"Sigmar Gabriel und die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen: Lügen haben kurze Beine"-2

Dokumente, die nachvollziehbar machen, wen der Bundeswirtschaftsminister in [1] erwähnten Anfrage mit "wir" gemeint hat:

> "Da wird immer behauptet, das hätte gar nicht stattgefunden – das ist falsch, wir haben die Norweger gefragt."

[1] Sigmar Gabriel und die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen: Lügen haben kurze Beine, 17.03.2015 - https://netzpolitik.org/2015/keine-vorratsdatenspeicherung-in-norwegen-sigmar-gabriel-sagte-nicht-die-wahrheit/

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  • Datum
    27. April 2015
  • Frist
    29. Mai 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die n…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
"Sigmar Gabriel und die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen: Lügen haben kurze Beine"-2 [#9554]
Datum
27. April 2015 12:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die nachvollziehbar machen, wen der Bundeswirtschaftsminister in [1] erwähnten Anfrage mit "wir" gemeint hat: > "Da wird immer behauptet, das hätte gar nicht stattgefunden – das ist falsch, wir haben die Norweger gefragt." [1] Sigmar Gabriel und die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen: Lügen haben kurze Beine, 17.03.2015 - https://netzpolitik.org/2015/keine-vorratsdatenspeicherung-in-norwegen-sigmar-gabriel-sagte-nicht-die-wahrheit/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Wall, die in dem Artikel erwähnte Anfrage wurde nicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: "Sigmar Gabriel und die Vorratsdatenspeicherung in Norwegen: Lügen haben kurze Beine"-2 [#9554]
Datum
30. April 2015 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, die in dem Artikel erwähnte Anfrage wurde nicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durchgeführt. Dokumente oder Kenntnisse darüber sind insofern hier nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen