Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit funktionsfähigen FFP3-Masken (bereits derzeit ständig Lieferengpässe)

welche wirksamen Massnahmen werden akut durchgeführt, um sicherzustellen, dass die deutsche Bevölkerung ausreichend mit zertifizierten Qualitäts-FFP-3 Schutzmasken versorgt wird. Derzeit sind diese FFP-3-Masken auf dem Markt vergriffen, über das Internet werden zu Wucherpreisen FF-3-Masken angeboten, deren Herkunft, Wiksamkeit und Qualität für den potentiellen Käufer in keiner Weise überprüfbar ist. Zuverlässige (und kurzfristig auch lieferfähige) Bezugsquellen wurden und werden der Bevölkerung bisher leider nicht mitgeteilt!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche wirk…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit funktionsfähigen FFP3-Masken (bereits derzeit ständig Lieferengpässe) [#192821]
Datum
16. Juli 2020 15:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche wirksamen Massnahmen werden akut durchgeführt, um sicherzustellen, dass die deutsche Bevölkerung ausreichend mit zertifizierten Qualitäts-FFP-3 Schutzmasken versorgt wird. Derzeit sind diese FFP-3-Masken auf dem Markt vergriffen, über das Internet werden zu Wucherpreisen FF-3-Masken angeboten, deren Herkunft, Wiksamkeit und Qualität für den potentiellen Käufer in keiner Weise überprüfbar ist. Zuverlässige (und kurzfristig auch lieferfähige) Bezugsquellen wurden und werden der Bevölkerung bisher leider nicht mitgeteilt!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 192821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192821/ Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit funktionsfähigen FFP3-Masken (bereits derzeit ständig Lieferengpässe) [#192821]
Datum
21. Juli 2020 07:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juli 2020. Mehrlagiger medizinischer (chirurgis…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit funktionsfähigen FFP3-Masken (bereits derzeit ständig Lieferengpässe) [#192821]
Datum
21. Juli 2020 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Juli 2020. Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken, müssen medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben. Der Schutz des Fachpersonals ist von gesamtgesellschaftlich großem Interesse. Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere im Sinne eines MNS) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit funktionsfähigen FFP3-Masken (bereits derzeit ständig Lieferengpässe) [#192821]
Datum
26. August 2020 21:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit funktionsfähigen FFP3-Masken (bereits derzeit ständig Lieferengpässe)“ vom 16.07.2020 (#192821) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192821/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen nochmals meine Antwort vom 21. Juli 2020. Mit freund…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Sicherstellung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit funktionsfähigen FFP3-Masken (bereits derzeit ständig Lieferengpässe) [#192821]
Datum
2. September 2020 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
SicherstellungderausreichendenVersorgungd.eml
8,2 KB
image001.jpg
1,6 KB
image002.jpg
2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen nochmals meine Antwort vom 21. Juli 2020. Mit freundlichen Grüßen