Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Nordrhein-Westfalen

Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk:

Im "Nutzungs- und Betriebshandbuch NBHB-kurz" heißt es auf Seite 15 ff:

"
5.1.8 Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Jedes Vorkommnis, welches im Ergebnis eine Sicherheitsregelung im Bereich der BDBOS [Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben] verletzen könnte, ist zu melden.
Für die entdeckende Person des Vorkommnisses genügt die Vermutung, dass es sich um einen Sicherheitsvorfall handelt, um das Vorkommnis prozessauslösend an die zuständige AS [Autorisierte Stelle] zu melden.

Ziele

Ziel des beschriebenen Meldeverfahrens ist es, Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunks BOS bei der BDBOS zunächst zu melden, und schnellstmöglich allen am Digitalfunk BOS Beteiligten bei Bund und Ländern Informationen zur Verfügung zu stellen, um durch gezieltes Agieren jegliche Gefährdung bzw. Einschränkung der bestimmungsgemäßen Funktion des Digitalfunks BOS zu vermeiden.

Inhalt

Typische Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Digitalfunk BOS sind beispielsweise Verlust oder Diebstahl des Funkgerätes und/oder der Sicherheitskarte.

Verantwortliche

Für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen im Geschäftsbereich des Bundes ist die BDBOS für den Digitalfunk BOS verantwortlich.
Auf Länderseite ist die jeweilige oberste Landesbehörde verantwortlich.

Unabhängig davon gilt der Grundsatz, dass alle, die in einem Vorkommnis einen Sicherheitsvorfall vermuten, ihrer Verantwortung zur Meldung nachzukommen haben.
Bund und Länder benennen jeweils eine Kontaktstelle mit 24/7-Verfügbarkeit.

Ablauf des Meldeverfahrens

Ein Sicherheitsvorfall oder der Verdacht eines Sicherheitsvorfalls ist an die Kontaktstelle mit Verfügbarkeit (24/7) zwingend und unverzüglich zu melden.
"

Die BDBOS unterteilt die Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS in die folgenden Kategorien:
- Diebstahl/Verlust von Endgeräten
- Diebstahl/Verlust Sicherheitskarte
- Diebstahl/Verlust VS-Vertr.-Benutzerkarten
- Sonstiger Diebstahl/Verlust
- Nicht autorisierter Zutritt / Einbruchmeldealarm
- Nicht autorisierte Verwendung von Ressourcen
- Sabotage / Physikalische Beschädigung
- Informationsabfluss
- Hacking / Ausspähung von Daten
- fahrlässiges Handeln
- Feuer
- Wasser
- Blitz
- Unfall
- Bauarbeiten
- Sonstiger Sicherheitsvorfall

Mein Anliegen:

1) Bitte nennen Sie die Gesamtzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

2) Bitte nennen Sie die Anzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS je oben genannter Kategorie im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fr…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Nordrhein-Westfalen [#289439]
Datum
3. Oktober 2023 09:21
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk: Im "Nutzungs- und Betriebshandbuch NBHB-kurz" heißt es auf Seite 15 ff: " 5.1.8 Umgang mit Sicherheitsvorfällen Jedes Vorkommnis, welches im Ergebnis eine Sicherheitsregelung im Bereich der BDBOS [Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben] verletzen könnte, ist zu melden. Für die entdeckende Person des Vorkommnisses genügt die Vermutung, dass es sich um einen Sicherheitsvorfall handelt, um das Vorkommnis prozessauslösend an die zuständige AS [Autorisierte Stelle] zu melden. Ziele Ziel des beschriebenen Meldeverfahrens ist es, Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunks BOS bei der BDBOS zunächst zu melden, und schnellstmöglich allen am Digitalfunk BOS Beteiligten bei Bund und Ländern Informationen zur Verfügung zu stellen, um durch gezieltes Agieren jegliche Gefährdung bzw. Einschränkung der bestimmungsgemäßen Funktion des Digitalfunks BOS zu vermeiden. Inhalt Typische Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Digitalfunk BOS sind beispielsweise Verlust oder Diebstahl des Funkgerätes und/oder der Sicherheitskarte. Verantwortliche Für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen im Geschäftsbereich des Bundes ist die BDBOS für den Digitalfunk BOS verantwortlich. Auf Länderseite ist die jeweilige oberste Landesbehörde verantwortlich. Unabhängig davon gilt der Grundsatz, dass alle, die in einem Vorkommnis einen Sicherheitsvorfall vermuten, ihrer Verantwortung zur Meldung nachzukommen haben. Bund und Länder benennen jeweils eine Kontaktstelle mit 24/7-Verfügbarkeit. Ablauf des Meldeverfahrens Ein Sicherheitsvorfall oder der Verdacht eines Sicherheitsvorfalls ist an die Kontaktstelle mit Verfügbarkeit (24/7) zwingend und unverzüglich zu melden. " Die BDBOS unterteilt die Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS in die folgenden Kategorien: - Diebstahl/Verlust von Endgeräten - Diebstahl/Verlust Sicherheitskarte - Diebstahl/Verlust VS-Vertr.-Benutzerkarten - Sonstiger Diebstahl/Verlust - Nicht autorisierter Zutritt / Einbruchmeldealarm - Nicht autorisierte Verwendung von Ressourcen - Sabotage / Physikalische Beschädigung - Informationsabfluss - Hacking / Ausspähung von Daten - fahrlässiges Handeln - Feuer - Wasser - Blitz - Unfall - Bauarbeiten - Sonstiger Sicherheitsvorfall Mein Anliegen: 1) Bitte nennen Sie die Gesamtzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich. 2) Bitte nennen Sie die Anzahl der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS je oben genannter Kategorie im Kalenderjahr 2022 in Ihrem Zuständigkeitsbereich. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289439/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfrei…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Nordrhein-Westfalen [#289439] Mein Zeichen: DSB-57-04.02/95527
Datum
4. Oktober 2023 17:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 3. Oktober 2023 und das damit verbundene Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW. Ihr Anliegen wird geprüft, das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen aus den Fachabteilungen vorliegen. Außerdem wird die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) von mir beteiligt, denn nach Ihrer Darstellung erfolgt die Unterteilung in Kategorien durch die BDBOS. Es könnte eine Zustimmung der BDBOS erforderlich sein. § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c IFG NRW besagt, dass der Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist, soweit und solange durch das Bekanntwerden der Information Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes oder anderer Länder ohne deren Zustimmung offenbart würden. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben mir am 04.10.23 den Eingang meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheits…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Nordrhein-Westfalen [#289439] Mein Zeichen: DSB-57-04.02/95527 [#289439]
Datum
28. November 2023 16:55
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben mir am 04.10.23 den Eingang meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 3. Oktober 2023 bestätigt. Mein Anliegen würde geprüft, das Ergebnis der Prüfung würden Sie mir mitteilen, sobald Ihnen die benötigten Informationen aus den Fachabteilungen vorlägen. Außerdem würde die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) von Ihnen beteiligt, denn nach deren Darstellung erfolge die Unterteilung in Kategorien durch die BDBOS. Es könnte eine Zustimmung der BDBOS erforderlich sein. Leider habe ich seitdem keine weiterführenden Informationen von Ihnen erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben mir am 04.10.23 freundlicherweise den Eingang meiner Anfrage nach dem Inf…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Antrag: Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Nordrhein-Westfalen [#289439] Mein Zeichen: DSB-57-04.02/95527 [#289439]
Datum
31. Dezember 2023 10:21
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben mir am 04.10.23 freundlicherweise den Eingang meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 3. Oktober 2023 bestätigt. Mein Anliegen würde geprüft, das Ergebnis der Prüfung würden Sie mir mitteilen, sobald Ihnen die benötigten Informationen aus den Fachabteilungen vorlägen. Außerdem würde die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) von Ihnen beteiligt, denn nach deren Darstellung erfolge die Unterteilung in Kategorien durch die BDBOS. Es könnte eine Zustimmung der BDBOS erforderlich sein. Leider habe ich seitdem keine weiterführenden Informationen von Ihnen erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 31. Dezember 2022 möchte ich mich zun…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
AW: IFG-Antrag: Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS im Kalenderjahr 2022 in Nordrhein-Westfalen [#289439] Mein Zeichen: DSB-57-04.02/95527 [#289439]
Datum
5. Januar 2024 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachricht vom 31. Dezember 2022 möchte ich mich zunächst für die Verzögerung bei der Zwischenkommunikation entschuldigen. Es ist mir wichtig, Sie darüber zu informieren, dass die Klärung der Verfügungsberechtigung gemäß § 6 lit. c) des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) weiterhin aussteht. Parallel zur rechtlichen Prüfung, die für die Klärung dieser Frage erforderlich ist, führen wir bereits Abstimmungen mit den Fachabteilung durch, um mögliche Ausschlussgründe gemäß § 6 IFG NRW zu prüfen. Aufgrund meines aktuellen Arbeitsaufkommens hat sich die Prüfungsdauer leider länger als ursprünglich erwartet gestaltet. Ihre Anfrage nach dem aktuellen Sachstand nehme ich jedoch zum Anlass, um das Verfahren mit höherer Priorität zu behandeln, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Ich werde Sie über relevante Entwicklungen und Entscheidungen umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen