Sicherstellung der Energieversorgung für Behinderte mit Beatmung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte mich mit einer Anfrage an die Bundes-Energiebeauftragte gewandt, die mir allerdings nicht helfen konnte und mich an das zuständige Versorgungsamt und Sie (Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [SMS] in Sachsen) verwies (siehe auch: https://fragdenstaat.de/a/275955#nachricht-791912).
Da das zuständige Versorgungsamt ebenfalls keine Antwort hierauf liefern kann, wende ich mich nunmehr an Sie.
Mein Sohn ist ganztägig auf Beatmung angewiesen. Im Zuge der
Energiewende, der aktuellen Abschaltung der letzten 3 KKW sowie der
damit verbundenen Risiken für Stromausfälle haben wir als Familie mit
einem Notstromaggregat bereits vor 3 Jahren vorgesorgt. Allerdings ist dies natürlich nur eine Lösung für eine kurzfristige Überbrückung.
Falls es zu einem längeren Ausfall kommen sollte, haben wir als Familie ein
Versorgungsproblem.
Alle bisherigen, angefragten Institutionen (z.B. Krankenhäuser) sind hier
nicht aussagekräftig.
Meine Fragen an Sie:
Welche Möglichkeiten bestehen bzw. an welche Institutionen mit
Notstromversorgung können bzw. dürfen wir uns wenden, um die weitere
Beatmung sicherzustellen?
Welche Gesetze bzw. Verordnungen sowie Paragraphen regeln die
Versorgung von Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit
Beatmung und Stromausfall?
Falls Sie nicht für die Beantwortung meiner Anfrage zuständig sind, bitte
ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und Rückinfo an mich.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Daniel Spranger
Information nicht vorhanden
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Datum18. April 2023
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20. Mai 2023
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