicherheitsvorfalls ist an die Kontaktstelle mit Verfügbarkeit (24/7) zwingend und unverzüglich zu melden.<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die BDBOS unterteilt die Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS in die folgenden Kategorien:<< Antragsteller:in >> - Diebstahl/Verlust von Endgeräten << Antragsteller:in >> - Diebstahl/Verlust Sicherheitskarte<< Antragsteller:in >> - Diebstahl/Verlust VS-Vertr.-Benutzerkarten << Antragsteller:in >> - Sonstiger Diebstahl/Verlust<< Antragsteller:in >> - Nicht autorisierter Zutritt / Einbruchmeldealarm<< Antragsteller:in >> - Nicht autorisierte Verwendung von Ressourcen<< Antragsteller:in >> - Sabotage / Physikalische Beschädigung << Antragsteller:in >> - Informationsabfluss<< Antragsteller:in >> - Hacking / Ausspähung von Daten << Antragsteller:in >> - fahrlässiges Handeln<< Antragsteller:in >> - Feuer << Antragsteller:in >> - Wasser<< Antragsteller:in >> - Blitz << Antragsteller:in >> - Unfall<< Antragsteller:in >> - Bauarbeiten << Antragsteller:in >> - Sonstiger Sicherheitsvorfall<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mein Anliegen: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Bitte nennen Sie die Gesamtzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2) Bitte nennen Sie die Anzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS je oben genannter Kategorie im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273885/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Inneres
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#273885] auf I…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN] Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Bremen [#273885]
Datum
18. April 2023 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#273885] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 24. März 2023. Gem. § 3 Nr. 4 BremIFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, da die von Ihnen angefragten Informationen zu Sicherheitsvorfällen im Kalenderjahr 2022 als Verschlusssachen eingestuft sind. Dies schließt Angaben über die Anzahl der Sicherheitsvorfälle ein. Der Zugang zu diesen Informationen ist voraussichtlich auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. Sollten Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz als verletzt ansehen, kann gem. § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit angerufen werden. Dennoch wird in diesem Fall darum gebeten, zuvor erneut mit der koordinierenden Stelle für IFG-Anträge beim Senator für Inneres Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meines BremIFG-Antrags und die damit verbundene Rec…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Bremen [#273885]
Datum
19. April 2023 11:09
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meines BremIFG-Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273885/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>