Sicherstellungszuschlag für Hebammen
• Welche Zeitspanne gilt nach Ihrer Ansicht als zumutbare Bearbeitungszeit für die Auszahlung des Sicherstellungszuschlages für Hebammen ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen?
• Ist eine Eingangsbestätigung eines Antrages auf den Sicherstellungszuschlag durch die GKV zumutbar und wer kann sie der GKV abverlangen?
• Gibt es niedergelegte Regeln und Maßgaben von Ihrer oder anderer Seite, z.B. vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, nach denen diese Anträge bearbeitet werden müssen und auf den sich Hebammen gegenüber der GKV beziehen können?
Wie man Ihrer Webseite entnehmen kann, untersteht der GKV-Spitzenverband der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
Minister Gröhe hat in seiner Amtszeit den Sicherstellungszuschlag für Hebammen gesetzlich verankert. Dieser wird nach einer festgelegten Formel berechnet und soll den geburtshilflichen Hebammen auf Antrag ausgezahlt werden.
Doch die Bearbeitung dieser Anträge und demzufolge die Auszahlung des den Hebammen zustehenden Sicherstellungszuschlages läuft oft nur sehr schleppend und zeitlich schwer abschätzbar. Diesbezügliche vertragliche Regelungen gibt es nicht. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit häufig bei 5 Monaten und mehr. Als ich einmal in Woche 15 nach Antragstellung fragte, ob mein Antrag überhaupt eingegangen sei, erhielt ich die Antwort, Eingangsbestätigungen seien nicht üblich.
Eine fehlende Eingangsbestätigung zwingt uns jedoch, nach einiger Zeit nachzufragen, ob der Antrag eingegangen ist, um sicher zu stellen, dass er nicht versehentlich verloren gegangen ist. Dies wiederum blockiert die bearbeitende Stelle unnötig. Ständiges Nachfragen als Voraussetzung dafür, dass überhaupt etwas passiert, ist mühsam und erschwert auch unseren ohnehin nicht leichten Arbeitsalltag.
Die hohen Berufshaftpflichtprämien im Verein mit einer unkalkulierbaren Bearbeitungs- und Auszahlungspraxis können zudem die Liquidität einer Hebamme akut bedrohen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Juni 2022
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29. Juli 2022
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