Signallageplan Fuhlsbüttler Straße/Lauensteinstr./Alte Wöhr

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte stellen Sie mir den Signallageplan für die LSA Fuhlsbüttler Straße/Lauensteinstr./Alte Wöhr Knotennummer 211 in elektronischer Form zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2017
  • Frist
    20. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir de…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Signallageplan Fuhlsbüttler Straße/Lauensteinstr./Alte Wöhr [#21558]
Datum
19. Mai 2017 12:09
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stellen Sie mir den Signallageplan für die LSA Fuhlsbüttler Straße/Lauensteinstr./Alte Wöhr Knotennummer 211 in elektronischer Form zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
HmbTG Bestätigung des Eingangs bei der Polizei Sehr geehrter Herr Kahnt, anbei sendet Ihnen die Verkehrsdirektion…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
HmbTG Bestätigung des Eingangs bei der Polizei
Datum
31. Mai 2017 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, anbei sendet Ihnen die Verkehrsdirektion die Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
HmbTG -Anfrage Signallageplan Fuhlsbüttler Str./Lauensteinstr./Alte Wöhr- Sehr geehrter Herr Kahnt, anbei sendet I…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
HmbTG -Anfrage Signallageplan Fuhlsbüttler Str./Lauensteinstr./Alte Wöhr-
Datum
1. Juni 2017 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
226,9 KB
Sehr geehrter Herr Kahnt, anbei sendet Ihnen die Verkehrsdirektion 52 den nach dem HmbTG gewünschten Signallageplan "Fuhlsbüttler Str./Lauensteinsteinstr./Alte Wöhr" zu. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hambur- gischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Ge- bühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung dieser Anfrage werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen