Sehr
geehrteAntragsteller/in
ob Massagen in der aktuellen Situation möglich sind, ist davon abhängig, vor welchem Hintergrund diese erbracht werden sollen. Dabei gilt Folgendes:
Reine Wellnessmassagen ohne ärztliche Verordnung sind generell nicht möglich.
Massagen aus medizinischen Gründen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet hat und durch Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen bzw. Physiotherapeut*innen durchgeführt werden, sind weiterhin möglich. Dies aber nur, wenn Notfälle behandelt werden. Dafür müssen medizinische Gründe vorliegen, die eine sofortige Behandlung erforderlich machen. Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist. Im Zweifel ist diese Frage mit der bzw. dem verordnenden Ärztin bzw. Arzt zu klären.
Soweit Heilpraktiker*innen Massageanwendungen erbringen möchten, ist dies ebenfalls nur möglich, wenn medizinische Gründe eine sofortige Behandlung im Notfall erforderlich machen. Hier müssen Heilpraktiker*innen im Einzelfall entscheiden, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist.
Abschließend erlaube ich mir einen Hinweis auf den Internetauftritt und die Messengerdienste der Landesregierung. Über
www.saarland.de bzw. Telegram (Kontaktsuche: Corona Newsroom), Facebook Messenger (
www.fb.com/saarland.de) oder Notify (Kanalsuche: Corona Newsroom) können Sie tagesaktuelle Informationen zur Entwicklung der aktuellen Situation beziehen."
Mit freundlichen Grüßen