Sicherungsmaßnahmen zum Kulturpalast Unterwellenborn

Sehr geehrte Damen und Herren, wie die OTZ vom 21.9.2023 berichtete, seien die infolge eines nichtöffentlichen Erörterungstermins mit dem Verwaltungsgericht Gera im Kulturpalast festgelegten und vom Eigentümer durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen sowie auch Informationen zu Fristen und möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Fristen mit Verweis auf das Thüringer Pressegesetz und Vorschriften des Datenschutzes nicht öffentlich kommunizierbar. Welche Paragraphen und spezifischen Vorschriften sind es genau, die verhindern, zu erfahren, bis wann welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die den weiteren Verfall durch eindringenden Regen und Grundwasser in dieses als Archetyp unter den rund 2000 Kulturhäusern der DDR geltende Bauwerk von bundesweitem Interesse unterbinden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren…
An Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Details
Von
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Betreff
Sicherungsmaßnahmen zum Kulturpalast Unterwellenborn [#296558]
Datum
8. Januar 2024 09:55
An
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wie die OTZ vom 21.9.2023 berichtete, seien die infolge eines nichtöffentlichen Erörterungstermins mit dem Verwaltungsgericht Gera im Kulturpalast festgelegten und vom Eigentümer durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen sowie auch Informationen zu Fristen und möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Fristen mit Verweis auf das Thüringer Pressegesetz und Vorschriften des Datenschutzes nicht öffentlich kommunizierbar. Welche Paragraphen und spezifischen Vorschriften sind es genau, die verhindern, zu erfahren, bis wann welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die den weiteren Verfall durch eindringenden Regen und Grundwasser in dieses als Archetyp unter den rund 2000 Kulturhäusern der DDR geltende Bauwerk von bundesweitem Interesse unterbinden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296558/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
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Von
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen