Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Sind Sie mitten im Klageverfahren C 149/23, EU-Kommission gegen BRD, eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle

So schrieb eine Gerichtsverwaltung Ende Oktober:

"ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage mit E-Mail vom .... Auskünfte zur Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG können derzeit nicht erteilt werden, da der entsprechende Erlass aus dem Justizministerium noch nicht vorliegt. Sobald dieser ergeht erhalten Sie weitere Nachricht."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind Sie mitten im Klageverfahren C 1…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle [#294888]
Datum
14. Dezember 2023 12:51
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind Sie mitten im Klageverfahren C 149/23, EU-Kommission gegen BRD, eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle So schrieb eine Gerichtsverwaltung Ende Oktober: "ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage mit E-Mail vom .... Auskünfte zur Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG können derzeit nicht erteilt werden, da der entsprechende Erlass aus dem Justizministerium noch nicht vorliegt. Sobald dieser ergeht erhalten Sie weitere Nachricht."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294888/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Ger…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle [#294888]
Datum
16. Februar 2024 14:45
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle“ vom 14.12.2023 (#294888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Hinter-Grund: Bis heute (Stand: 15.2.24) befinde sich der Organisationserlass in Feinabstimmung und fehlt Hinweisgeberschutz in Justizbehörden des Landes mitten im Klageverfahren C 149/23. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Sehr << Antragsteller:in >> Sie erinnern mich an eine Anfrage, die Sie…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle [#294888]
Datum
16. Februar 2024 15:59
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Sehr << Antragsteller:in >> Sie erinnern mich an eine Anfrage, die Sie an das Bundesamt für Justiz gerichtet hatten. Bitte wenden Sie sich erforderlichenfalls auch mit Ihrer Erinnerung an das Bundesamt für Justiz. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kann Ihnen nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Ger…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle [#294888]
Datum
16. Februar 2024 16:50
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Sind Sie eine Hinweisgeberschutz-Meldestelle für den Bereich von Gerichtsverwaltungen in NRW, wo bis heute ein in Feinabstimmung befindlicher Organisationserlass fehle“ vom 14.12.2023 (#294888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Hinter-Grund: Bis heute (Stand: 15.2.24) befinde sich der Organisationserlass in Feinabstimmung und fehlt Hinweisgeberschutz in Justizbehörden des Landes mitten im Klageverfahren C 149/23. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Justiz
WG: Ihre IFG Anfragen Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2023 wurde mit der na…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
WG: Ihre IFG Anfragen
Datum
20. Februar 2024 07:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2023 wurde mit der nachfolgenden E-Mail zusammen mit der weiteren Anfrage unter der unter aufgeführten E-Mail-Adresse von "fragdenstaat" beantwortet. Mit freundlichen Grüßen