Sicherstellung Restgehwegbreite 1,5m bei Senkrechtparkplätzen mit Überhang & Außengastronomie

Zur Anordnung von Senkrechtparkplätzen kommuniziert das Baureferat:

"Grundsätzlich gilt, dass bei Bau und Anordnung von Senkrechtparkständen gemäß den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs immer ein Überhangstreifen von bis zu 70 cm zu beachten und zu berücksichtigen ist, in dem die Frontseiten der parkenden Fahrzeuge in die Gehbahn hineinragen können. Dabei soll eine ausreichende Restgehwegbreite verbleiben, um einen ungehinderten Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen zu ermöglichen."

Gleichzeitig wird Außengastronomie in der Art ermöglicht, dass neben den Gastromöbeln noch 1,5m Restgehwegbreite bleiben.

Nun stellt sich mir die Frage, wie die 1,5m sichergestellt werden können, wenn zeitgleich noch mit 70cm Fahrzeugüberhang zu rechnen ist und somit nur noch 80cm Gehweg bleiben.

Wie ist hierfür die legale Lösung? Wie kann derart illegales Parken unterbunden werden um Gastronomie & ungehinderte Fußverkehr zu ermöglichen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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Simon Knatz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Anordnung von Senkrechtparkplä…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
Simon Knatz
Betreff
Sicherstellung Restgehwegbreite 1,5m bei Senkrechtparkplätzen mit Überhang & Außengastronomie [#285933]
Datum
11. August 2023 12:51
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Anordnung von Senkrechtparkplätzen kommuniziert das Baureferat: "Grundsätzlich gilt, dass bei Bau und Anordnung von Senkrechtparkständen gemäß den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs immer ein Überhangstreifen von bis zu 70 cm zu beachten und zu berücksichtigen ist, in dem die Frontseiten der parkenden Fahrzeuge in die Gehbahn hineinragen können. Dabei soll eine ausreichende Restgehwegbreite verbleiben, um einen ungehinderten Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen zu ermöglichen." Gleichzeitig wird Außengastronomie in der Art ermöglicht, dass neben den Gastromöbeln noch 1,5m Restgehwegbreite bleiben. Nun stellt sich mir die Frage, wie die 1,5m sichergestellt werden können, wenn zeitgleich noch mit 70cm Fahrzeugüberhang zu rechnen ist und somit nur noch 80cm Gehweg bleiben. Wie ist hierfür die legale Lösung? Wie kann derart illegales Parken unterbunden werden um Gastronomie & ungehinderte Fußverkehr zu ermöglichen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anfragenr: 285933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285933/ Postanschrift Simon Knatz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
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Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. August 2023 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Simon Knatz
Guten Tag, hier noch ein entsprechender Bildbeleg zur Problemstellung. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhä…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
Simon Knatz
Betreff
AW: Sicherstellung Restgehwegbreite 1,5m bei Senkrechtparkplätzen mit Überhang & Außengastronomie [#285933]
Datum
11. August 2023 12:52
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-06-28-17-47-31-1.jpg
2,9 MB
Guten Tag, hier noch ein entsprechender Bildbeleg zur Problemstellung. Mit freundlichen Grüßen Simon Knatz Anhänge: - 2023-06-28-17-47-31-1.jpg Anfragenr: 285933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285933/
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde uns zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die von Ihnen gewünschten Informationen…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
WG: Sicherstellung Restgehwegbreite 1,5m bei Senkrechtparkplätzen mit Überhang & Außengastronomie [#285933]
Datum
18. August 2023 14:45
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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4,5 KB


Guten Tag, Ihre Anfrage wurde uns zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind bereits für jede*n frei zugänglich. Die Landeshauptstadt München regelt in den Sondernutzungsrichtlinien, die Sie hier finden: https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/A14.html die Voraussetzungen für die Nutzung von öffentlichem Verkehrsgrund, worunter auch das Aufstellen von Tischen und Stühlen durch die Gastronomie fällt. Unter §8 Abs.1 Nr.2 b der Sondernutzungsrichtlinien wird bei Schräg-und Senkrechtparkern eine freie Durchgangsbreite von 2,30 m zur Voraussetzung gemacht. Bei reinen Gehwegen sind im Übrigen 1,60m als Mindestdurchgangsbreite vorgeschrieben. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, bei denen die freie Durchgangsbreite durch einen Gastronomiebetrieb unterschritten wird, können Sie sich an die örtlich zuständige Bezirksinspektion wenden, damit diese die Situation überprüft. Die zuständige Bezirksinspektion können Sie unter Eingabe der Betriebsadresse des Gastronomiebetriebes hier ermitteln: https://stadt.muenchen.de/service/info/freischankflaeche-beantragen/10295481/n0/#psfForm Mit freundlichen Grüßen