Sicherungsmaßnahmen zum Kulturpalast Unterwellenborn
Sehr geehrte Damen und Herren, wie die OTZ vom 21.9.2023 berichtete, seien die infolge eines nichtöffentlichen Erörterungstermins mit dem Verwaltungsgericht Gera im Kulturpalast festgelegten und vom Eigentümer durchzuführenden Sicherungsmaßnahmen sowie auch Informationen zu Fristen und möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Fristen mit Verweis auf das Thüringer Pressegesetz und Vorschriften des Datenschutzes nicht öffentlich kommunizierbar. Welche Paragraphen und spezifischen Vorschriften sind es genau, die verhindern, zu erfahren, bis wann welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die den weiteren Verfall durch eindringenden Regen und Grundwasser in dieses als Archetyp unter den rund 2000 Kulturhäusern der DDR geltende Bauwerk von bundesweitem Interesse unterbinden?
Information nicht vorhanden
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Datum5. Januar 2024
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7. Februar 2024
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