Signalpläne der Lichtsignalanlagen

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Seite der Stadt Lübeck wird unter
https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/stadtgruen-und-verkehr/verkehrseinrichtungen/index.html berichtet, dass 235 LSAs im Stadtgebiet vorhanden sind und davon 45 Signalanlagen an Hauptverkehrsstraßen liegen, welche an eine zentrale Steuerung angeschlossen sind.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auskunft, ob diese Zahlen immer noch korrekt ist bzw. aktualisierte Zahlen
- Informationen, ob für die Signalpläne Schnittstellen öffentlich zugänglich sind und ggf. wie diese zu erreichen sind
- wenn vorhanden, technische Dokumentation der Schnittstellen
- maschinenlesbarer Datensatz mit den Nummern, Bezeichnungen sowie den Standorten der LSAs (Vergleichbar zu https://www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen)
- alle Signalpläne aller Lichtsignalanlagen, insbesondere der LSAs an den Hauptverkehrsstraßen, in maschinenlesbarer Form (z.b. XML, Json, CSV)
- wenn vorhanden, technische Dokumentation der maschinenlesbaren Daten
- Informationen, wann und weshalb welcher Signalplan geschaltet wird

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • 3 Follower:innen
Ruben Meyer (rxbn.de)
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Seite der Stadt Lübeck wird unter https://www…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Ruben Meyer (rxbn.de)
Betreff
Signalpläne der Lichtsignalanlagen [#257479]
Datum
20. August 2022 14:22
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Seite der Stadt Lübeck wird unter https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/stadtgruen-und-verkehr/verkehrseinrichtungen/index.html berichtet, dass 235 LSAs im Stadtgebiet vorhanden sind und davon 45 Signalanlagen an Hauptverkehrsstraßen liegen, welche an eine zentrale Steuerung angeschlossen sind. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft, ob diese Zahlen immer noch korrekt ist bzw. aktualisierte Zahlen - Informationen, ob für die Signalpläne Schnittstellen öffentlich zugänglich sind und ggf. wie diese zu erreichen sind - wenn vorhanden, technische Dokumentation der Schnittstellen - maschinenlesbarer Datensatz mit den Nummern, Bezeichnungen sowie den Standorten der LSAs (Vergleichbar zu https://www.opendata-hro.de/dataset/lichtsignalanlagen) - alle Signalpläne aller Lichtsignalanlagen, insbesondere der LSAs an den Hauptverkehrsstraßen, in maschinenlesbarer Form (z.b. XML, Json, CSV) - wenn vorhanden, technische Dokumentation der maschinenlesbaren Daten - Informationen, wann und weshalb welcher Signalplan geschaltet wird Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ruben Meyer Anfragenr: 257479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257479/ Postanschrift Ruben Meyer << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
AW: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sehr geehrter Herr Meyer, Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ei…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz
Datum
21. September 2022 15:33
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
3,0 KB


Sehr geehrter Herr Meyer, Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages binnen eines Monats seit Eingang (bis 22.09.2022) aufgrund des umfangreichen Antragsgegenstandes, der Fülle der angeforderten Informationen und der punktuell vorhandenen rechtlichen Schwierigkeit der Bescheidung nicht möglich ist. Die Bearbeitungsfrist wird daher gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) um einen Monat bis zum 22.10.2022 (insgesamt 2 Monate nach Eingang) verlängert. Mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Lübeck
WG: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sehr geehrter Herr Meyer, aufgrund der sehr umfangreichen Frageste…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
WG: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz
Datum
11. Oktober 2022 07:28
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
3,0 KB
image003.jpg
3,0 KB


Sehr geehrter Herr Meyer, aufgrund der sehr umfangreichen Fragestellung wird leider eine weitere Fristverlängerung bis zum 05.11.2022 notwendig. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Lübeck
Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sehr geehrter Herr Meyer, bei der Beantwortung Ihrer Fragen ist uns be…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz
Datum
1. November 2022 12:50
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
3,0 KB


Sehr geehrter Herr Meyer, bei der Beantwortung Ihrer Fragen ist uns bei ihrem vorletzten Spiegelstrich „- wenn vorhanden, technische Dokumentation der maschinenlesbaren Daten“ nicht klar, welche Daten Sie meinen. Wir bitten daher um Konkretisierung. Vorher kann Ihr Antrag leider nicht abschließend bearbeitet werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Ruben Meyer (rxbn.de)
AW: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz [#257479] Sehr geehrte Damen und Herren, mit meinem vorletzten Spi…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Ruben Meyer (rxbn.de)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz [#257479]
Datum
1. November 2022 19:52
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit meinem vorletzten Spiegelstrich ist eine technische Dokumentation der Datenstruktur der Signalpläne und/oder des (möglicherweise) vorhandenen Datensatzes der LSA-Standorte gemeint, falls diese Dokumentation vorhanden ist und die Daten nicht mehr oder minder selbsterklärend sein sollten. Beispielweise in Anlehnung zu dieser PDF ab Seite 7: https://archiv.transparenz.hamburg.de/hmbtgarchive/HMDK/tld_usageguide_141194_snap_1.PDF Mit freundlichen Grüßen Ruben Meyer Anfragenr: 257479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257479/ Postanschrift Ruben Meyer << Adresse entfernt >>

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Hansestadt Lübeck
AW: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sehr geehrter Herr Meyer, in einigen Tagen werden Sie unsere Antwo…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz
Datum
4. November 2022 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meyer, in einigen Tagen werden Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage auf dem Postweg erhalten. Die dort enthaltene Anlage zu Ihrem vierten Spiegelstrich übersenden wir Ihnen vorab als Excel-Datei. Mit den dort enthaltenen X- und Y-Werten können Sie sich die Standorte der Steuergeräte der Signalanlagen anzeigen lassen. Bei den Werten handelt es sich um UTM-Koordinaten. Dazu kann ich Ihnen diese Seite empfehlen: https://coordvert.com/de/koordinaten-umrechnen/utm Hier können Sie die UTM-Werte direkt eingeben und in Dezimalgrad umrechnen lassen. Dann sollte in der Karte der Standort mit großer Genauigkeit angezeigt werden. Mit freundlichen Grüßen