Sicherstellung der Energieversorgung für Behinderte mit Beatmung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mich mit einer Anfrage an die Bundes-Energiebeauftragte gewandt, die mir allerdings nicht helfen konnte und mich an das zuständige Versorgungsamt und Sie (Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [SMS] in Sachsen) verwies (siehe auch: https://fragdenstaat.de/a/275955#nachricht-791912).
Da das zuständige Versorgungsamt ebenfalls keine Antwort hierauf liefern kann, wende ich mich nunmehr an Sie.

Mein Sohn ist ganztägig auf Beatmung angewiesen. Im Zuge der
Energiewende, der aktuellen Abschaltung der letzten 3 KKW sowie der
damit verbundenen Risiken für Stromausfälle haben wir als Familie mit
einem Notstromaggregat bereits vor 3 Jahren vorgesorgt. Allerdings ist dies natürlich nur eine Lösung für eine kurzfristige Überbrückung.
Falls es zu einem längeren Ausfall kommen sollte, haben wir als Familie ein
Versorgungsproblem.
Alle bisherigen, angefragten Institutionen (z.B. Krankenhäuser) sind hier
nicht aussagekräftig.

Meine Fragen an Sie:
Welche Möglichkeiten bestehen bzw. an welche Institutionen mit
Notstromversorgung können bzw. dürfen wir uns wenden, um die weitere
Beatmung sicherzustellen?
Welche Gesetze bzw. Verordnungen sowie Paragraphen regeln die
Versorgung von Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit
Beatmung und Stromausfall?
Falls Sie nicht für die Beantwortung meiner Anfrage zuständig sind, bitte
ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und Rückinfo an mich.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Daniel Spranger

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Daniel Spranger
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Daniel Spranger
Betreff
Sicherstellung der Energieversorgung für Behinderte mit Beatmung [#276364]
Datum
18. April 2023 10:25
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte mich mit einer Anfrage an die Bundes-Energiebeauftragte gewandt, die mir allerdings nicht helfen konnte und mich an das zuständige Versorgungsamt und Sie (Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [SMS] in Sachsen) verwies (siehe auch: https://fragdenstaat.de/a/275955#nachricht-791912). Da das zuständige Versorgungsamt ebenfalls keine Antwort hierauf liefern kann, wende ich mich nunmehr an Sie. Mein Sohn ist ganztägig auf Beatmung angewiesen. Im Zuge der Energiewende, der aktuellen Abschaltung der letzten 3 KKW sowie der damit verbundenen Risiken für Stromausfälle haben wir als Familie mit einem Notstromaggregat bereits vor 3 Jahren vorgesorgt. Allerdings ist dies natürlich nur eine Lösung für eine kurzfristige Überbrückung. Falls es zu einem längeren Ausfall kommen sollte, haben wir als Familie ein Versorgungsproblem. Alle bisherigen, angefragten Institutionen (z.B. Krankenhäuser) sind hier nicht aussagekräftig. Meine Fragen an Sie: Welche Möglichkeiten bestehen bzw. an welche Institutionen mit Notstromversorgung können bzw. dürfen wir uns wenden, um die weitere Beatmung sicherzustellen? Welche Gesetze bzw. Verordnungen sowie Paragraphen regeln die Versorgung von Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit Beatmung und Stromausfall? Falls Sie nicht für die Beantwortung meiner Anfrage zuständig sind, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und Rückinfo an mich. Herzlichen Dank und beste Grüße Daniel Spranger
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Spranger Anfragenr: 276364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276364/ Postanschrift Daniel Spranger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Spranger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrter Herr Spranger, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. April 2023 in der Sie um Auskunft baten. Hiermit…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Sicherstellung der Energieversorgung für Behinderte mit Beatmung [#276364]
Datum
19. April 2023 15:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Spranger, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. April 2023 in der Sie um Auskunft baten. Hiermit wird Ihnen der Eingang Ihres Antrags auf Übersendung nach dem Sächsischen Transparenzgesetz am 18. April 2023 beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigt. Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrter Herr Spranger, anbei erhalten Sie ein Schreiben zu Ihrer Anfrage bereits vorab. Das Original folgt …
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Sicherstellung der Energieversorgung für Behinderte mit Beatmung [#276364]
Datum
11. Mai 2023 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrter Herr Spranger, anbei erhalten Sie ein Schreiben zu Ihrer Anfrage bereits vorab. Das Original folgt in den nächsten Tagen per Post. Mit freundlichen Grüßen