Sicherstellung des Steuergeheimnisses bei Telefonaten
alle Vorkehrungen und Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses bei Telefonaten mit anderen Behörden und Gerichten zu Steuerpflichtigen nach § 87a AO. Auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.07.2020 - 11 LA 104/19 wird verwiesen. Die Übermittlung von Fax und Sprache ist dabei technisch identisch gelöst.
Hintergrund der Anfrage ist, dass die heute verwendete VOIP/SIP Technologie keinen sicheren Transport der Daten durchführt und keine reale Verbindung mehr zustande kommt, die Paketwege sind nicht vorhersagbar und ein internationaler Transport kann nicht ausgeschlossen werden.
Wie wird vor dem Telefonat geprüft dass eine Ende zu Ende Verschlüsselung stattfindet und dritte keine Möglichkeit haben die Telefonate abzuhöhren.
Bitte senden Sie mir alle TOMs zu der Frage der verschlüsselten Übertragung.
Information nicht vorhanden
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Datum15. Januar 2024
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17. Februar 2024
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