Siegener Straße: Fehlendes Radwegszeichen

An der L 333 Siegener Straße gibt es östlich des Knotenpunktes Im Siegfeld auf der nördlichen Straßenseite ein unbeschildertes Hochbord. Wie ist dieser Weg gewidmet, handelt es sich um einen Gehweg oder gemeinsamen Geh- und Radweg? Falls es sich um einen Radweg handelt, warum ist dies nicht mit einem Zeichen 240 gekennzeichnet?

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  • Datum
    6. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Kommunalverwaltung Hennef (Sieg) Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Siegener Straße: Fehlendes Radwegszeichen [#285594]
Datum
6. August 2023 16:14
An
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der L 333 Siegener Straße gibt es östlich des Knotenpunktes Im Siegfeld auf der nördlichen Straßenseite ein unbeschildertes Hochbord. Wie ist dieser Weg gewidmet, handelt es sich um einen Gehweg oder gemeinsamen Geh- und Radweg? Falls es sich um einen Radweg handelt, warum ist dies nicht mit einem Zeichen 240 gekennzeichnet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 285594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285594/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding

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