Sind Massage-Praxen weiterhin geöffnet?

Sind Massage Praxen weiterhin geöffnet

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind Massage Prax…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sind Massage-Praxen weiterhin geöffnet? [#183036]
Datum
21. März 2020 10:11
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind Massage Praxen weiterhin geöffnet
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183036 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in ob Massagen in der aktuellen Situation möglich sind, ist davon abhängig, vor welchem…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Sind Massage-Praxen weiterhin geöffnet? [#183036] / Anfrage Antragsteller/in
Datum
27. März 2020 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ob Massagen in der aktuellen Situation möglich sind, ist davon abhängig, vor welchem Hintergrund diese erbracht werden sollen. Dabei gilt Folgendes: Reine Wellnessmassagen ohne ärztliche Verordnung sind generell nicht möglich. Massagen aus medizinischen Gründen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet hat und durch Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen bzw. Physiotherapeut*innen durchgeführt werden, sind weiterhin möglich. Dies aber nur, wenn Notfälle behandelt werden. Dafür müssen medizinische Gründe vorliegen, die eine sofortige Behandlung erforderlich machen. Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist. Im Zweifel ist diese Frage mit der bzw. dem verordnenden Ärztin bzw. Arzt zu klären. Soweit Heilpraktiker*innen Massageanwendungen erbringen möchten, ist dies ebenfalls nur möglich, wenn medizinische Gründe eine sofortige Behandlung im Notfall erforderlich machen. Hier müssen Heilpraktiker*innen im Einzelfall entscheiden, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist. Abschließend erlaube ich mir einen Hinweis auf den Internetauftritt und die Messengerdienste der Landesregierung. Über www.saarland.de bzw. Telegram (Kontaktsuche: Corona Newsroom), Facebook Messenger (www.fb.com/saarland.de) oder Notify (Kanalsuche: Corona Newsroom) können Sie tagesaktuelle Informationen zur Entwicklung der aktuellen Situation beziehen." Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-mail. Nach den Bestimmungen der Allgemeinverfügung…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Sind Massage-Praxen weiterhin geöffnet? [#183036]
Datum
28. März 2020 10:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-mail. Nach den Bestimmungen der Allgemeinverfügungen vom 16.3.2020 und vom 20.3.2020 dürfen Massagen, die durch einen Arzt verordnet sind, weiterhin durchgeführt werden. Entsprechende Massagepraxen dürfen weiter betrieben werden. Untersagt sind hingegen Wellnessmassagen ohne ärztliche Verordnung. Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen