Sicherung des Aktenbestand vom Büros des Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder

Anfrage an: Bundesarchiv

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

I. Hat das Büro des Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder im Rahmen seiner Ruhestellung seinen Aktenbestand dem Bundesarchiv angeboten?
II. Falls das Bundesarchiv diesen Aktenbestand nicht verwahrt:
1. Welche Maßnahmen hat das Bundesarchiv zur Sicherung dieses Aktenbestands ergriffen?
2. Wer oder welche Stelle Verwahrt den Aktenbestand des Büros?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: I. Hat das Büro des Bundeskan…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sicherung des Aktenbestand vom Büros des Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder [#273518]
Datum
19. März 2023 19:24
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: I. Hat das Büro des Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder im Rahmen seiner Ruhestellung seinen Aktenbestand dem Bundesarchiv angeboten? II. Falls das Bundesarchiv diesen Aktenbestand nicht verwahrt: 1. Welche Maßnahmen hat das Bundesarchiv zur Sicherung dieses Aktenbestands ergriffen? 2. Wer oder welche Stelle Verwahrt den Aktenbestand des Büros? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273518/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.03.2023, in der Sie auf Grundlage des…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Sicherung des Aktenbestand vom Büros des Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder [#273518]
Datum
20. März 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.03.2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Informationen zum Aktenbestand vom Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder begehren. Ihr Antrag ist am 19.03.2023 beim Bundesarchiv eingegangen und wird von dem für IFG-Fragen federführenden Referat Z I.5 unter dem Aktenzeichen ZI.5-04711#0001#0049 bearbeitet. Das Bundesarchiv ist bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesarchiv
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf meine E-Mail vom 20.03.2023. Inzwischen hat der Fachbereich zu Ihren Frag…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Sicherung des Aktenbestand vom Büros des Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder [#273518]
Datum
11. April 2023 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf meine E-Mail vom 20.03.2023. Inzwischen hat der Fachbereich zu Ihren Fragen Stellung genommen. Vorneweg ist mitzuteilen, dass die Anbietung und Abgabe von Unterlagen öffentlicher Stellen des Bundes § 5 Abs. 1 des BArchG in der Form regelt, dass alle Unterlagen dem Bundesarchiv zur Übernahme anzubieten sind, wenn diese u.a. die Unterlagen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Bundesrepublik nicht mehr benötigen. Spätestens nach 30 Jahren sollen Unterlagen nach ihrer Entstehung dem Bundesarchiv angeboten werden. Das Bundeskanzleramt gibt in regelmäßigen Abständen Unterlagen aus sämtlichen Zuständigkeitsbereichen an das Bundesarchiv ab, die sukzessive bewertet, erschlossen und zugänglich gemacht werden. Ihre Fragen beantworte ich nun wie nachfolgend: I. Eine Anbietung von Unterlagen des Büros Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder seitens des Bundeskanzleramtes ist bisher nicht erfolgt. Es hat seitens des Bundesarchivs aufgrund der gesetzlich geregelten Anbietepflicht und der regelmäßig stattfindenden Abgaben durch das Bundeskanzleramt keinerlei Kontakt unmittelbar mit dem Büro Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder gegeben. II. 1. Derzeit sind keine Maßnahmen seitens des Bundesarchives zu ergreifen. Diese sind erst dann erforderlich, sobald das Bundesarchiv Unterlagen im Rahmen der regulären Abgaben durch das Bundeskanzleramt auf o.g. gesetzlicher Grundlage erhält. 2. Gegenwärtig sollten sich die Unterlagen noch im Aktenbestand des Kanzleramtsbüros befinden. Bei Fragen zu der Abgabe von Unterlagen des Bundeskanzleramtes ist auf das Bundeskanzleramt, Referat 113 ([geschwärzt]), zu verweisen. Eine Anfrage bei der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. wäre ebenso denkbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]