Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten

Die TK führt regelmäßig Kontakt zu Dritten und fordert dabei auch Informationen via eMail z.B. über die Adresse <<E-Mail-Adresse>> an. Zugleich ist die Adresse <<E-Mail-Adresse>> auf der Website veröffentlicht.
Nach der Einschätzung des BfDI ist unverschlüsselte Übermittlung von personenbezogenen Daten per eMail unzulässig. Bei der technischen Kommunikation müssen Absender und Empfänger zusammenwirken.
Ich bitte um die Übermittlung der notwendigen TOMs um meinen Datenschutz bei der Übermittlung von eMails über das Internet überprüfen zu können. Ansonsten erkenne ich möglicherweise einen Datenschutzverstoß.

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. Oktober 2023
  • Frist
    14. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die TK führt regelmäßig Kontakt zu Dr…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten [#291288]
Datum
30. Oktober 2023 09:42
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die TK führt regelmäßig Kontakt zu Dritten und fordert dabei auch Informationen via eMail z.B. über die Adresse <<E-Mail-Adresse>> an. Zugleich ist die Adresse <<E-Mail-Adresse>> auf der Website veröffentlicht. Nach der Einschätzung des BfDI ist unverschlüsselte Übermittlung von personenbezogenen Daten per eMail unzulässig. Bei der technischen Kommunikation müssen Absender und Empfänger zusammenwirken. Ich bitte um die Übermittlung der notwendigen TOMs um meinen Datenschutz bei der Übermittlung von eMails über das Internet überprüfen zu können. Ansonsten erkenne ich möglicherweise einen Datenschutzverstoß.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
30. Oktober 2023 09:42
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch ein Hinweis: Mails können mitgelesen werden und der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Daher kann es sein, dass wir Ihnen mit der Post antworten. Kennen Sie schon "Meine TK" oder die TK-App? Vieles können Sie damit direkt und sicher online erledigen. Oder nutzen Sie unseren FAQ-Bereich auf tk.de. Dort finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung. Dies ist ein automatisch verschickter Text. Eine persönliche Antwort bekommen Sie noch von uns. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail an die TK [#291288] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherstellung der Datenversch…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail an die TK [#291288]
Datum
3. Dezember 2023 16:05
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ vom 30.10.2023 (#291288) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
3. Dezember 2023 16:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch ein Hinweis: Mails können mitgelesen werden und der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Daher kann es sein, dass wir Ihnen mit der Post antworten. Kennen Sie schon "Meine TK" oder die TK-App? Vieles können Sie damit direkt und sicher online erledigen. Oder nutzen Sie unseren FAQ-Bereich auf tk.de. Dort finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung. Dies ist ein automatisch verschickter Text. Eine persönliche Antwort bekommen Sie noch von uns. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Die TK bietet die E-Mailkommunik…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten [#291288]
Datum
4. Dezember 2023 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Die TK bietet die E-Mailkommunikation als Eingangskanal an, über den TK-Versicherte und/oder Interessenten mit der TK Kontakt aufnehmen können. Ob ein TK-Mitglied über die bereitgestellte E-Mailadresse sensible Daten an die TK verschickt, kann seitens der TK technisch nicht beeinflusst werden. Eingehende E-Mails werden inhaltlich geprüft und sollte es sich um eine Anfrage allgemeiner Natur handeln (z.B. Öffnungszeiten einer Kundenberatung), so wird diese Anfrage per E-Mail beantwortet. E-Mails mit kritischen Gesundheitsdaten oder Fragen zu einem eingereichten Leistungsantrag werden nicht per E-Mail beantwortet, sondern auf dem postalischem Wege. Alternativ kann die Antwort auch in digitaler Form bereitgestellt werden, wenn das TK-Mitglied sich für das TK-Postfach registriert hat. Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg
Techniker Krankenkasse
Ihre Mail vom 3. Dezember 2023 - [28385483] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Ma…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Mail vom 3. Dezember 2023 - [28385483]
Datum
5. Dezember 2023 06:56
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Diese habe ich an unser Fachteam weitergeleitet. Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 3. Dezember 2023 - [28385483] [#291288] Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre allgemeine Antwort.…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 3. Dezember 2023 - [28385483] [#291288]
Datum
5. Dezember 2023 08:56
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre allgemeine Antwort. Diese beantwortet jedoch nicht inhaltlich meine Fragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/
Techniker Krankenkasse
Ihre Rückfrage vom 05.12.2023 zu Ihrer IFG-Anfrage an die TK Sehr << Antragsteller:in >> Ihre ursprün…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Rückfrage vom 05.12.2023 zu Ihrer IFG-Anfrage an die TK
Datum
12. Dezember 2023 11:33
Status
Warte auf Antwort
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1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre ursprüngliche Frage bestand aus unserer Sicht aus zwei Teilen, wobei der erste Teil (Kommunikation mit der TK) von uns entsprechend beantwortet worden ist. Der zweite Teil Ihrer Anfrage (Ich bitte um die Übermittlung der notwendigen TOMs um meinen Datenschutz bei der Übermittlung von eMails über das Internet überprüfen zu können) können und dürfen wir nicht beantworten, da es sich hierbei um eine Beratung außerhalb der gesetzlichen Aufgabe einer Krankenkasse handelt. Zum Thema Sicherheit im Internet und sichere E-Mailkommunikation empfehlen wir Ihnen die folgenden Seite des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Onlinekommunikation/onlinekommunikation_node.html Unsere schon bereitgestellte Antwort erweitern wir noch um die folgende Anmerkung: Neben dem Postfach in "meine TK" bietet die Techniker noch einen weiteren gesicherten Zugang über das Kontaktformular auf tk.de an. Über dieses Formular kann eine versicherte Person sensible Unterlagen oder sensible Informationen an die TK übermitteln. Eine Bereitstellung der dazugehörigen technischen-organisatorischen Maßnahmen, falls der zweite Teil Ihrer Anfrage sich darauf beziehen sollte, wird seitens der TK abgelehnt, da diese Informationen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen. __________________________ [cid:image001.jpg@01DA2CEE.F9535E80]<http://www.tk.de/> Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288]
Datum
12. Dezember 2023 11:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291288/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die TK ausweichend Antwortet und auf externe Beratungen verweist. Nach meiner Aufassung die Informationen nicht ausreichend. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291288.pdf - 2023-12-12_1-image001.jpg Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Ihrer Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654
Datum
13. Dezember 2023 07:25
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0654 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654
Datum
13. Dezember 2023 09:29
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/003 II#0654 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Im Ergebnis richtet sich mein Begehren …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654 [#291288]
Datum
16. Dezember 2023 07:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Im Ergebnis richtet sich mein Begehren gegen die fehlende Auskunft, somit auch gegen die Verweigerung der TK aufgrund der von Ihnen referenzierten Begründung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654
Datum
6. Februar 2024 08:27
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Techniker Krankenkasse
Anfragenr: 291288 Sehr << Antragsteller:in >> nach interner Überprüfung Ihrer IFG Anfrage möchte wir …
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Anfragenr: 291288
Datum
7. Februar 2024 14:32
Status
Warte auf Antwort
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1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nach interner Überprüfung Ihrer IFG Anfrage möchte wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zu Ihrer ersten Frage verweisen wir auf unsere Antworten vom 04.12.2023 und 12.12.2023 (hier unsere ergänzende Anmerkung zu unserer Antwort vom 04.12.2023) und sehen diesen Punkt als erledigt an. Was Ihre zweite Frage (Herausgabe der technisch-organisatorischen Maßnahmen) betrifft, teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren IFG-Antrag mit Verweis auf § 3 Nr. 2 IFG ablehnen. Die Techniker Krankenkasse ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatlich überwachter Bestandteil der kritischen Infrastruktur des Bundes (KRITIS) tätig und die Weitergabe der Dokumentation (hier technische-organisatorische Maßnahmen) an Dritte, die keine aufsichtsbehördlichen Aufgaben ausüben, stellt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da hochsensible Daten in der TK IT-Infrastruktur verarbeitet werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Techniker Krankenkasse, Unternehmenszentrale, Widerspruchsstelle nach dem IFG - H2.23a, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder zur Niederschrift in der Unternehmenszentrale der Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder in einer der Filialen der Techniker Krankenkasse oder elektronisch in schriftformersetzender Form nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen; nähere Informationen dazu sind unter www.tk.de/widerspruch<http://www.tk.de/widerspruch><http://www.tk.de/widerspruch%3Chttp:/www.tk.de/widerspruch%3E> abrufbar. __________________________ [cid:image001.jpg@01DA59D2.794ACB40]<http://www.tk.de/> Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Ihrer Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654
Datum
8. Februar 2024 06:12
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Morgen << Antragsteller:in >> ich habe den Bescheid der TK erhalten. Die Begründung ist keiner …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Ihrer Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654 [#291288]
Datum
8. Februar 2024 06:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen << Antragsteller:in >> ich habe den Bescheid der TK erhalten. Die Begründung ist keiner Weise nachvollziehbar. Denn die IFG-Anfrage fragt im Wesentlichen die öffentlichen Informationen ab, die erforderlich sind um das Zusammenwirken zw. Sender und Empfänger zu ermöglichen. Nur mit dem Zusammenwirken der Beteiligten ist ein wirksamer Datenschutz durch vollständige Krypto möglich. Ich werde gegen diesen Bescheid vorgehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei der Widerspruch zu meiner IFG-Anfrage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit fr…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Ihrer Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654 [#291288]
Datum
8. Februar 2024 06:51
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei der Widerspruch zu meiner IFG-Anfrage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2024-02-08-06-44-25-0001-kath.pdf Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654
Datum
15. Februar 2024 10:13
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei der Widerspruch der TK. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654 [#291288]
Datum
16. Februar 2024 12:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei der Widerspruch der TK. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2024-02-08-06-44-25-0001-kath.pdf Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/
Techniker Krankenkasse
Nachfrage
Von
Techniker Krankenkasse
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage
Datum
20. März 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihren Schriftsatz vom 20.03.2024. Ich kann Ihre Probleme nicht …
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654 [#291288]
Datum
5. April 2024 12:18
An
Techniker Krankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihren Schriftsatz vom 20.03.2024. Ich kann Ihre Probleme nicht nachvollziehen. Die Antwort könnte so einfach sein. Beispielsweise wäre eine Antwort wie die folgende Denkbar: TK legt besonderen Wert auf die Sicherheit der Daten und bietet dazu eine Ende - zu - Ende Verschlüsselung von eMails an. Um die Verschlüsselung sicherzustellen haben wir auf der Website von uns die notwendigen PGP-KEYs und S/MIME Zertifikate hinterlegt und kommen damit unserer Pflicht zum Zusammenwirken bei der eMail-Kommunikation nach. In allen Schreiben, auch an Behörden und Dritte, weisen wir grundsätzlich draufhin, dass eine unverschlüsselte Kommunikation möglicherweise den Straftatbestand nach § 203 StGB erfüllen könnte und verweisen in den Schreiben auf die PGP-KEYs und S/MIME Zertifikate. Anbei ein leeres Muster unser Schreiben. Damit wäre meine Anfrage beantwortet. Nur leider haben Sie diese Antworten nicht gegeben und stellen die Methoden auch nicht zur Verfügung. Was daran Geheim sein soll ist schon nicht mehr nachvollziehbar. Im Ergebnis werden wir uns wohl vor einem Gericht treffen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
5. April 2024 12:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch ein Hinweis: Mails können mitgelesen werden und der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Daher kann es sein, dass wir Ihnen mit der Post antworten. Kennen Sie schon "Meine TK" oder die TK-App? Vieles können Sie damit direkt und sicher online erledigen. Oder nutzen Sie unseren FAQ-Bereich auf tk.de. Dort finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung. Dies ist ein automatisch verschickter Text. Eine persönliche Antwort bekommen Sie noch von uns. Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654
Datum
17. April 2024 12:35
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/003 II#0654 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe der TK mitgeteilt, dass die Antwort auf meine IFG Anfrage eigentlich recht …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit der TK bei Anfrage „Sicherstellung der Datenverschlüsselung bei eMail Verkehr mit Dritten“ [#291288] # IFG-721/003 II#0654 [#291288]
Datum
17. April 2024 12:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe der TK mitgeteilt, dass die Antwort auf meine IFG Anfrage eigentlich recht einfach sein könnte. Die Antwort ist hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherstellung-der-datenverschluesselung-bei-email-verkehr-mit-dritten/#nachricht-892482 Zugleich habe ich der TK übermittelt, dass ich an dem Widerspruch festhalte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291288/